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Stadtwerke Neuwied

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energienetz:
Neuwied: Umsatzrendite 22 Prozent

(30. Mai 2006) In einem Gerichtsverfahren wurde den Stadtwerken Neuwied vorgerechnet, dass deren Umsatzrendite 22 Prozent beträgt. An jeder gelieferten Kilowattstunde Gas verdienen die Stadtwerke 1,29 Cent. Sämtliche Kosten wurden dabei schon abgezogen.
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=665&file=dl_mg_1149005184.doc

RR-E-ft:
@energienetz

Schriftsätze in einem Zivilprozesess stellen immer nur die Sicht einer Partei dar. Ob der Sachverhalt richtig ist, hat- soweit bestritten und ein entsprechendes Beweisangebot vorliegt - das Gericht festzustellen.

(Was haben nicht Versorger in ihren Schriftsätzen alles Mögliche vor- und wohl auch wieder zurück gerechnet....)

Ein Gutachten könnte zu einer weit höheren oder eben einer niedrigeren Umsatzrendite kommen.

Nun sollte der Beitrag jedoch nicht damit fortgesetzt werden, dass alle Schriftsätze in diesem Zivilverfahren - auch eine Stellungnahme des Versorgers, in welcher dieser sich arm rechnet (audiatur est altera pars !) veröffentlicht und zur öffentlichen Diskussion gestellt werden.

Soweit reicht auch die Öffentlichkeit eines Zivilprozesses noch nicht, was jeder leicht versteht, der selbst schon einmal als Zuhörer einer Verhandlung beigewohnt hat.



Aussagekräftig sind ggf. solche Mitteilungen:


Quelle: http://www.strom-magazin.de (Professionals)


NACH MISSBRAUCHSVERFÜGUNGEN
02.06.2006, 13:16 Uhr

Kartellbehörde geht weiter gegen hohe Gaspreis in Haßloch vor

Die rheinland-pfälzische Landeskartellbehörde dringt weiter auf eine "spürbare" Senkung der Erdgas-Preise bei den Gemeindewerken Haßloch GmbH. Der Kartellsenat wurde jetzt eingeschaltet. Die Stadtwerke Neuwied haben inzwischen eine Senkung zugesagt.
...  

RR-E-ft:
BVerfG: Grundrechtsschutz für Betriebsgeheimnisse

Achim:
Die Rhein-Zeitung vom 10.10.06 berichtet in ihrem Regionalteil:


--- Zitat ---Offenlegung der Verträge gefordert

Landgericht setzt SWN Frist von vier Wochen

NEUWIED. Das Landgericht Koblenz hat die Stadtwerke Neuwied aufgefordert, binnen vier Wochen ihre Kalkulation für die Gaspreise, die Gegenstand zweier Prozesse am Neuwieder Amtsgericht sind, offenzulegen.
.....
 (mik)

--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
LG Koblenz: Offenlegung der Kalkulation erforderlich

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