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Autor Thema: Schreiben von RA Fricke an VDEW  (Gelesen 5325 mal)

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Schreiben von RA Fricke an VDEW
« am: 06. Oktober 2004, 20:57:56 »
Sehr geehrter Herr Kollege Weissenborn,

stellen Sie doch bitte dringend ueber Ihren Verband die rechtlich
zutreffenden Informationen zu dem entsprechenden Urteil des BGH vom
30.04.2003 durch. Anscheinend liegt dieses in der ZNER veroeffentlichte
Urteil noch nicht ueberall vor oder hat noch nicht die hinreichende
Beachtung gefunden.

Andernfalls waere nicht zu erklaeren, welch unzutreffende Darstellungen
 Mitgliedsunternehmen hierzu immer noch ihren Kunden praesentieren.

Eine Klarstellung durch einen Fachjuristen kann da sicher viel bewirken.

Wir wissen doch alle seit Jahren, dass die Billigkeitskontrolle nach
Paragraph 315 BGB nicht nur fuer saemtliche  einseitigen Preiserhoehungen
(voellig unabhaengig von einer Monopolstellung) zur Anwendung kommt,
sondern auch fuer bereits genehmigte Tarifpreise, insbesondere im
Strombereich.

Auch die Frage des Einwendungsausschlusses ist doch seit vielen Jahren
hoechstrichterlich geklaert.
Der BGH hat doch hieran nie einen Zweifel gelassen. Das scheint wohl aber
noch nicht genug bekannt zu sein. Sonst haette der entsprechende Beitrag im
Strom-Magazin nicht fuer einen solchen Wirbel gesorgt.

Evtl. sind Sie aufgrund Ihrer Stellung im Verband unabhaengiger als die
entsprechenden Kommentatoren   Berliner Instanzentscheidungen in
Fachbeitraegen. Diese muessen auch immer an ihre weitere Zukunft denken.

Nicht nachvollziehbar war in deren Beitrag, dass immer von einem
\"Zurueckbehaltungsrecht\" des Kunden die Rede war, obschon nach dem
Unbilligkeitseinwand schon gar keine faellige Forderung des Versorgers
besteht.

Die informierten Kunden werden wissen, dass es bei diesem Einwand fuer den
Versorger fast unmoeglich ist, ueberhaupt noch Versorgungseinstellungen
durchzufuehren. Schon die Androhung einer solchen ist ja schon nicht mehr
von den geltenden Gesetzen gedeckt.

Ich moechte mir mal gar nicht vorstellen, was erst passiert, wenn jeder
Kunde in der jetzigen Situation nur noch den Preis an seinen Versorger z  
ahlt, den er nach fachkundiger Beratung noch gerade fuer \"angemessen\"
haelt.

Das Strom-Magazin hat mit der Ueberschrift \"Strompreisdebakel im Herbst
2004\" wohl  gar nicht so daneben gelegen.

Freundliche kollegiale Gruesse
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Knebelstr. 16
07743 Jena

 

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