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Gaspreis-Urteil LG Bremen vom 24.05.2006

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RR-E-ft:
[ 8-0-1065-05  24-05-2006 ]


Landgericht Bremen
Pressestelle

Bremen, den 24.05.2006

Pressemitteilung

Landgericht Bremen erklärt Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers swb für unwirksam

Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Bremen hat in seinem heute verkündeten Urteil (Az. 8-0-1065/05) die von dem verklagten Energieversorger swb Vertrieb GmbH vom 01.10.2004 bis 01.01.2006 vorgenommenen Gaspreiserhöhungen für unwirksam erklärt. Die Entscheidung entfaltet allerdings nur rechtliche Wirkung unmittelbar zwischen den Klägern dieses Verfahrens und der Beklagten.

In dem vor dem Landgericht Bremen geführten Zivilverfahren verlangten die insgesamt 59 Kläger festzustellen, dass die von der Beklagten in der Zeit vom 01.10.2004 bis 01.01.2006 in vier Stufen vorgenommenen Preiserhöhungen für Erdgas von 4,01 Cent/Kilowattstunde auf 5,55 Cent/Kilowattstunde unbillig und unwirksam sind. Zur Begründung führten die Kläger aus, dass eine nachvollziehbare Rechtfertigung für die Erhöhungen nicht ersichtlich sei und insbesondere nicht auf eine angebliche Ölpreisbindung gestützt werden könne. Die Beklagte berief sich darauf, dass sie lediglich Preiserhöhungen ihrer Vorlieferanten weitergegeben habe.

Das Landgericht ist in dem genannten Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass die in den Verträgen mit den Klägern enthaltenen Preisanpassungsklauseln, auf die die Beklagte die Gaspreiserhöhungen stützt, wegen Verstoßes gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. Deshalb bestehe keine Rechtsgrundlage für die vorgenommenen Erhöhungen.

Zur Begründung hat das Landgericht Folgendes ausgeführt:

Nach den hier anwendbaren gesetzlichen Regelungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen müssten die von der Beklagten verwendeten Klauseln für den Kunden klar und verständlich sein.

Bei Preisanpassungsklauseln bedeute dies, dass der Kunde den Umfang einer auf ihn zukommenden Preissteigerung bei Vertragsschluss erkennen und die Berechtigung einer vorgenommenen Erhöhung an Hand der Klausel selbst messen können müsse. Diese Voraussetzungen erfüllten die, je nach Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses auf unterschiedliche Kriterien (Lohnkosten, Heizölpreisentwicklung, vom Vorlieferanten in Ansatz gebrachte Werte) zur Preisanpassung abstellenden Klauseln der Beklagten nicht. In den Klauseln fehle es jeweils an hinreichend klaren Beschreibungen der für eine Preiserhöhung maßgeblichen Bezugsfaktoren und deren Gewichtung im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Kalkulation des Gaspreises. Der Kunde könne ohne weitere Angaben, etwa über die Vereinbarungen der Beklagten mit ihren Vorlieferanten oder Einzelheiten der angewandten Berechnungsmethoden, allein an Hand der Preisanpassungsklauseln die Berechtigung der Erhöhung nicht nachvollziehen. Dies verstoße gegen das gesetzliche Transparenzgebot für Allgemeine Geschäftsbedingungen und führe zur Unwirksamkeit der von der Beklagten verwendeten Preisanpassungsklauseln.

Dr. Stephan Haberland
Pressestelle des Landgerichts Bremen
Domsheide 16, 281955 Bremen
Tel.: 0421 361-4236
Mobil: 0160 5786242
Fax: 0421 361-15837
E-Mail: Stephan.Haberland@Landgericht.Bremen.de




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Euphemistische Darstellung des Urteils durch die swb:

http://www.zfk.de/news/news.html#Anchor-Gaspreisurteil-23240

Die Gaspreiserhöhungen sind nach dem Urteil unwirksam ohne dass es auf die Frage der Bezugskostensteigerungen überhaupt ankam. Deshalb hat das LG Bremen die Preiserhöhungen nicht etwa unbeanstandet gelassen, sondern insgesamt und vollständig für unwirksam erklärt.

Ein vernichterendes Urteil kann es für einen Gasversorger gar nicht geben.

Das Protokoll der mündlichen Verhandlung:

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/download/energie/protokoll-sammelklage-landgericht.pdf

DieAdmin:
Mein herzlichsten Glückwunsch an die Bremer Kämpfer  :D

RR-E-ft:
Bremer Verbraucherzentrale setzt möglicherweise nach:

http://www.zeit.de/online/2006/22/gaspreis-urteil-bremen
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14806
http://syke.mzv.net/news/stories/bremen/?id=74456

Jetzt werden in der Gasbranche wohl Arbeitsplätze geschaffen für Vertragsjuristen, die bestens mit dem AGB- Recht vertraut sind.

"Zahlen oder Sperrung!" funktioniert bekanntlich nicht mehr.
Die Verbraucher haben deutlich dazugelernt.

Die Rechtsprechung des LG Bremen gründet auf folgendem, vom Bund der Energieverbraucher e.V.  erstrittenen Gaspreis- Urteil des Bundesgerichtshofes:

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo113719.php

Ebenso hatte jüngst nochmals das OLG Köln geurteilt:

http://www.aufrecht.de/4581.html

Dem heutigen Urteil wird deshalb zurecht bundesweite Bedeutung beigemessen:

http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/wirtschaft/energie/deutschland/333359


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

DieAdmin:
Ich häng jetzt mal meine Frage hier dran, obwohls einige Threads hier im Forum zum Bremer Urteil gibt.

Also aus Sicht derjeniger, die nicht zu den Bremer Sammelklägern gehören, ist doch eigentlich eher ein Chaos geschaffen worden, als Frieden.

Es kann gegenüber eines Energieversorgers nicht fair sein, wenn es möglich ist, das Preise aus den 60er-Jahren berechnet werden müssen, ungekehrt derjenigen, die ab Oktober 2004 in einer gasbeheizten Wohnung da das erstemal den Gashahn aufdrehen und die dann diesen Preis zahlen müssen. Zumindest diejenigen würden dann konkret auf die Festellung des billigen Preises beharren.

Müssen wir uns da nicht eher wünschen, das die SWB in Berufung geht? Und es in dem Verfahren um die Festellung des "fairen Preises"? Und wer muss dann die Prozesskosten vorstrecken?

Fidel:
@evitel

Ich teile Ihren Fairnisgedanken durchaus. Allerdings stellt sich die Frage, ob dieser Gedanke hier angebracht ist? Die EVU haben über Jahre hinweg überproportinal hohe Gewinne zu Lasten Ihrer Kunden erwirtschaftet. Wenn sie nun hoch gepokert und verloren haben, dann ist dies vorrangig ihr Problem und benötigt unsere bedauernde Anteilnahme nicht.

Überdies haben die EVU es doch in der Hand, gesetzesgemäße Preise zu erlangen: sie müssen lediglich ihre Kalkulationen offen legen.

Gruß
Fidel

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