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Beschluss des LG Hamburg vom 05.04.2006

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RR-E-ft:
[ 301-O-32-05  05-04-2006 ]

Der Wortlaut des Beschlusses, der Klarstellungen in vielerlei Hinsicht enthält:


http://wiki.energienetz.de/index.php/Landgericht_Hamburg_Az:_301_O_32/05

Auf diesen Beschluss sollte man den Gasversorger verweisen.


Langsam wird es etwas unübersichtlich:

Forum, Wiki und Entscheidungssammlung.

Meines Erachtens geht der Überblick verloren, zumal ja nicht ersichtlich ist, wann/ wo etwas Neues eingestellt wurde.....

Persönliche Anmerkungen zu dem Beschluss sollten bei der Wiedergabe des Inhaltes selbstverständlich nicht mit übernommen werden.  :)

energienetz:
Ins wiki gehören infos über laufende verfahren, urteile in die urteilssammlung, diskussion ins forum, das ist doch einfach, oder?

RR-E-ft:
@energienetz

Wenn Verbraucher sich schnell über den Stand der Dinge informieren möchten und diese Informationen auch zur Verfügung stehen, so sollte auch klar sein, wo man diese Informationen findet.

Der Beschluss des LG Hamburg ist m. E.  wesentlich und sollte deshalb allen Interessierten unkompliziert zugänglich sein.

Deshalb habe ich diesen Beitrag hier eingestellt.

Womöglich kannten jedoch alle Interessierten den Inhalt des Beschlusses  schon, weil jedem von vornherein klar ist, dass er sich auch innerhalb der Wikis über laufende Verfahren auf dem aktuellen Stand halten kann....



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@Energieetz,

auch das Wiki ist m. E. nicht gerade übersichtlich.

Der Beschreibung nach, weil kompliziert, war es mir bisher nicht gelungen die BIFEP einnzustellen.

RR-E-ft:
Nun ist der aus meiner Sicht sehr überzeugende Beschluss auszugsweise hier zu finden:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=652&file=dl_mg_1148025745.pdf





Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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