Energiepreis-Protest > Nordrhein-Westfalen

VZ NRW bereitet Musterklage gegen RWE vor

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ich bin´s:
@marten
 
Ach so... Das \"unter Vorbehalt\" fand ich irritierend. Danke für die prompte Klarstellung!

userD0010:
Lt. VZ NRW ist Termin am 18. Jan. 2007 vor dem LG Dortmund.

marten:
Richtet sich die Klage der VZ gegen die RWE gegen das Vertragsmodell RWE Erdgas Optimo Bestabrechnung innerhalb unserer allgemeinen Tarifen. ( Vollversorgungstarif Preisregelung 1+2, wie schon im RWE Thread beschrieben) ?

Dort wurde man nach Erhalt des Begrüßungsschreiben ohne eine Vertragsunterschrift bei einem Verbrauch von über 10000 kWh eingeordnet.

Dieser Vertrag enthält keine Preisänderungsklausel, sondern nur einen Verweis das die Belieferung zu den Bestimmungen der AVBGasV erfolgt.


gruss

marten

Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von marten
Dieser Vertrag enthält keine Preisänderungsklausel, sondern nur einen Verweis das die Belieferung zu den Bestimmungen der AVBGasV erfolgt
--- Ende Zitat ---
Und ? Lagen die AVBGas vor Vertragsunterschrift dem Kunden vor (§ 205 BGB)?

marten:
@ Christian Guhl

Ein Vetrag wurde handschriftlich von mir nicht unterschrieben.
Die AVBGasV habe ich nie erhalten und der Inhalt war mir auch nicht bekannt.


gruss

marten

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