@Randy
Stammt das Schreiben von Herrn Franke, dem Behördenleiter?
Die Energieaufsicht sollte schon ein reges Interesse daran haben, dass es durch Falschprognosen, welche zu besorgebn stehen, nicht zu sog. windfall profits kommt.
Bisher war nicht ersichtlich, dass es einen nachträglichen Ausgleich (Saldierung) gab, derer es zumindest bedurft hätte.
Ich glaube nicht, dass die Energieaufsichtsbehörden innerhalb der Tarifgenehmigungsverfahren die aufgezeigten Problematiken überhaupt angegangen sind.
Bisher gilt die Tarifaufsicht auch als Auslaufmodell, so dass niemand mehr daran rühren möchte.
Gerade die Tarifpreise sind Kostenpreise, weshalb nur wirklich verursachte und schlussendlich verbleibende Kosten in die Preise Eingang finden dürfen. Es bedarf einer Spitzabrechnung der verbleibenden Kosten.
Kürzen Sie doch einfach die Rechung entsprechend unter Berufung auf die Urteile und § 315 BGB. Warten Sie ab, was passiert.
Höchst wahrscheinlich gar nichts.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt