Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Überhöhte Stromrechnung ohne Ausicht auf Einigung
RR-E-ft:
@HHeinz
Wenn man die Unbilligkeit gegen die geforderten Tarife einwendet, sind diese für den Kunden nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entsprechen.
Das Versorgungsunternehmen hat die Billigkeit nachzuweisen, trägt die vollständige Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit.
Bis zum Nachweis ist die Forderung unverbindlich, vgl. nur BGH, Urt. v. 05.07.2005 - X ZR 60/04 und X ZR 99/04, BGH, Urt. v. 15.02.2006 - VIII ZR 138/05.
Wenn man jedoch keinen Zweifel daran hat, dass die geforderten Tarife der Billigkeit entsprechen, sollte man alle geforderten Tarife zahlen.
Zweifel daran ergeben sich wohl dann nicht, wenn man Quersubventionen für den ÖPNV, Sportsponsoring u.a. unnötig kostentreibende Aktivitäten, wie auch überteuerte Netzentgelte und Vorlieferantenpreise, die mit einer möglichst preisgünstigen Energieversorgung gem. §§ 1, 2 EnWG unvereinbar sind, sicher ausschließen kann und die Tarife zudem im bundesweiten Preisvergleich (etwa www.verivox.de ) auch zu den günstigsten überhaupt gehören.
Wenn Zweifel an der Billigkeit bleiben, hat man gute Aussichten auf eine Einigung:
http://www.energienetz.de/index.php?itid=352&search_artikel_id=352
Für die Billigkeitskontrolle reicht es aus, dass der Versorger gem. § 4 Abs. 1 AVBV die jeweils geltenden Allgemeinen Tarife verlangt, die er gemäß § 4 Abs. 2 AVBV immer wieder insgesamt einseitig (neu) bestimmt (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.2005 - KZR 36/04 = NJW 2006, 684 ff.).
Auf eine Monopolstellung, Leistungen der Daseinsvorsorge und eine Angewiesenheitslage soll es dabei nach der neuen Tarife- und Preislisten- Rechtsprechung des BGH gar nicht mehr ankommen, wenn es sich um eine dynamische Verweisung auf jeweils geltende Tarife handelt (vgl. auch Markert, RdE 2006, 88 ff. und RdE 2006, 138 ff.)
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
alx:
also ein Zweifel ist eigentlich nie verkehrt!! :wink:
HHeinz:
Hallo,
ich habe heute von den SWM eine neue Rechnung erhalten. Diese weist die strittigen 10.000 kw/h nicht mehr auf.
Sehr geholfen hat mir dabei das Engagement von Stadtrat Marian Offman und seine Webseite www.stadtwerke-beschwerden.de. Aber er steht ja auch in Verbindung mit dem Bund der Energieverbraucher e. V.
Trotzdem bin ich mit dem Umstand das einem Zähler uneingeschränkt vertraut wird nicht ganz glücklich.
Die am Ende getroffene Entscheidung der Stadtwerke war eine reine Kulanzlösung. Ich bin damit sehr zufrieden allerdings habe ich in über 6 Monaten Kampf viel Zeit und Energie geopfert.
Ich habe mir vorgenommen in diesem Thema engagiert zu bleiben.
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