@Evi,
hab schon gelesen.
Nun kommt hinzu, dass der Kunde zur Zeit Hartz IV ist. Das Arbeitsamt hat den geschuldeten Betrag in Höhe von ca. 3.849,08 € an RWE geleistet.
Insofern hat der Kunde zunächst eine Schuldenlast vom Hals.
Was bleibt ist allerdings:
- die hohe Abschlagsforderung künftig in Höhe von 402 € monatlich
- der Steuerzahler hat hier aufgrund der schnellen Reaktion/Zahlung des Arbeitsamtes \"geblutet\"
Der Kunde müßte jetzt mit dem Arbeitsamt verhandeln, damit der Betrag vom RWE zurückerstattet wird, bzw. auf der Basis des alten Tarifes eine neue Jahresrechnung erstellt wird.
Ich meine, er sollte der RWE schriftlich mitteilen, dass der Widerspruch weiterhin bestehen bleibt und er zunächst deshalb die Abschlagsforderungen ganz einstellt.
Auslöser des Ganzen war zunächst ein über 50% tiger höherer Verbrauch, trotz Einbau eines Brennwertkessels im April 2008. All die Jahre war der Verbrauch zwischen 38.000 und 40.000 kWh.
Im Zeitraum April 2008 bis März 2009 betrug der Verbrauch plötzlich über 67.000 kWh. Deshalb wurde Widerspruch gemäß § 17 der GasGVV eingelegt. Hilfesuchend kam deshalb der Kunde an die BIFEP. Da wurde dann auch die Einstufung in den anderen Tarif festgestellt.