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Autor Thema: Heizung im Sommer aus?  (Gelesen 6334 mal)

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Anonymous

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Heizung im Sommer aus?
« am: 26. Mai 2004, 20:50:30 »
Hallo,

ich habe mal eine Frage, meine Heizung funktioniert seit einigen Tagen nichtmehr und da ich eine par terre Wohnung habe, ist es hier recht kalt. Laut Thermometer 19 Grad. Ich habe meine Vermieterin schon darauf angesprochen und die meinte, das es in Köln ein Gesetz gibt was besagt, dass die Heizung (wegen Abgasen oder so) von Mai bis September aus sein soll... gibt es sowas wirklich?!

Offline heinbloed

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Heizung im Sommer aus?
« Antwort #1 am: 27. Mai 2004, 21:48:01 »
Hallo Cat !
So ein Gesetz gibt es nicht.Allenfalls waehre es moeglich das das Umweltministerium bei Smog Stufe 3 das betreiben von luftbelastenten
Anlagen untersagt.Diese Warnstufe 3 hatten Sie dieses Jahr bestimmt noch nicht in Koeln.Vielleicht meint Sie aber auch kein \"Gesetz\" sondern eine \"Empfehlung\",diese ist aber nicht bindend im juristischen Sinne.
Eher ist davon auszugehen das die Vermieterin versucht sparsam mit den Resourcen umzugehen.Die naechsten Tage wird es waermer und dann ist auch bald Sommer......
Ist die Kellerdecke uebrigens isoliert ?

Offline Sukram

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Heizung im Sommer aus?
« Antwort #2 am: 01. Juni 2004, 13:32:18 »
und entsprechende Urteile, nach denen zwar die Heizperiode nun vorbei ist, aber trotzdem auch ausserhalb in Kälteperioden (glaube 2 Tage lang durchschnitt unter 15°) geheizt werden muss.  Aussderdem hat der Mieter anrecht auf min. 20°, ansonsten >> Mietminderung. Hier im Energienetz gibt\'s entsprechende Tip(p)s.
Ich fordere eine PV - Ertragssteuer!
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LVZ: Mit was Heizen Sie Herr Minister?

BMU: Eine 40 Jahre alte Ölheizung, welche vor 10 Jahren einen neuen Brenner erhielt und in Berlin mit einer Gasheizung.

Offline Martin Havenith

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Heizung im Sommer aus?
« Antwort #3 am: 09. September 2004, 09:19:47 »
Hallo Sukram

fast richtig! An DREI aufeinanderfolgenden Tagen unter 15 °C---jedenfalls in NRW!

Ansonsten hat der Mieter immer ein Anrecht auf eine Raumtemperatur von mindestens 20 °C. Hierbei wird die Raum-LUFT- Temperatur in der Raummitte in ca 1 m Höhe uber FFB gemessen.

Bei Unterschreiten----Mietminderung

 

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