Energiepreis-Protest > medl - Mülheim an der Ruhr
Anforderungen an einen Geschäftsbericht
Koch:
Die im Internet veröffentlichte Version eines Geschäftsberichts für 2004 und das vorher veröffentlichte Original.
Seite 13: Zwei Versionen des gleichen Sachverhalts?
...ich bitte um Einschätzungen.
Danke und viele Grüße
Koch
RR-E-ft:
kommt mir irgendwie bekannt vor
Koch:
...das ist kein Zufall.
Mir bleibt die Frage Darf es bei unveränderter Sachlage verschiedene Versionen eines Geschäftsberichts geben?
So wie hier - die offizielle Version für die Gesellschafter aus Perspektive A und die nichtoffizielle Version fürs Internet aus Perspektive B.
Viele Grüße
Koch
RR-E-ft:
@Koch
Die Frage, die sich stellt ist die, warum man so vorgehet und ob man damit gegen Publizitätspflichten verstößt.
Ich würde mich bei einem mir nicht ganz geheuer erscheinendem Sachverhalt zunächst an die zuständige Energieaufsichtsbehörde wenden, ob man der ggf. auch verschiedene Versionen der Kosten- und Erlöslage aufgezeigt hat und welche nun die zutreffende ist und deshalb ggf. zur Grundlage von Genehmigungen genommen werden konnte.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
taxman:
Hallo @Koch,
rechtlich doch sehr gute Stellungnahmen sind eventuell in diesen beiden Forum erhaltbar:
http://www.steuern-online.de/foren/steuernetz/
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=40
Es handelt sich hierbei um eine Frage des Handels- und Steuerrechtes. Ich persönlich habe dort schon sehr gute Erfahrungen gemacht. Vielleicht ist es möglich dort genaueres zu erfahren.
Viel Glück damit!
taxman
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