Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: RWE droht mit Sperrung ? Was kann ich tun ?  (Gelesen 6801 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline adollar

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
RWE droht mit Sperrung ? Was kann ich tun ?
« am: 10. Mai 2006, 16:50:11 »
Hallo, ich hab´ein Problem und bräuchte bzgl. Lösung euer fachkundiges Wissen.

Der RWE hat mir in Jahresrechnung vom 8.2.06  207,34 Euro gefordert.
Da ich zur zeit arbeitslos bin, bat ich um Ratenzahlung.

Diese wurde mir im Schreiben vom 17.02.06 gewährt. (Seltsamerweise war die Forderung in diesem Schreiben von 207,34 Euro auf 192,14 geschrumpft. Ich habe mein Konto geprüft und keinen Zahlungsausgang An RWE bis Dato gebucht) Jedenfalls sollte ich  Anfang März 42,14 Euro und von April bis August jeweils 30,00 Euro zahlen.

Aufgrund eines erhöhten finanziellen Engpass habe ich tatsächlich gezahlt:
Am 07.03.06 21,07 Euro, am 14.04.06 nochmal 21,07 Euro und Anfang März 60,00 Euro.


Am 13.03.06 und 28.03.06 bekam ich zwei Mahnungen aufgrund nicht fristgerechter Zahlung den ausstehenden Gesamtbetrag sofort zu überweisen.
Ich reagierte mit neuen Bitten um Zahlungsvereinbarung per Email die in Schreiben vom 26.04 und 04.05.06  abgelehnt wurden.

In der Mahnung vom 13.03.06 wurde mir das erstemal gedroht die Stromlieferung einzustellen. ( Zitat: Falls Sie die angeforderte zahlung nicht leisten, werden wir unsere Lieferung aufgrund unseres Zurückbehaltungsrechtes ohne weitere ankündigung zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens einstellen. Außerdem werden wir das gerichtliche mahnverfahren einleiten.)

Ähnliche Sätze ohne konkreten Sperr-Termin standen in den beiden Schreiben vom 26.04 und 04.05.  die die Ablehnung meiner erneuten Bitte bzgl. Zahlungsvereinbarung dokomentieren.


In meinem letzten Schreiben an RWE vom 08.05. bat ich um detailierte Auflistung von Forderung und den Beträgen die ich bereits zahlte.

Die aktuelle Forderung in der Antwort vom 09.05.06 beläuft sich auf 116,60 Euro. Nochmals wurde wurde dringend gebeten den bestehenden Forderungsbetrag umgehend zu begleichen, da sonst bereits erwähnte Schritte zum tragen kommen.



Ich befürchte jetzt, daß mir jeden Moment der Monitor, Telefon und Kühlschrank ausfällt.
Ich bin echt verzweifelt.

Gibt es nicht Möglichkeiten wie ich doch noch in Raten zahlen kann?

Mein Einkommen erlaubt es mir nicht anders.

Oder gibt es irgendwelche Art Förmliche Schreiben wie ich die Sperrung verhindern kann bis ich vollständig gezahlt habe?

(Den Rückstand betrifft übrigens nur den Jahresausgleich. Die Abschlagszahlungen für dieses jahr wurden pünktlich gezahlt)

Ich hoffe und wäre sehr dankbar, wenn ihr ein paar Tips für mich habt wie ich weite vorgehen kann.

Alexander

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
RWE droht mit Sperrung ? Was kann ich tun ?
« Antwort #1 am: 10. Mai 2006, 17:25:35 »
@adollar,

leider ist es so, dass diese Forderungen berechtigt sind und es keinen Ausweg dazu gibt.

Einzig allein wäre ein Widerspruch nach § 315 möglich gewesen und hätte die Stromrechnung um die Differenz aktueller Preis zu Preis vom Dez. vermindert.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline adollar

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
RWE droht mit Sperrung ? Was kann ich tun ?
« Antwort #2 am: 10. Mai 2006, 18:36:54 »
was heisst denn die forderungen sind berechtigt? ... die können mir heute den strom absperren und das wäre richtig?

Offline adollar

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
RWE droht mit Sperrung ? Was kann ich tun ?
« Antwort #3 am: 10. Mai 2006, 20:30:27 »
ist es rein rechtlich nicht auch so, dass jeder neue betrag auch wieder neu angemahnt werden muss? ? .... d.h. wenn mir ein betrag angemahnt wurde,die sperre droht und ich einen teilbetrag bezahlt habe ? wie lang dauert im normalfall ein solches prozedere? .... ich bitte um erfahrungsberichte von leidensgenossen !

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
RWE droht mit Sperrung ? Was kann ich tun ?
« Antwort #4 am: 10. Mai 2006, 20:45:55 »
@adollar

In der Regel gibt man vor Einräumung der Ratenzahlungsvereinbarung ein Schuldanerkenntnis ab, das eine sog. Gesamtfälligkeitsklausel enthält.

Ist diese verwirkt, hat man großes Pech.

Dann hat man anerkannte, sofort fällige Schulden und die Versorgung kann deshalb nach Androhung und Einhaltung der Frist eingestellt werden, es sei denn diese Einstellung wäre unverhältnismäßig.

Leute, denen es ähnlich erging, wird man hier naturgemäß schwer finden. Diese Leidensgenossen sind nämlich ohne Strom.

Nun ist es ja schon wieder länger hell.
Im Dezember wäre es noch schlimmer.

Möglicherweise kann ein Sozialhilfeträger weiterhelfen, wenn man sich nur beeilt und die noch verbleibende Zeit nicht vergeudet.

Kopf hoch, nicht die Hände.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz