Hallo ,
welche Verjährungsfristen gelten eigentlich bzgl. eines Widerspruchs gemäß § 315 BGB ?
Ich habe im April 2005 dem Gesamttarif und den Preiserhöhungen vom 1.1.2004 und 1.2.2005 ( Strom ) und vom 1.9.2004 ( Gas ) und in einem 2. Brief gegen die Gas - Preiserhöhung vom 1.8.2005 widersprochen . ( EWE )
Ich habe demgemäß die Jahresrechnung vom April 2005 gekürzt und die folgenden Abschlagsbeträge für das Jahr 2005 berechnet . Dabei habe ich die Preise von 12 / 2003 für Strom und 31.8.2004 für Gas zugrunde gelegt .
Nun ist mir heute aufgefallen , daß die " ersten " Preiserhöhungen schon zum Januar 2003
( Strom und Gas ) erfolgt sind . Leider habe ich das völlig übersehen .
Waren zu dem Zeitpunkt die Tarife schon evtl. unbillig ?
Wenn ja , ist es jetzt noch möglich und sinnvoll gegen die ersten Erhöhungen von 2003 zu widersprechen ?
Ich bin mir deshalb nicht ganz sicher , weil der Gas - Preis pro kWh laut EWE 1985 bei 2,92 ct. lag , dann auf durchschnittlich 2 ct. sank ( 5 Jahre ) und ab Januar 2000 der Preis 4 x erhöht wurde bis auf 3,71 ct .
Dann wieder gesenkt auf 3,36 ( 7 / 2001 ) , und auf 3,13 ct ( 3 / 2002 ) .
Ab Januar 2003 wurde inzwischen 3 x wieder erhöht bis auf jetzt 3,94 ct .
Wie gesagt , bei meinen Aktionen habe ich die erste Strom / Gas - Preiserhöhung ( 1 / 03 ) verpaßt . Ist da noch etwas zu machen ?
Wenn es möglich ist , kann ich das alles neu berechnen und das zuviel Bezahlte für 2004 / 2005 mit dem ersten neuen Abschlagsbetrag in diesem Monat ( 5 / 2006 ) verrechnen also kürzen ?
Wenn das nicht gehen sollte , darf ich denn noch bei meinen jetzigen Abschlagsberechnungen für 2006 die Preise von Januar 2003 ( statt von Ende 2003 bzw. von 2004 ) zugrunde legen ?
Ich hoffe meine Anfrage ist nicht zu kompliziert .
Viele Grüße
Gasfix