Energiepreis-Protest > DVV Stadtwerke Dessau

Nachberechnung der Heizkostenabrechnung 2004

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Ricky:
Hallo Ihr Lieben!

Ich hab nun schon einiges hier durchgelesen und finde das sehr gut, was ihr hier macht! Bis jetzt war ich noch nicht in der misslichen Lage, Rat einholen zu müssen, doch hat es nun auch mich erwischt...

Ich wohne in einer 50 m² 2-Raum-Wohnung in Dessau/Anhalt.
Ich habe einen eigenen Vertrag mit dem Versorger, da mein Vermieter vor ein paar Jahren spurlos verschwand ;)
Mir kam in den letzten Monaten schon öfter zu Ohren, dass der Versorger überall die Zähler kontrolliert, weil er Verluste macht mit den derzeitigen Abrechnungen.
Nun flatterte mir letzte Woche eine fette Abrechnung ins Haus...
Einmal eine Nachberechnung für 2004, einmal die aktuelle für 2005.
Der Grund für die "günstige" (alte) Abrechnung für 2004 (welche ich Anfang März 2005 bekam) war, dass der Versorger den Hauptzähler bei der Berechnung ausgelassen hat, und dadurch falsch abgerechnet hat!
Und jetzt viel ihm das, über ein Jahr später, auf, und er will natürlich Nachzahlung...
Nun hab ich hier viel gelesen, mit formellen Fehlern und inhaltlichen bei solch einer Abrechnung, dem damit zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten etc, nun hab ich ein Problem, das meiste steht ja immer im Zusammenhang mit einem Vermieter, ich hab ja aber keinen mehr...
Nun ist die Rechnung nicht sehr aufschlussreich, weshalb ich um einen Termin bat (welcher mir auch angesichts der teilweise Horrenden Forderungen gleich mit der Rechnung angeboten wurde), um mir die Rechnung erläutern zu lassen. Das geht da ja kreuz und quer durch den Gemüsegarten.

Ich wollte das nämlich mal durchrechnen, auch was unerfasste Wärme angeht, kann ja nicht sein, dass ich 70% der Rechnung dafür bezahle, dass die Wärme hier erstmal herkommt...

Um mich kurz zu fassen:
Mich interessiert, wie meine Chancen stehen, zumindest diese Nachzahlung für das Jahr 2004 zu blocken:ist das nun ein inhaltlicher Fehler in der Abrechnung, wenn er sie komplett falsch rechnet (wie oben beschrieben) oder eigene Dummheit oder sonstwas...

Ich könnte auch die Abrechnungen einscannen und nen Link darauf hier reintun, wenn das helfen würde...die wollen von mir 320 € für 2004 und 500 € für 2005 Nachzahlung sehen...

Achso: unter http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1707&
hätte mich mal die Info zu Punkt 47 interessiert, aber der Link funzt net...

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich schnorchel hier weiter rum und krame weiter nach Informationen...

Liebe Grüße, Ricky

Cremer:
@Ricky,

grundsätzlich kann der Versorger Nachberechnen. Sie haben ja Energie entnommen, er stellt sie in Rechnung, auch für zurückliegende Jahre, da gibt keine Verjährung.

Geht es um Gas oder Strom?

Was hat die Sache mit dem Hauptzähler und Nebenzähler auf sich?

Liest der Versorger auch den Nebenzähler ab und stellt die Energie in Rechnung? Ist der Nebenzähler auch Eigentum des Versorgers?

Diese Konstellation müßten sie mal für einen "Wessei" erläütern.

Sicherlich sind Sie doch nur für den Nebenzähler zuständig

Gibt es noch mehr Nebenzähler/Mietparteien an dem gleichen Hauptzähler?

Der Versorger kann doch dann nur den Energieverbrauch des Neebnzählers Ihnen in Rechung stellen

RR-E-ft:
@Ricky

Antwort auf Ihre Frage finden Sie möglicherweise in § 21 AVBFernwärmeV:

http://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/__21.html

Bei Gas/ Strom/ Wasser gilt das gleiche.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Ricky:
Vielen Dank für ihre Antworten!

Ich habe nächsten Dienstag einen Termin, es werden mir die Rechnungen noch einmal erklärt.

@Cremer:Mit den Zählern verhält es sich so (wurde mir vom Mieter über mir erläutert, der seinen Termin schon hatte):

Es handelt sich um Gasbetriebene Heizungen.
Es liegen um die 40 Parteien an einem Hauptzähler, soweit ich weiß (und das aus den Rechnungen entnehmen konnte) 4 Parteien an einem Nebenzähler, über den Heizung und Warmwasser gezählt wird. Zusätzlich haben wir dann an unseren Heizungen noch Messgeräte.
Das Problem lag darin, dass der Versorger (also das ist eine Firma, die das macht, so eine Art Zwischenhändler, die vom örtlichen Anbieter das Gas bezieht und das zu uns liefert und sich um die ganze Technik kümmert) bei seiner ersten Berechnung für 2004 nur die Nebenzähler beachtet hat, und dann diese "normale" (soweit ich das mitbekommen habe) 30/70 verbrauchsunabhängig/-abhängige Rechnung gemacht hat (wie genau das gemacht wurde ist für mich sehr undurchsichtig, deshalb der Termin nächste Woche zur Erläuterung).

Nun fiel denen aber auf, dass die mehr ausgeben für\'s Gas als sie von uns 40 Parteien einholen. Da bemerkten sie, dass sie gar nicht auf den Hauptzähler geschaut haben :?
Das haben sie nun getan, und nachgerechnet.

Meine Frage, ob das rechtens ist, ist ja nun beantwortet (Vielen Dank an Herrn Fricke).

Jetzt ergibt sich aber noch eine andere Sache:
Wie hoch dürfen denn die prozentualen Kosten für die nicht erfassbare Wärme liegen? Bei unseren Wohnungen gabs nur Quelereien, nix hat da hingehauen (die stehen erst 6/7 Jahre), ich glaube langsam, dass die Art der Beheizungen genau so eine Fehlkonstruktion ist, wie alles andere an den Dingern. Das wäre noch eine wichtige Information für mich!

Vielen Dank für die Mühe die sie sich hier machen, ich weiß das sehr zu schätzen!
Schöne Grüße aus Dessau,
Ricky

Cremer:
@Ricky,

o.k.

Heizung läuft über eine Wärmemessfirma (z.B. Minol). Diese hat an den Heizkörpern Messgeräten.
Die Abrechnung kann von 50/50% bis zu 30/70% variieren. Dieser Schwankungsbereich sind gesetzliche Vorgaben und können nachgelesen werden. (fällt mir momentan nicht ein wo>>>Suchfunktion unter Google)

Achtung,
da kann der Vermieter unter den zu leistenden Angaben an die Meßfirma auch Werte variieren lassen (milde ausgedrückt) und ggf. sonstiges "verstecken"

In der einen Liegenschaft von mir habe ich nämlich auch die Messung des Wärmeverbrauches der Wohnungen mittels Gaszentralheizung über einen solchen Wärmemessdienst

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