Energiepreis-Protest > SWK Stadtwerke Kaiserslautern
Gasanstalt Kaiserslautern
eislud:
@Bubi
Du hast einen Sondervertrag. Bei einem Sondervertrag geht es nicht um die Billigkeit nach §315, sondern um eine wirksam vereinbarte Preisanpassungsklausel.
Selbst wenn also Dein Versorger bereits in einem Verfahren die Billigkeit nachgewiesen hat, muß Dich das nicht kümmern, weil die Frage, ob die Preise billig sind oder nicht, schon nicht relevant ist.
Bei einem Sondervertrag kommt es regelmäßig nicht auf die Billigkeit an.
Meines Erachtens ist bei Dir also alles im grünen Bereich. Ich würde an Deiner Stelle auf den Anfangspreis laut Sondervertrag (also 3. und 4.) kürzen.
Zu Deinen eigentlichen Fragen weiß ich keinen Rat.
Gruss eislud
Zeus:
@Bubi
Schauen Sie in Ihrer PN-Box nach.
eislud:
@Zeus
Sofern es um die Beantwortung von @Bubis Fragen geht, wären sicherlich auch Andere an deinen Anworten interessiert. Wozu die Geheimnisse?
Gruss eislud
Zeus:
@eislud
\" Honni soit qui mal y pense \" ;) .
Nicht alles was hinausposaunt wird, ist unbedingt sachdienlich. dies müsste ein \"Routinier\" wissen.
Bubi:
Guten Morgen,
hätte noch weitere Fragen zum besseren Verständnis.
@eislud
--- Zitat ---eine wirksam vereinbarte Preisanpassungsklausel
--- Ende Zitat ---
Wie sieht der Wortlaut einer wirksamen Klausel aus? Wo ist bzw. wo muss sie zu finden sein - bei welchen Unterlagen?
--- Zitat ---4) Einen Tag später bestätigte mir die GA (schriftl mit Unterschrift) die Umstellung auf o.g. Tarif (\"Sonderpreis Komfort\") und erstattete rückwirkend bis zum Jan. 2001 die Mehrzahlungen.
--- Ende Zitat ---
Bei dieser Vertragsbestätigung lagen keine weiteren Unterlagen bei.
P.S. Meine oben gestellten Fragen wurden auch durch die Mail von Zeus leider noch nicht beantwortet. :(
Allen Energieversorgergepeinigten noch einen schönen Tag.
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