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Gasanstalt Kaiserslautern

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Zeus:
@Bubi

Die Verlautbarungen des Beigeordneten Färber haben nicht wenige überrascht. Kaum im Amt hat der grüne Politiker offensichtlich gleich \"einnehmende\" Hoffnungen und Visionen : nämlich die Einwohnerzahl der Stadt möge die Traumgrenze von 100.001 wieder erreichen damit höhere Einnahmen aus den Konzessionsabgaben in den Stadtsäckel fliessen. Natürlich vermeidet er wissentlich dabei zu erwähnen, dass diese höhere Abgaben von den Kunden bezahlt werden müssten und über den Versorger nur an die Stadt weitergeleitet würden.
Es ist effektif so, dass entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der KAV vom 22. Juli 1999, bei der Belieferung von Tarifkunden Höchstbeträge je Kilowallstunde nicht überschritten werden dürfen. Diese Höchstbeträge werden von den Kommunen natürlich voll ausgeschöpft. So beträgt z.B. bei Erdgas die Konzessionsabgabe bei einer Einwohnerzahl bis 100000 Einwohner 0,61 Cent/kWh, bei einer Einwohnerzahl über 100000 beträgt sie 0,77 Cent/kWh. Bei der Belieferung von Sondervertragskunden beträgt sie, unabhängig von der Einwohnerzahl 0,03 Cent/kWh. Hieraus kann man schliessen, dass die Energietarifkunden kein besonderes Interesse daran haben können, dass die Einwohnerzahl von Kaiserslautern die 100000 überspringt. So gehen eben die Sichtweisen der Bürger und ihrer gewählten Vertreter oft auseinander. Erstaunlich allerdings, dass diese Äusserungen ausgerechnet vom Soziadezernenten kommen.
Im Bereich der Gasanstalt haben unseres Wissens von den rund 45000 Kunden weniger als 80 Widerspruch eingelegt und zugleich Kürzungen vorgenommen. Davon haben einige zwischenzeitlich Abstand genommen. Die Übriggebliebenen haben das gleiche Schreiben wie Sie erhalten. Laut bei uns eingegangen Informationen haben nun auch erste darunter die Mitteilung erhalten, dass die Gasanstalt \" bezüglich des Gerichtsurteils vom 13.06 2007 sich nicht der Auffassung des Kunden anschliessen könne, und man davon ausgehe- wie der Kunde vermutlich auch- dass eine gerichtliche Klärung erforderlich sein wird.\" Ich gehe davon aus, dass erste Verfahren in naher Zukunft beim Landgericht eingeleitet werden.
Die Initiative hat immer betont, dass sie zu Einzelfälle keine Stellungnahme abgeben wird weil - auch wie hier im Forum öfters dargelegt- jeder Fall für sich betrachtet werden muss. Spätestens jetzt ist es an der Zeit sich ausführlich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Über die weiteren Gründe warum die Initiative sich zur Zeit auf ihrer Homepage nicht meldet bin ich gerne bereit mich mit ihnen zu unterhalten. Schicken Sie mir eine Email.

Bubi:
@Zeus
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Hatte Ihnen über PN am Montag eine Mail gesendet. Haben Sie diese erhalten?

Netznutzer:
Hallo,

denkt mal drüber nach, was passiert, wenn die KA sich ermässigt.

Der Ausfall für die Gemeinde ist da. Selbst, wenn der Diff.-Betrag durch \"Nichtpreissenkung\" des Versorgers in gleicher Summe beim Vertrieb verbleibt, führt das Netz die Diff. weniger ab. Wenn nun die Stadt Kaiserslautern zu 100 % an den Werken beteiligt ist, muss sie den o.a. Differenzbetrag als Ertrag versteuern und führt zunächst weniger ab. Sollte eine Beteiligung mit im Boot sitzen, freut diese sich, weil sich ihr Gewinnanteil erhöht. Der Kämmerer hingegen wird über den Bürgermeister versuchen, mehr Ertrag aus dem Werk herauszuholen, damit seine zu erhaltende Ausschüttungssumme gleichbleibt.

Gruß

NN

Zeus:
@Bubi

Ich habe die PN erhalten. Hatte leider vergessen in die PN-BOX zu schauen. Ich bitte um Entschuldigung. Ich werde Ihnen heute noch eine PN zusenden.

Bubi:
Nach dem Erhalt der Jahresabrechnung sendet die GA direkt eine Erneute Zahlungserinnerung. Mit der dringenden Bitte, die ausstehenden Rückstände zu begleichen, ansonsten gehe sie davon aus, dass eine gerichtliche Klärung erforderlich sein wird.
Vorsorglich weist mich die GA darauf hin, dass sie bereits ein vergleichbares Verfahren vor dem Amtsgericht Kaiserslautern geführt habe. Und in diesem Fall hätte das Gericht erklärt, dass die Preiserhöhungen der GA rechtmäßig waren und der Billigkeit gem. §315 BGB entsprachen.

Meine Fragen dazu:
1) Ist eine Zahlungserinnerung einer Mahnung gleichzusetzen?
2) Hat jemand Kenntnis bzw. nähere Informationen von dem angegebenen Verfahren?
3) wie lange darf man sich für die Überprüfung bzw. erneute Kürzung der Jahresabrechnung Zeit lassen?

Vorab schon mal vielen Dank für die Unterstützung und noch einen schönen Abend.

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