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Autor Thema: Vattenfall droht mit Stromsperrung  (Gelesen 15818 mal)

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Offline Monaco

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #15 am: 09. Dezember 2006, 20:52:50 »
@daniela

Sie haben schon Recht. Meißt wird eine Überzahlung der "alten" Periode mit dem ersten Abschlag der neuen Periode verrechnet. Wenn das auf der Rechnung etc. so angekündigt ist, ist das auch korrekt. Es besteht ja dann auch gewissermaßen Übereinkunft.

Anders verhält es sich aber, wenn ein Versorger Abschläge der neuen Abrechnungsperiode dazu benutzt, um zunächst vermeintliche Altschulden des Kunden zu tilgen.

Oder ein Kunde "strittige" überzahlte Beträge einfach vom ersten Abschlag der neuen Periode einbehält. Obwohl das hier auch oft zu lesen ist, ist das eigentlich nicht korrekt.

Wenn Ihr Versorger allerdings Ihre Altschulden mit den neuen Abschlägen vermischt und gewissermaßen alles in einen Topf schmeißt um dann die Gesamtsumme anzumahnen, dann ist das auch nicht korrekt. Mithin vielleicht Ihre Chance. :wink:

Schauen Sie also nach, wie Sie die Überweisung bezeichnet haben. Steht dort nichts von "Nachzahlung alte Periode", dann sind Sie zumindest argumentiv wieder im Rennen.

Viele Grüße von einem "Nichtberliner"

Monaco.

Offline daniela

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #16 am: 09. Dezember 2006, 21:25:50 »
@monaco

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Ich denke, dann habe ich alles richtig gemacht.

Aber vielleicht gehe ich doch nochmal zur Verbraucherzentrale Berlin, da ich zu gerne mal wüßte, wie die Erfahrungen anderer mit Vattenfall sind. Ich finde die wesentlich unangenehmer als die vorherige BEWAG.

Offline Monaco

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #17 am: 09. Dezember 2006, 21:34:06 »
@daniela

Der Mutterkonzern sitzt halt in Schweden.
Und da ist es manchmal etwas kühler als in unseren Breiten ... 8)

Freundliche Grüße

Monaco.

Offline RR-E-ft

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #18 am: 11. Dezember 2006, 13:35:50 »
@daniela

§ 31 AVBV enthält ein Aufrechnungsverbot, das dem Kunden eine Aufrechnung mit streitigen Beträgen verwehrt.

Wenn gasag Kunden mit Aufrechnungen gewähren lässt, bedeutet dies nicht, dass man damit gegenüber Vattenfall auf der richtigen Seite wäre.

Was bereits bezahlt wurde- wenn auch unter Vorbehalt - muss deshalb zurück geklagt werden, wenn es nicht freiwillig zurück gezahlt wird.

Eine freiwillige Rückzahlung steht wohl nicht zu erwarten. Dann bleibt nach der geltenden Rechtslage nur die Rückforderungsklage.

Offline eislud

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #19 am: 12. Dezember 2006, 21:10:10 »
@RR-E-ft
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Was bereits bezahlt wurde- wenn auch unter Vorbehalt - muss deshalb zurück geklagt werden, wenn es nicht freiwillig zurück gezahlt wird.


Das gilt aber doch nur für eine verbindliche Jahresabrechnung, wie es hier bei @daniela der Fall ist.

Hätte man anstatt einer Nachforderung für eine Jahresabrechnung, eine Nachforderung von bisher wegen Unbilligkeit zurückbehaltenen Abschlagszahlungen gezahlt, sollte es doch völlig legitim sein, sich diesen Betrag über eine Kürzung der nächsten Abschlagszahlung zurückzuholen.
Alternativ sollte man sich diesen Betrag aber auf jedenfall über eine entsprechende Kürzung der nächsten Jahresendabrechnung zurückholen können.

Oder sehe ich das falsch?

Offline Cremer

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #20 am: 12. Dezember 2006, 21:29:19 »
@eislud,

lesen Sie mal genau die AVB\'s und informieren Sie sich hier unter Nutzung der Suchfunktion

Thema war schon öfters behandelt worden.

Es besteht Aufrechnungsverbot des Kunden bei der Jahresrechnung.

Einzig mögliche ist, Abschläge nach Widerspruch kürzen, eigene Jahresrechnung erstellen und diese Differenz dann nachzahlen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #21 am: 12. Dezember 2006, 22:17:30 »
@eislud

Was bereits bezahlt ist, ist bezahlt und muss ggf. zurück geklagt werden, weil eine Aufrechnung in der Regel nicht in Betracht kommt.

Offline daniela

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Vattenfall droht mit Stromsperrung
« Antwort #22 am: 12. Dezember 2006, 22:20:30 »
Um die Diskussion zu verkürzen:

ich habe es so gemacht, wie Herr Cremer es beschreibt.

 

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