Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Vattenfall Berlin  (Gelesen 8121 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Vattenfall Berlin
« am: 28. April 2006, 23:08:24 »
Die aktuelle Meldung:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14480

Hauptsache denken die Politiker nun nicht, es wäre schon überall so.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

Offline MikeV2002

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Vattenfall Berlin
« Antwort #2 am: 10. Juli 2006, 16:02:55 »
Hallo,

ich hoffe, meine Frage ist nicht überflüssig und raubt Ihre Zeit!

Ich habe hier auf der Website alles durchgelesen und runtergeladen.

Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich mit dem Musterbrief Widerspruch gegen den Strompreis einlegen und die Preise von September 2004 zugrunde legen.

Stutzig macht mich nur, daß in den Musterbriefen immer nur vom Gas-Anbieter die Rede ist. Das ist doch nur der Einfachheit halber, oder?

Oder besteht zwischen Widerspruch zum Gaspreis und Widerspruch zum Stromanbieter doch ein Unterschied?

Entschuldigen Sie bitte meine dumme Frage!

Vielen Dank für eine Antwort!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

Offline MikeV2002

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Vattenfall Berlin
« Antwort #4 am: 10. Juli 2006, 16:42:43 »
Ja, danke für die Links - die hatte ich schon vorher gelesen -(

Jetzt weiß ich immer noch nicht, ob ich diesen Musterbrief, der hier zwar unter "so legen Sie Einspruch gegen Gas und Strom ein" zu finden ist, sich aber nur auf die Gasanbieter bezieht, benutzen kann oder nicht.

Also soll ich doch diese Preise wahrscheinlich zahlen.....

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Vattenfall Berlin
« Antwort #5 am: 10. Juli 2006, 17:23:07 »
@MikeV2002

In dem einen Link befindet sich doch gerade das Urteil des LG Berlin zu Strompreisen (BEWAG-Fall). Auch das Strompreisurteil des LG Potsdam ist im Forum besprochen.

Eine Empfehlung, was man tun soll, gibt es nicht.
Es gibt jedoch genug umfangreiche Hinweise, was man tun kann.

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1707/

http://www.energienetz.de/index.php?itid=1701&st_id=1701&content_news_detail=3671&back_cont_id=1701

Was man daraus macht, ist jedem selbst überlassen.

Dass man einen Musterbrief, der sich auf Gaspreise bezieht, derart ändern muss, dass aus dem Schreiben an den Versorger hervorgeht, dass man sich gegen unbillig einseitig bestimmte Strompreise wendet, liegt wohl auf der Hand.

Einen Musterbrief für jeden einzelnen Versorger gibt es nicht.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Fidel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 775
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich

Offline Fidel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 775
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Vattenfall Berlin
« Antwort #7 am: 16. Oktober 2006, 10:28:27 »

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz