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Autor Thema: Kündigung des Stromliefervertrags  (Gelesen 5509 mal)

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Offline hannibal

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Kündigung des Stromliefervertrags
« am: 28. April 2006, 19:45:09 »
Liebe Mitstreiter,
habe heute von der AVU Gevelsberg eine Kündigung des alten Strompreisvertrages bekommen, weil die Preise ab dem 25.06.2006 zum x-ten male angehoben werden sollen. Sollte ich der Änderung laut AGBs nicht innerhalb 2 Wochen widersprechen, erkläre ich mich mit den neuen Bedingungen einverstanden. Kann ich dieser Kündigung widersprechen, zumal ich schon im letzten April Widerspruch mit allen Konsequenzen von Sperrandrohungen, Mahnungen, und vor zwei Wochen auch mit Einschüchterung durch angebliche Gutachten und Einverständnis der Kartellbehörden durchgezogen habe?
Zur Zeit warte ich auf meine bereits gekürzte Endabrechnung von 2005/06.
Sollte ich widersprechen, habe ich auch keine Möglichkeit vor Anfang 06 weitere neue Fristen einzuhalten, da ich mich dann in Urlaub befinde.

Kann jemand helfen?
Gruß hannibal

Offline RR-E-ft

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Kündigung des Stromliefervertrags
« Antwort #1 am: 28. April 2006, 19:51:39 »
@hannibal

Wie wär´s denn einfach mal mit einem Tapetenwechsel.

Schließlich gibt es nicht nur die AVU als Stromlieferant.

Nicht zu anhänglich sein:

Die Kündigung beweist, dass man keinen Wert mehr auf die Kundschaft legt.

Wenn es einen preiswerteren Stromanbieter gibt und ganz viele Kunden mitmachen, könnte bald ein anderer Stromlieferant Grundversorger werden zu besseren Preisen.

Also informieren und ggf. Aufruf starten.

AVU ist dann nur noch Netzbetreiber und kümmert sich um den Monpolbereich. Jeder macht halt, was er kann.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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