Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Antwort auf die Zusendung eines \"Gutachten\"  (Gelesen 7868 mal)

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Offline Hamster

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Antwort auf die Zusendung eines \"Gutachten\"
« am: 26. April 2006, 19:37:57 »
Hallo Mitstreiter,

mein EVU schickt mir heute den Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die so wörtlich: ....die Preiserhöhungen stellen aus betriebswirtschaftlicher Sicht keine Unbilligkeit nach § 315 BGB dar.
Obwohl ich auch den Preis an sich in meinen Widerspruch einbezogen habe, wird darauf nicht eingegangen. Im Grunmde genommen ist mir schon klar, wie ich darauf zu antworten habe. Hier im Forum wurde ja auch dieses Thema umfassend erörtert.
Nur eine Frage, wenn`s erlaubt ist:
Mit welchem Gerichtsurteil oder -beschluss kann ich am besten argumentieren um klar zu machen, dass so ein Gutachten den Anforderungen nicht entspricht?

Danke für jede Antwort
und freundliche Grüße vom Niederrhein
Hamster

Offline RR-E-ft

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Antwort auf die Zusendung eines \"Gutachten\"
« Antwort #1 am: 26. April 2006, 19:50:25 »
@Hamster

Die Billigkeit eines Gaspreises gem. § 315 BGB ist eine rechtliche Frage, die sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht beantworten lässt, zuständig für die Billigkeitskontrolle sind die Gerichte.

Sie können auf die Beschlüsse AG Neuwied, AG Delmenhorst, LG Hamburg sowie die Urteile LG Mannheim verweisen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hamster

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Antwort auf die Zusendung eines \"Gutachten\"
« Antwort #2 am: 27. April 2006, 18:07:54 »
@ RR-E-ft
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.

Wenn ich zusätzlich verweise auf :(Held NZM 2004, S. 175 und die dort angeführte Rechtssprechung), kann ich dann davon ausgehen, dass mein Versorger weiß was gemeint ist, oder muss ich Ihm die Quelle genauer benennen. Ich selber habe diesen Artikel von Held im Netz nicht gefunden. Soll ich den Verweis überhaupt bringen?
An anderer Stelle hier im Forum wird dazu ermutigt, diesen Verweis anzubringen. Ich persönlich wüsste allerdings ganz gerne worauf ich da meinen Versorger verweise.
Wo kann ich den Artikel finden/ nachlesen ?
Oder soll ich auf den Verweis (Held) verzichten?

Gruß
Hamster

Offline RR-E-ft

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Antwort auf die Zusendung eines \"Gutachten\"
« Antwort #3 am: 27. April 2006, 18:30:49 »
@Hamster


Denken Sie nicht, dass Sie Ihrem Versorger Nachhilfeunterricht erteilen müssten.

Dort verfügt man sicher über alle Aufsätze und Urteile zu dem Thema.

Sie brauchen nichts weiter tun, als die Unbilligkeit rügen und die Überweisungsbeträge kürzen.

Mehr erwartet niemand von Ihnen und mehr ist auch nicht notwendig.

Wenn Sie selbst keine juristische Ausbildung absolviert haben, brauchen Sie sich auch auf keine entsprechende Diskussion einlassen bzw. kein Konvolut von Fachaufsätzen lesen, auswerten und in Abschrift übersenden.

Wenn Sie Ihrem Versorger eine Schulung anbieten möchten, dann bedenken Sie die marktüblichen Preise hierfür:


http://www.managementcircle.de/pdf_upload/05-50922web.pdf
http://www.seminarspiegel.de/user/seminar/details.html?id=17505
http://www.energieportal24.de/veranstaltung_400.htm
http://www.forum-institut.de/pdf/0605780.pdf


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hamster

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Antwort auf die Zusendung eines \"Gutachten\"
« Antwort #4 am: 27. April 2006, 19:00:25 »
@ RR-E-ft

Nochmals Danke.
Ich glaube ich habe Sie verstanden. :wink:

Freundliche Grüße vom Niederrhein
Hamster

 

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