Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Einhaltung von Fristen
HarryS:
Ich habe gegen die Gas- und StrompreiserhöhungenWiderspruch eingelegt unter Hinweis auf § 315 gem. den bekannten Empfehlungen. Mein Versorger hat mir schon mehrfach Mahnungen zugeschickt mit der Ankündigung ein gerichtliches Mahnververfahren einzuleiten. Bisher ist das allerdings nicht geschehen. Meine Frage ist nun: Was passiert, wenn ich gerichtliche oder andere Schreiben mit gesetzten Fristen erhalte, die ich wegen 2 oder 4 wöchiger Urlaubsabwesenheit nicht einhalten kann? Gibt es in derartigen Fällen automatisch eine entsprechende Fristverlängerung, oder habe ich wegen Nichteinhaltung der Frist von vornherein verloren.
Hat diesbezüglich jemand Erfahrung? Für einen Rat bin ich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße.
HarryS
Cremer:
@HarryS,
Ihr Versorger hat siech das Mahnverfahren vorbehalten.
Passiert ist aber eben bisher nichts!
Und es wird auch nicht passieren, glauben Sie mir!
Deshalb werden Sie auch keine Friten versäumen bezgl. Urlaub, es gibt da auch die aufschiebene Wirkung.
RR-E-ft:
@Cremer
Was macht Sie so sicher, dass nicht massenhaft als Testballons Mahnbescheide verschickt, dann nach Widerspruch jedoch nicht weiterverfolgt werden?
Mahnbescheide werden wie Mahnungen und Sperrandrohungen oft schon automatisch erstellt und elektronisch beantragt.
Wie die EDV manchmal zu "Missverständnissen" führt, ist hinlänglich bekannt.
@Harry S.
Siehe hier:
Mahnbescheid und Urlaub ===> Postbevollmächtigten ernenne
Das Thema gerichtliches Mahnverfahren wurde schon umfangreich diskutiert.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
HarryS:
@ Cremer und Fricke
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort
@ Fricke
Habe Ihre Empfehlung gelesen. Würde mich gern an einen Anwalt des Netzwerkes des Bundes der Engieverbraucher wenden. Ich bin im Raum Hannover ansässig. Der nä. "Netzwerker" ist lt. Anwaltsverzeichnis leider erst in 33378 Rheda-Wiedenbrück. Können Sie mir in lokaler Umgebung einen Fachanwalt benennen?
Würde mich über eine (positive) Antwort sehr freuen.
Viele Grüße
HarryS
RR-E-ft:
@HarryS
Fachanwälte also solche gibt es für Energierecht nicht, nur spezialisierte Kollegen, z.B.
http://www.immobilienverwalter-nrw.de/pdf/forumvii/Vortrag_MagJur_Eike_Brodt.pdf
Diese Kanzlei führt gerade das Verfahren wegen der Gaspreise der Stadtwerke Hannover am dortigen LG. Auch das Gaspreisurteil des LG Mannheim geht auf deren Konto.
Fragen Sie ggf. dort nach und bestellen Sie den Kollegen schöne Grüße von mir.
Ggf. berichten Sie vom Fortgang der Sache mit Ihrem Versorger hier im Forum.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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