Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen
Regionalgas Euskirchen
MartinS:
@fränki:
Vielen Dank für den Link, das Bestehen der Schutzgemeinschaft war mir noch nicht bekannt.
Wie man den oben gelisteten Themen entnehmen kann, habe ich selbst ja regelmässig den Preiserhöhungen widersprochen. Jetzt geht es an den Widerspruch zur aktuellen Preisrunde am 1.11.2006.
Hierzu meine Frage, ob der nachfolgende Musterbrief der o.g. Schutzgemeinschaft inhaltlich so in Ordnung ist:
-----
Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Begründung, die gestiegenen Gasbezugskosten ließen Ihnen keine andere Wahl
als erneut den Gaspreis zu erhöhen, ist schlichtweg falsch.
Der Bund der Energieverbraucher teilt mit, dass die Gasbezugspreise sinken !!
Außerdem enthält, obwohl Sie ein absolut krisenfestes Monopolunternehmen sind, die
G & V – Rechnung für 2004 neben der Gewinnausweisung von 9,5 Mio € noch eine absolut unnötige Gewinnrücklage von 21,6 Mio €, die die Gasbezieher finanziert haben. Bevor
Sie schon wieder den Preis erhöhen, erwarte ich, dass Sie die Gewinnrücklage vollständig
auflösen.
Da Sie mir bis heute eine nachvollziehbare Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen verweigern, halte ich weiter an meinen Widersprüchen fest.
Ich widerspreche auch der Gaspreiserhöhung vom 01.11.2006 nach § 315 BGB.
Ab 01.01.2007 werde ich meinen Abschlag wegen der MwSt - Erhöhung um 3% erhöhen.
Mit freundlichem Gruß
---
Meiner Ansicht nach vielleicht etwas zu aggressiv formuliert. Kann man ggf. etwas umformulieren.
Grüße aus Bornheim
MartinS
RR-E-ft:
@MartinS
Zunächst bestreiten, dass ein Recht zu einseitigen Preiserhöhungen besteht (§ 307) und dann die insgesamt erhöhten Preise insgesamt bestehend aus Grund- und Arbeitspreis gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig rügen.
Es ist Unfug selbst eine Erhöhung des Abschlags wegen Mehrwertsteuererhöhung anzubieten.
Die Steuer kommt ja erst auf den Betrag der Jahresrechnung oben drauf.
Es mag sogar Verträge geben, in denen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht zu einer Preiserhöhung berechtigt, weil die Bruttopreise vereinbart war.
Und dann noch einmal den ARD- Ratgeber Recht genau verfolgen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4576
fränki:
--- Zitat von: \"MartinS\" ---@fränki:
Vielen Dank für den Link, das Bestehen der Schutzgemeinschaft war mir noch nicht bekannt.
--- Ende Zitat ---
Hallo,
das ist nicht der Musterbrief. Du mußt den Downloadordner der Schutzgemeinschaft anklicken. Da sind die Musterschreiben drin. Ich würde mich dann an den Wortlaut halten. Schließlich gibt\'s ja "paste" und "copy". Und nicht vergessen, da Mitglied zu werden. 25 Euro im Jahr sollte das und Zahlknechten der Nation wert sein.
Grüße
Dietmar
MartinS:
@fränki:
Das ist der "Musterbrief zur aktuellen Gaspreiserhöhung 01.11.2006. Für Verbraucher, die schon im Jahr 2005 Widerspruch eingelegt haben", der Wortlaut demnach korrekt.
Zudem bin ich schon Mitglied im Bund der Energieverbraucher.
Grüße aus Bornheim
MartinS
fränki:
Hallo,
ja dann entschuldige bitte. Vermutlich habe ich dann zu oberflächlich gelesen. Gut fände ich es, wenn der SEVW unterstützt werden könnte, da er ja speziell die Interessen der Kunden der Regionalgas EU im Focus hat. Aber ich habe natürlich Verständnis, dass man nicht unbedingt in 2 Organisationen Mitglied sein möchte, die letztlich das gleiche Ziel verfolgen.
mfg
Dietmar
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln