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Schwierigkeiten bei Umstellung auf Tag- Nachtstromtarif

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gas-wucher:
Können die EVUs Schwierigkeiten bei Umstellung auf Tag- Nachtstromtarif bereiten?

Wenn ja: Dürfen die das und wenn nicht, wie wehrt man sich dagegen?

RR-E-ft:
@Gas-Wucher

Gibt es einen Anspruch auf Zweitarifmessung HT/ NT (Schwachlasttarif) ?

http://www.mark-e.de/desktopdefault.aspx/tabid-308/393_read-1275/
http://www.stromunion.de/Lexikon/N.htm

Schwachlasttarife müssen gem. § 9 BTOElt angeboten werden, vgl. hier:

http://www.verivox.de/power/gesetze/BTOElt.pdf

Ein Anspruch kann sich zudem aus dem Gleichbehandlungsgebot sowie dem kartellrechtlichen Diskrimnierungs- und Behinderungsverbot ergeben.


Vgl. etwa auch hier:

http://www.swr.de/swr1/rp/tipps/finanzen/2006/01/13/

http://www.stadtwerke-torgau.de/Seiten/faq/strom.html#schwach

http://www.rheinenergie.com/lang/de/produkte/nachtstrom/index.php


Wo ein Anspruch besteht und nicht gewährt wird, muss man die Energieaufsicht einschalten, ggf. die Gerichte anrufen.

Weitere Möglichkeiten bestehen wegen des Gewaltmonopols des Staates nicht....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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