Gasversorger BHAG, bin natürlich mit den Gaspreisen nicht einverstanden, hab aber bis jetzt noch nie etwas dagegen unternommen. unter
http://gwbh.twoday.net hab ich mich belesen komme trotzdem einfach nicht zurecht.
Zunächst die Frage: Ist es eigentlich richtig, dass ich nur noch bis zum Ende des Jahres Zeit habe, den neuen Vertrag anzunehmen?
Ist die Kündigung vom EVU generell rechtsmäßig?
Gibt es einen Musterbrief für den Unbilligkeitsantrag, den man bei der Vertragsunterzeichnung einfügen kann? Oder wie müsste ich vorgehen, wenn ich den Vertrag nicht akzeptiere, die EVU mich dann in die Grundversorgung einstufen würde, ich mich aber mit dem Preis nicht einverstanden erkläre? Ich müsste dann eine Unbilligkeitserklärung abschicken, die wie aussehen müsste (da es ja verschiedene Unbilligkeitsformulare gibt, welches müsste ich für die jetzige Situation nehmen, da ja alle Verträge seitens der EVU gekündigt worden sind?). Und sollte ich den Unbilligkeitsantrag dann abschicken, welchen Preis müsste ich dann zahlen, da ich ja bis jetzt heute noch keinen Unbilligkeitsantrag gestellt hatte? :roll:
Ich bin auch für Antworten an meine E-Mail dankbar (FaylynnBallard@aol.com).
Danke schon mal für jede Hilfe, die ich bekommen kann.
Frohe Weihnachten an alle.