Die BHAG hat allen Protestkunden ein Einwurfeinschreiben geschickt. Darin wird festgestellt, dass der Verbraucher in der Grundversorgung versorgt wird. Vorsichtshalber wird ein eventuell bestehender Sondervertrag, so dieser bestehen sollte, zum 31.12.2009 gekündigt.
Man sollte diese Kündigung nicht hinnehmen:
Hiermit widerspreche ich rein vorsorglich Ihrer Kündigung vom 16.11.2009, da die Kündigung unbegründet ist. Darüber hinaus gehe ich davon aus, das das bisherige Vertragsverhältnis auch über den 31.12.2009 hinaus fortbesteht.