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Autor Thema: kündigung  (Gelesen 7072 mal)

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Offline energienetz

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kündigung
« am: 20. November 2009, 10:48:48 »
Die BHAG hat allen Protestkunden ein Einwurfeinschreiben geschickt. Darin wird festgestellt, dass der Verbraucher in der Grundversorgung versorgt wird. Vorsichtshalber wird ein eventuell bestehender Sondervertrag, so dieser bestehen sollte, zum 31.12.2009 gekündigt.
Man sollte diese Kündigung nicht hinnehmen:
Hiermit widerspreche ich rein vorsorglich Ihrer Kündigung vom 16.11.2009, da die Kündigung unbegründet ist. Darüber hinaus gehe ich davon aus, das das bisherige Vertragsverhältnis auch über den 31.12.2009 hinaus fortbesteht.

Offline RR-E-ft

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kündigung
« Antwort #1 am: 20. November 2009, 14:05:00 »
Sollte ein Sondervertrag bestehen, dieser jedoch keine Regelung über die ordentliche Kündigung des Versorgers enthalten, so ist eine ordnungsgemäße Kündigung, soweit eine solche nicht vertraglich ausgeschlossen ist, wohl nur unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zulässig, vgl. BGH B. v. 15.09.09 - VIII ZR 241/08.

 

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