Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Grundpreisberechnung Gas  (Gelesen 7655 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RoWe

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 1
  • Karma: +0/-0
Grundpreisberechnung Gas
« am: 12. April 2006, 15:42:49 »
Ich habe bei unserem Gasversorger TWS Ravensburg die Höhe des Grundpreises moniert, da ich einen Gasbrenner mit Nennwärmeleistung -22 kw und einen Warm-Wasser-Brenner mit Nennwärmeleistung von 6,7 kw habe. Abgerechnet bekomme ich aber anstatt 28,7 kw in der Rechnung 32 kw. Auf Nachfrage bei vielen Bekannten kam ich darauf, dass die TWS wohl schon mehrere Reklamationen diesbezüglich bekommen hat und auch schon einige zu hoch deklarierte Rechnungen zurückbezahlt hat. Jetzt hat mir die TWS mitgeteilt, dass ich doch nach der Nennbelastung, also der Obergrenze der Brenner veranschlagt werde und nicht nach der Nennwärmeleistung. Weiss jemand, wie die Grundgebühren berechnet werden. Offensichtlich sind es jetzt zu viele Reklamationen und die TWS sucht sich einen Weg um nicht mehr bezahlen zu müssen.

Offline hollmoor

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 434
  • Karma: +0/-0
Grundpreisberechnung Gas
« Antwort #1 am: 12. April 2006, 16:11:13 »
@RoWe

Meines Wissens errechnen die Versorger den Grundpreis nach max.Nennwärmebelastung,so auch bei uns.Auch wir hatten dies moniert,da unser Brennwertgerät nur auf ca.6 kw Nennwärmeleistung eingestellt ist.Auch bei uns kein Entgegenkommen!Wir zahlen also für 20 kw max.Nennwärmebelastung,die wir nicht brauchen.
Leider sind im Moment hauptsächlich Geräte auf dem Markt,die von ca.5 bis 15 kw Nennwärmebelastung und weiter aufwärts gehen.
Es gibt nur wenige auf dem Markt,wo die max.Nennwärmebelastung bis ca.10 kw geht.
Und dann muß man dazu sagen,das die Heizungsbauer immer noch ihren
sogenannten\"Angstzuschlag\" mit zurechnen,anstatt mal eine richtige Wärmebedarfsberechnung zu erstellen.Dann würde mancher Heizkessel hier im Lande kleiner ausfallen.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Grundpreisberechnung Gas
« Antwort #2 am: 12. April 2006, 20:52:27 »
@hollmoor,

aktuell weiß ich über Fälle hier bei uns den SW KH, dass mein Sanitärmeister es vor 2 Jahren schaffte, die eingestellte Nettoleistung des Kessels, nicht die Bruttonennleistung bei den SW durchzusetzten.

Man sollte da am Ball bleiben und Widerspruch einlegen.

Selbstverständlich benötigt man vom Installateur eine Bescheinigung bzw. der Installateur muss dies beantragen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline hollmoor

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 434
  • Karma: +0/-0
Grundpreisberechnung Gas
« Antwort #3 am: 12. April 2006, 21:27:15 »
@Cremer

Mein Mann ist selbst vom Fach und auch eingetragen bei unseren Stadtwerken für die Ausführung bzw.Montage von Gasanlagen.
Könnte sich die Bescheinigung quasi selbst ausstellen.Er hat schon ein Gespräch bezüglich der Sache mit dem Geschäftsführer gehabt.Aber die wollen sich auf nix einlassen.
Er wird sich in nächster Zeit mal an anderer Stelle schlau machen.
Im Moment ist es auch so,das wir auf Grund unseres niedrigen Verbrauches in den Grundpreistarif gestuft wurden und da ist nur eine Pauschale fällig,die niedriger ausfällt als wenn nach max.Nennwärmebelastung abgerechnet wird.
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz