Energiepreis-Protest > AVU Gevelsberg
AVU Gevelsberg
RR-E-ft:
AVU Gevelsberg legt WP-Bescheingung vor.
Die Bescheinigung, welche von den Erstellern auch schon nicht als \"Gutachten\" bezeichnet wurde:
http://www.avu.de/reactor_cms/_media/2447ff15e19f2622.gutachten_gaspreise.pdf
Das bescheinigte Ergebnis der Untersuchung ist nicht nachvollziehbar , zudem wohl auch nicht nicht ausreichend, vgl. nur hier:
http://www.ask-eu.de/default.asp?ShowNews=1527
Fälligkeit, Verzug, Prozesskosten bei Zahlungsklage EVU
Aus der Bescheinigung ergibt sich m.E. eindeutig, dass Preiserhöhungen vorweg genommen wurden. Das Unternehmen war nicht daran gehindert, die Preise sachgerechter quartalsweise anzupassen.
Jedenfalls sollte der Inhalt der Bescheinigung abgeglichen werden mit dem Inhalt der Bescheinigungen weiterer Kunden der RWE Westfalen Weser Ems.
Welchen Wert ein solches Gutachten hat, hat der BGH auch schon entschieden.
U.a. hier auf Seite 16 f. nachzulesen:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=550&file=dl_mg_1132088878.pdf
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Rebell:
Hallo RR-E-ft und alle anderen,
im Anschreiben zu diesem WP Ergebnis sagt die AVU auch, daß sie auf Anfrage beim Landeskartellamt bestätigt bekam, daß die Preise zwischen 01.11.05 und 01.01.06 im Landesdurchschnitt lagen. Somit wäre die Preiserhöhung zum 01.01.06 ohne Beanstandung geblieben.
Man versucht auch glauben zu machen, daß das Landeskartellamt kein preismissbräuchliches Verhalten festgestellt habe. Ich glaube das aber nicht. Das Landeskartellamt wird wohl nichts dazu gesagt haben, zumindest nicht zu den Preiserhöhungen im Zeitraum zw. 10/2004 und 01/2006.
Was können wir nun darauf antworten, da gebeten wird innerhalb von 10 Werktagen die offene Forderung seit 10/2004 zu begleichen.
Großzügigerweise verzichtet die AVU auf Verzugszinsen.
Frohe Ostern und
Cremer:
@Rebell,
sofern Sie Widerspruch gemäß Musterbrief eingelegt haben, warten Sie einfach ab.
RR-E-ft:
@Rebell
Die AVU will sich nach dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg richten:
http://www.avu.de/reactor.php?page=2051
Dieses verlangt indes eine detaillierte Offenlegung der Preiskalkulation der Gesamtpreise.
http://www.avu.de/reactor.php?page=2074
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Matthias:
Ab Mitte November will die AVU die Lieferverhältnisse neu ordnen :
.... Daher ordnet die AVU die Lieferverhältnisse auf Basis der GVV neu: Alle Kunden erhalten Mitte November einen Brief mit detaillierten Informationen, einer Kündigung und einem neuen Vertragsangebot ....
Diese Vertragsänderung liegt zur zeit noch nicht vor, wird aber wohl ab Mitte November an alle Kunden raus gehen.
Wie gilt es sich hier zu verhalten um den Widerspruch gem §§ 315 aufrecht zu erhalten ?
Grüsse
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