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AVU Gevelsberg

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RR-E-ft:
AVU Gevelsberg legt WP-Bescheingung vor.


Die Bescheinigung, welche von den Erstellern auch schon nicht als \"Gutachten\" bezeichnet wurde:

http://www.avu.de/reactor_cms/_media/2447ff15e19f2622.gutachten_gaspreise.pdf


Das bescheinigte Ergebnis der Untersuchung  ist nicht  nachvollziehbar , zudem wohl auch nicht  nicht ausreichend, vgl. nur hier:

http://www.ask-eu.de/default.asp?ShowNews=1527

Fälligkeit, Verzug, Prozesskosten bei Zahlungsklage EVU

Aus der Bescheinigung ergibt sich m.E. eindeutig, dass Preiserhöhungen vorweg genommen wurden. Das Unternehmen war nicht daran gehindert, die Preise sachgerechter quartalsweise anzupassen.

Jedenfalls sollte der Inhalt der Bescheinigung abgeglichen werden mit dem Inhalt der Bescheinigungen weiterer Kunden der RWE Westfalen Weser Ems.

Welchen Wert ein solches Gutachten hat, hat der BGH auch schon entschieden.

U.a. hier auf Seite 16 f. nachzulesen:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=550&file=dl_mg_1132088878.pdf




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Rebell:
Hallo RR-E-ft und alle anderen,

im Anschreiben zu diesem WP Ergebnis sagt die AVU auch, daß sie auf Anfrage beim Landeskartellamt bestätigt bekam, daß die Preise zwischen 01.11.05 und 01.01.06 im Landesdurchschnitt lagen. Somit wäre die Preiserhöhung zum 01.01.06 ohne Beanstandung geblieben.

Man versucht auch glauben zu machen, daß das Landeskartellamt kein preismissbräuchliches Verhalten festgestellt habe. Ich glaube das aber nicht. Das Landeskartellamt wird wohl nichts dazu gesagt haben, zumindest nicht zu den Preiserhöhungen im Zeitraum zw. 10/2004 und 01/2006.

Was können wir nun darauf antworten, da gebeten wird innerhalb von 10 Werktagen die offene Forderung seit 10/2004 zu begleichen.
Großzügigerweise verzichtet die AVU auf Verzugszinsen.

Frohe Ostern und

Cremer:
@Rebell,

sofern Sie Widerspruch gemäß Musterbrief eingelegt haben, warten Sie einfach ab.

RR-E-ft:
@Rebell

Die AVU will sich nach dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg richten:

http://www.avu.de/reactor.php?page=2051

Dieses verlangt indes eine detaillierte Offenlegung der Preiskalkulation der Gesamtpreise.

http://www.avu.de/reactor.php?page=2074


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Matthias:
Ab Mitte November will die AVU die Lieferverhältnisse neu ordnen :


.... Daher ordnet die AVU die Lieferverhältnisse auf Basis der GVV neu: Alle Kunden erhalten Mitte November einen Brief mit detaillierten Informationen, einer Kündigung und einem neuen Vertragsangebot ....


Diese Vertragsänderung liegt zur zeit noch nicht vor, wird aber wohl ab Mitte November an alle Kunden raus gehen.

Wie gilt es sich hier zu verhalten um den Widerspruch gem §§ 315 aufrecht zu erhalten ?

Grüsse

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