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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt

<< < (8/13) > >>

Schöfthaler:
Die Frage nach der Preisanpassungsklausel und die für meine Begriffe bisher unbefriedigende Antwort des Versorgers (s.o.) beschäftigte mich doch noch etwas. In den Bestimmungen des Gaslieferanten fand ich keine Aussage zu Preisanpassungsrechten. Ich fragte also nochmal nach: Welche Preisanpassungsklausel verwendet die FairEnergie?
Die Antwort:

--- Zitat ---Bei den allgemeinen Preisen der Grundversorgung gibt es diese Preisanpassungsklauseln nicht. Die bis April 1998 geltende BTO-Gas ging von dem Grundsatz der freien Preisbildung aus, die als entscheidende Voraussetzung für eine aktive Rolle der Gasversorger im Wettbewerb am Wärmemarkt gesehen wurde.
Dass dies auch zu wettbewerbsfähigen Preisen führte, zeigt die stetige jährliche Zunahme von Neukunden im Neubaubereich und die Anzahl der jährlichen Heizungsumstellungen von Heizöl und anderen Brennstoffen auf Erdgas.
--- Ende Zitat ---

Abgesehen davon, dass der angebliche Nachweis für wettbewerbsfähige Preise ja absolut lächerlich ist (zumal die FairEnergie lt. WDR-Gaspreisdatenbank in Deutschland derzeit für Gasabnahmemengen von 20000kWh pro Jahr von 671 Versorgern der 27.-teuerste und in Baden-Württemberg von 91 Versorgern der 3.-teuerste ist):
Gibt es bereits irgendwelche Rechtssprechung zum Fehlen von Preisanpassungsregelungen in den Bedingungen? Schließlich ist selbst für den interessierten und die Bestimmungen lesenden Kunden eines Versorgers überhaupt nicht transparent, woran sich die Preisentwicklung seines Lieferanten orientiert.

RR-E-ft:
@Schöfthaler

Hier nochmals lesen:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697

Für bisherige Tarifkunden (nunmehr Grundversorgung) ergibt sich das Preisbestimmungs- und mithin Preisänderungsrecht bei nach dem 13.07.2005 unveränderten, nicht neu abgeschlossenen Verträgen gem. § 116 III 2 EnWG iVm § 4 AVBGasV, wobei die Preise einschließlich Anfangspreis der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterfallen, sog. Preislistenfall mit jeweils geltenden Preisen (BGH NJW 2006, 684).

Der Gaspreis ist ein Kostenpreis, so dass auch feststeht, wonach sich die Preise zu richten haben, nachzulesen in den Urteilen AG Heilbronn, AG Karlsruhe, LG Mannheim und zuletzt OLG Karlsruhe.

Allein in Sonderveträgen stellt sich die Frage nach einer wirksamen Preisänderungsklausel.

Bisher galt:

Sondervertragskunde ist, wer nicht Tarifkunde ist.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Schöfthaler:
Vier Mitglieder unserer Gruppe E.R.N.A. (Energierebellen Neckar-Alb) haben mittlerweile gerichtliche Mahnschreiben vom Amtsgericht Stuttgart erhalten und selbstverständlich sofort mit Hinweis auf die Einwände unter Berufung auf §315 BGB und den fehlenden Billigkeitsnachweis widersprochen.

Mal sehen, wie die FairEnergie nun reagiert.  :shock:

Schöfthaler:
Nachdem ich im Jahr 2005 durch die Abschlagszahlungen versehentlich überzahlt hatte, verrechnete die FairEnergie in ihrer Turnusabrechnung selbstredend das Guthaben nur insoweit mit Folge-Abschlagsforderungen, wie es nach ihrer eigenen Abrechnung auszuzahlen war. Mit dem von mir nach den vorbehaltlich akzeptierten Preisen von 2004 errechneten, um 45 Euro höheren Guthabenwert reduzierte ich die Abschlagszahlungen der ersten Monate in 2006 entsprechend weitergehend.

Ich forderte nun das Unternehmen auf, mir diesen Differenzbetrag kurzfristig zu erstatten, da gemäß aktueller Rechtsprechung strittige Beträge bis zur Klärung nicht fällig wären und entsprechendes Guthaben zu erstatten sei. Sollte mir die FairEnergie diesen Betrag nicht erstatten wollen, so ginge ich davon aus, dass mein bisheriges Vorgehen (entsprechende Verrechnung) der Einfachheit halber bis zur Billigkeitsklärung ausdrücklich akzeptiert würde.

Die Antwort:

--- Zitat ---Eine Erstattung werden wir nicht vornehmen, da wir der Meinung sind, dass die Ihnen für 2005 in Rechnung gestellten Kosten gerechtfertigt sind.
--- Ende Zitat ---

Es kommt ja hier selbstverständlich nicht auf die "Meinung" des EVU an. Kann ich nun davon ausgehen, dass die Verrechnung mit 2006-Abschlägen nicht zu beanstanden ist? In keinem der zahlreichen Schriftwechsel zwischen der FairEnergie und mir wird mir bisher schließlich ausdrücklich "untersagt", eine Verrechnung mit den Beträgen des Folgejahrs vorzunehmen.

Schöfthaler:
Zum 1.1.07 werden die Gaspreise der FairEnergie Reutlingen erneut angehoben. Und das, obwohl swb Bremen bereits für November und erneut für Januar aufgrund der Erdölkopplung erste Preissenkungen angekündigt hat.

Darauf angesprochen argumentiert die FairEnergie Reutlingen:

--- Zitat ---Es gibt in der deutschen Gaswirtschaft Preisgleitklauseln
mit verschiedenen "Time-Lags", diese führen zu
unterschiedlichen Preisanpassungsterminen der
Bezugsverträge [d.h. zu entsprechend späteren Anpassungen
bei der FairEnergie]. Dies ist auch der Grund dafür, daß
einige Unternehmen, überwiegend aus dem Norden,
Preissenkungen schon zum 1. Januar umsetzen können.
Für den Endkunden ist dies aber unerheblich, da ein
kurzes "Time-Lag" auch bei steigenden Notierungen
früher greift.

--- Ende Zitat ---

Ein erhöhter Time-Lag in Zeiten steigender Ölpreise hätte folgerichtig bedeuten müssen, dass die FairEnergie bisher zu den günstigsten Anbietern hätte zählen müssen. Das Gegenteil ist jedoch seit Jahren der Fall: Die FairEnergie gehörte (wie weiter oben bereits angemerkt) zu den 5-10% teuersten Anbietern.

Jetzt fehlen sogar der FairEnergie die Worte - seit diesem Hinweis ward keine Antwort mehr erhalten ...

Besser allerdings: Zwei Leserbriefe unserer Protestgruppe in der örtlichen Tagespresse (GEA) beschert uns aktuell einige Anrufe kürzungswilliger Mitbürger. Wer Rat braucht, ist bei E.R.N.A. herzlich willkommen - nächstes Treffen siehe Homepage.

E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
http://www.e-r-n-a.de

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