Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt  (Gelesen 59125 mal)

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Offline RR-E-ft

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #15 am: 28. April 2006, 12:28:05 »
@Schöfthaler

Dabei noch von schleichenden Preiserhöhungen zu sprechen, hat schon etwas für sich.

Man hat sich auch nicht dem Urteil einer WP- Gesllschaft zu stellen (welch ein Unfug) , sondern dem Urteil eines staatlichen Gerichts.

Große Freude über ein selbst bestelltes und bezahltes Testat.... fällt wohl hierunter:

http://www.energate.de/news/83641?view=newsItem&id=83641

Der VKU ist der Lobbyverband der Stadtwerke und hat selbstredend Interesse an Persilscheinverfahren.

Die VZ Hamburg und Bremen gaben sich damit nicht zufrieden und auch nicht die Landgerichte Hamburg und Bremen, wie den Medienberichten und den entsprechenden Hinweis- und Auflagenbeschlüssen zu entnehmen war.

Die GVS scheint im räumlich relevanten Markt der Belieferung der Weiterverteiler eine Monopolstellung inne zu haben, sonst könnte sie ja nicht die "Marktpreise" bestimmen. Durch Langfristverträge hätte sie den regionalen Markt gegen Wettbewerb unzulässig abgeschottet.

Entsprechendes wurde bereits filmisch dokumentiert:

http://www.hanischdoerfer.de/gaskartell.htm

Solche Verträge sollen nach Auffassung des Bundeskartellamtes und des 2. Kartellsenats OLG Düsseldorf nichtig sein:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3153



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Gert Presch

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #16 am: 02. Mai 2006, 11:09:42 »
zu Gutachten von Deloitte & Touche siehe auch hier im Forum:

      http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1855&postdays=0&postorder=asc&start=75&sid=cac882ed90e2783e5e10be6cad7f8e5c


Sind also auch bei den Stadtwerken München in Anspruch genommen worden.

Gert Presch

Offline Schöfthaler

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #17 am: 17. Mai 2006, 21:59:14 »
Für alle, die im Bereich der Stadtwerke Reutlingen mitmachen wollen:

Wir, die EnergieRebellen NeckarAlb (ERNA) treffen uns zur Abstimmung weiterer Aktivitäten und zum Kennenlernen und Austausch

                am Mittwoch, 24. Mai 2006
                um 20.00 h
                in Ofterdingen

Details: per Persönlicher Nachricht
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
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Offline Schöfthaler

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #18 am: 23. Mai 2006, 22:29:05 »
Heute haben wir Reutlinger wieder Post vom Anwaltsbüro der FairEnergie bekommen - gerade rechtzeitig für unser morgiges Treffen  :lol: .

Anders als eigentlich erwartet und groß angekündigt - siehe eingangs im aktuellen Thread:
Zitat
nach Ablauf der Frist 28.04.2006 "bin ich schon jetzt beauftragt, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten"
verzichtet man aber offenbar vorerst auf ein gerichtliches Mahnverfahren und kündigt eine gerichtliche Geltendmachung (kein Mahnverfahren mehr? Gleich eine Klage, Herr Anwalt? Warum dann erst nächstes Jahr? Haben wir uns nicht klar genug ausgedrückt?) für die nächste Turnusrechnung an, sofern sich unsere Kürzungen der aktuell strittigen Beträge (bzw. der ersten Abschlagszahlungen 2006) bei der nächsten Rechnung auswirken.

Natürlich werden sie sich auswirken! Also bleibt der FairEnergie nur die Klage. Aber die scheut man ganz offensichtlich. Zumindest derzeit noch.

Bin gespannt, welche Urteile dieses Jahr in anderen Städten noch folgen (und hoffentlich unsere Position eindeutig stärken) werden.
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
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Offline RR-E-ft

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #19 am: 24. Mai 2006, 09:52:01 »
@Schöfthaler

Sieht fast so aus, als habe den Kollegen die eigene Courage verlassen. Möglicherweise wurde er auch zurückgerufen. Nicht ohne Grund.

Die laufenden Prozesse bei den Landgerichten stärken offensichtlich die Position der Verbraucher.


Für heute wird eine Entscheidung des LG Bremen erwartet.

Viel Spaß und Erfolg für und mit  ERNA !!!


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Gert Presch

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #20 am: 26. Mai 2006, 11:34:42 »
Ein paar Hinweise:

Einige Hinweise zur Kalkulation findet man unter
http://www.khd-research.net/Energie/Facts/En_Facts_1.html

Der Text des Bremer Urteils vom 24.05.06, Az 8- O-1065/05 steht unter
http://www.pro-herten.de/gas.htm
neben weiteren interessanten Informationen.

P.S.: Unsere E.R.N.A.-Gruppe wächst stetig an.

"Trotze, so bleibt dir der Sieg" (Zitat des dt. Philosophen Hebbel)

Offline Gert Presch

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #21 am: 26. Mai 2006, 11:39:28 »
... ach ja: Bisher ist das vom Rechtsanwalt der FairEnergie gesetzte Ultimatum des 28. April verstrichen. :!:  

Nur zwei von uns haben vom Anwalt danach ein Schreiben bekommen, das aber nach unserer Einschätzung ziemlich unsicher wirkt. :D

Offline Schöfthaler

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #22 am: 03. Juni 2006, 20:00:39 »
Die FairEnergie hat eine neue Kampagne gestartet - zumindest bei Strom:

Jeder Stromkunde erhielt per Post ein Angebot, zu \"FairStromPlus\" zu wechseln.

Dieser Tarif ist tatsächlich gegenüber dem Grundversorgungs-Tarif leicht reduziert (man spart so grob 5%). Aber ich vermute, das Ganze hat nur ein Ziel: Wenn der Verbraucher sich darauf einlässt, dann kann er sich wohl nicht mehr auf §315 BGB berufen - denn er unterschreibt einen beigelegten (und mit den persönlichen Daten bereits vorausgefüllten - soll wohl schnell gehen ...) Stromliefervertrag, der sowohl die konkrete aktuelle Preisvereinbarung enthält wie auch den Passus, dass die FairEnergie jederzeit zu Preisänderungen berechtigt ist (die - wie großzügig! - rechtzeitig vorher schriftlich mitgeteilt werden).
Zitat
Der Kunde erhält dann das Recht, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen.
Dann fällt man vermutlich wieder zurück in die Grundversorgung. Ohne Widerspruch gegen die angekündigte Preisanpassung gilt diese als angenommen. Der Stromliefervertrag selbst hat eine regelmäßige, sich ohne Kündigung automatisch verlängernde Laufzeit von 12 Monaten.

Stimmt meine Vermutung, dass dieser Vertrag eine spätere Berufung auf die Unbilligkeit ausschließt?

Ich selbst bin zwar ohnehin von dieser \"Wahlmöglichkeit\" nicht betroffen, da ich angesichts des hohen Kernenergieanteils der FairEnergie zu einem Ökostromanbieter gewechselt habe, aber die Frage interessiert mich dennoch - vielleicht kommt ja bald auch ein entsprechendes Angebot für die Gasversorgung?
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
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Offline Cremer

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #23 am: 03. Juni 2006, 20:20:46 »
@Schöfthaler

wenn die Preise in diesem Vertrag allgemeingültig sind, also, dass jeder Kunde  die gleichen Preise erhalten kann, dann ist es eben kein individuelle Preis/Vertragsvereinbarung, insbesondere dann, wenn dieser Tsarif im Internet nachlesbar oder auf einem Preisblatt erhältlich ist.

Dann gibt ebenfalls § 315

Ist das Gleiche wie bei uns mit den SW KH mit dem Energieclub. Dieser ist auch eine "eigene" Vertragsvereinbarung.  

Die SW haben uns Widersprüchler (vertragswidrig ohne die vereinbarten Kündigungsfristen, rückwirkend, etc) rausgeschmissen, rechne aber bei meiner Jahresrechnung so als ob ich weiterhin im Energieclub wäre.
MFG
Gerd Cremer
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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #24 am: 06. Juni 2006, 00:47:29 »
@Schöfthaler

Bei diesen Sonderverträgen könnte man sich auf den Anfangspreis einigen, so dass dieser Sockel dann keiner Billigkeitskontrolle mehr unterfällt. Also kann nur abgeraten werden.

@Cremer

Man sollte einfach zur Kenntnis nehmen, dass der sog. "Energieclub"- Rabatt von Anfang an europarechts- und kartellrechtswidrig und somit nichtig war.

Nach dem Einwand der Unbilligkeit gegen die Gesamtpreise muss man selbst entscheiden, was man bis auf weiteres unter Vorbehalt weiter zu zahlen bereit ist.

Töricht ist es jedoch, selbst an der Wirksamkeit eines von Anfang an unzulässigen Rabatts festzuhalten. Infolge der Rechtswidrigkeit des selben, darf der Versorger diesen seinen Kunden gar nicht einräumen.

Von einer entsprechenden Verbotsverfügung war bereits zu lesen.

Im Gegenzug müssen natürlich die regulären Tarife gesenkt werden.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Schöfthaler

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #25 am: 25. Juni 2006, 10:43:06 »
@Fricke, @Cremer

Auf die neue Situation durch die "Einigung auf einen Anfangspreis" scheint die FairEnergie tatsächlich zu setzen. Derzeit wird der Tarif FairStromPlus massiv beworben (auf Litfasssäulen, Plakaten, Bussen, Zeitungsanzeigen, Kundenanschreiben, etc. - was das den Kunden alles kostet!). Nachdem Herr Jenner (Leiter des Vertriebs der FairEnergie) von meinem Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten erfuhr, drückte er in einem Schreiben sein Bedauern aus, "obwohl wir Ihnen mit unserem Produkt FairStromPlus eine Stromlieferung mit absolut wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten".

Im neuen FairEnergie-Kundenmagazin schreibt Herr Jenner:
Zitat
Vor kurzem haben alle Privatkunden der FairEnergie ein individuelles Vertragsangebot für das neue Stromprodukt FairStromPlus erhalten. Wer seine Haushaltskasse entlasten möchte, muss jetzt nur noch eines tun: den Vertrag unterschrieben an FairEnergie zurücksenden.

FairStromPlus ist im Gegensatz zur Grundversorgung (FairStrom) ein Vertragsprodukt. Der Kunde hat hierbei eine zwölfmonatige Vertragslaufzeit und erhält daher einen Treuebonus.

Jeder einzelne Kunde wird rechtzeitig vor einer Preisänderung schriftlich informiert. Wenn er mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann der Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat auf den Zeitpunkt der der Preisänderung gekündigt werden.

Aus der bewussten Wortwahl schließe ich, dass man sich als Kunde nach Eingehen auf das Angebot tatsächlich sehr schwer tun wird, sich später noch auf Unbilligkeit zu berufen. Schließlich geht man damit - anders als bei der Nutzung des Allgemeinen Tarifs - ganz bewusst und ohne Not auf ein konkretes Preisangebot ein und einigt sich auf den Preis.
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
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Offline Gert Presch

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #26 am: 29. Juni 2006, 16:54:47 »
   Anpassung der Erdgaspreise zum 01. Juli 2006

Die Erdgasbezugspreise der FairEnergie sinken zum 01. Juli 2006.  
 
Entsprechend dieser Entwicklung wird die FairEnergie die Arbeitspreise für die Grundversorgung um 0,05 Ct/kWh (Nettopreis, ohne Umsatzsteuer) in allen Preisstufen senken und damit den Preisvorteil an ihre Kunden weitergeben.

Die Grundpreise bleiben unverändert.
Kunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh sparen durch die Senkung der Preise 11,60 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Jahr.

https://www.stadtwerke-reutlingen.de/fairenergie/02presse/presse_main.htm?reload_coolmenus#meldung18



... na also, geht doch ...

... zumindest mal ein Anfang ...

 :D

Offline hollmoor

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #27 am: 29. Juni 2006, 17:36:57 »
Zitat von: \"Gert Presch\"
   Anpassung der Erdgaspreise zum 01. Juli 2006

Die Erdgasbezugspreise der FairEnergie sinken zum 01. Juli 2006.  
 
Entsprechend dieser Entwicklung wird die FairEnergie die Arbeitspreise für die Grundversorgung um 0,05 Ct/kWh (Nettopreis, ohne Umsatzsteuer) in allen Preisstufen senken und damit den Preisvorteil an ihre Kunden weitergeben.

Die Grundpreise bleiben unverändert.
Kunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh sparen durch die Senkung der Preise 11,60 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Jahr.


https://www.stadtwerke-reutlingen.de/fairenergie/02presse/presse_main.htm?reload_coolmenus#meldung18



... na also, geht doch ...

... zumindest mal ein Anfang ...

 :D



Habe ich im März auch gedacht,als man hier die Nachricht las:
Unser Versorger senkt die Gaspreise  zum 1.4.06.
Heute haben wir den 30.6. und die Ankündigung unseres Versorgers vom 14.6. in der Presse:Die Gaspreise müssen auf Grund gestiegener Einkaufspreise am 1.7. wieder nach oben angepasst werden.
Keine großer Zeitraum und Grund zur Freude,zumal die Senkung nur die Hälfte dessen,was jetzt wieder erhöht wird,ausmachte.
Es wird auch bei den anderen Versorgern,die jetzt eine Senkung verkünden,nicht anders sein.Ich schätze,in spätestens drei Monaten gehts wieder nach oben,dann wieder mit kräftigem Zuschlag.(bestimmt nicht mit 0,05 Ct/kwh)
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Schöfthaler

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #28 am: 30. Juni 2006, 21:10:05 »
Was mache ich nun als Kunde bei einer leichten Gaspreissenkung meines Versorgers, der FairEnergie?

Ich habe bisher sowohl jeder Preiserhöhung seit Anfang 2005 als auch dem Gesamtpreis an sich mit Verweis auf §315 BGB und meinem Zweifel an der Billigkeit widersprochen. Wenn nun der Versorger den Arbeitspreis leicht senkt, sollte ich da dann auch diesem neuen Preisansatz mit der Unbilligkeitseinrede widersprechen oder genügt der Einspruch bei jeder Preiserhöhung?

Natürlich zahle ich weiterhin vorbehaltlich bis zum Nachweis der Billigkeit anderer Ansätze den Preis von 2004 (großzügig billige ich sogar eine Preissteigerung von 2% pro Jahr vorbehaltlich zu).
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Offline Cremer

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« Antwort #29 am: 30. Juni 2006, 23:36:22 »
@Schöfthaler,

auch bei uns haben die SW KH die Preise zum 1.7.06 leicht gesenkt.

genau um 0,04 Cent/kWh, d.h. 0,7%.

Das sind bei 20.000kWh 8 € im Jahr Ersparnis.  Toll !! Bin hellauf begeistert.

Da ich aber nur die Preise Sep. 2004 akzeptiere, schlägt  dies nicht weiter zu Buche.
MFG
Gerd Cremer
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