Energiebezug > Vertragliches

\"keine Rückvergütung\" rechtens???

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zabeltitzer:
Hallo,

Bin grad dabei meine Heizung, die ich von den Eltern übernommen habe, zu modernisieren, und hab den Flüssiggasvertrag mit T***** nach nunmehr 13 Jahren gekündigt.
Die angefallenen Kosten dieser Jahre sind so enorm, davon könnte man sich schon fast wieder ein neues Haus leisten...
In der Kündigungsbestätigung schreibt die Firma: ...\" eine Rückvergütung des  (bei Abholung des Tankes) abgesaugten Flüssiggases erfolgt nicht..\"
Ist das überhaupt rechtens??? Schliießlich ist dieses Gas, weil ich es nicht restlos verbrauchen könnte, eher im Wert gestiegen oder gleich geblieben und nicht wie bei einem Auto im Wert gesunken!
Gibt es Erfahrungen oder Gerichtsurteile in dieser Sache???
Oder sollte ich in den sauren Apfel beißen und den Vertrag um ein Jahr verlängern und in dieser Zeit das Gas verbrauchen, denn die anfallende Grundgebühr von  200 € im Jahr wäre bald billiger als der Gegenwert des Restgases bei rückvergütungsfreier Absaugung.

Danke Zabeltitzer

HARRY POTTER:
Ich bin sicher vor Gericht wird diese \"Klausel\" keinen Stand haben. Versuchen Sie sich mit der Firma auf den Rückkauf des Gases zu einigen und zwar zu dem Preis zu dem Sie es gekauft haben.

Watzl:
Es gehört eben zu den unsäglichen Machenschaften, das abgesaugte Gas nicht bezahlen zu wollen. Dieses Gas fließt beim nächsten Kunden in den Tank, der zahlt dafür. ALso bei derselben Ware zweimal die Hand aufhalten - nicht schlecht!

Auch die Tatsache, dass man hier vor Gericht ziehen muss, um solches zu verindern, spricht nie und nimmer für diese Art von Firmen.

Halten sie engen Kontakt mit dem Bund für Energieverbraucher. Erwähnen sie diesen Bund in jedem Satz bei ihrem Gesprächen mit dieser Firma. Zeigen sie gegenüber der Firma nicht die Spur an Kompromisbereitschaft, man will einen weiteren Vertrag von ihnen, in der Hoffnung , dass sie letztlich bleiben.

Berichten sie weiter hier, wir alle haben etwas davon.

Schönen Dank

H. Watzl

HARRY POTTER:
Das ist schon richtig. Hier wird sich versucht zu bereichern. Ist es doch so, dass viele ihre Verträge nicht kennen und auch nicht lesen. Nicht mal bei Vertragsabschluß. Ein wenig Druck kann mit Sicherheit nicht schaden, doch sollte man nicht übertreiben. Die Leute die man am Telefon erwischt sind leider nur die die Anweisungen folgen müssen. Auf die nette aber bestimmte Art erreicht man viel mehr als man denkt.  :wink:

Frank Busch:
Die klausel ist nett aber auch völlig uninteressant. Nirgendwo (habe Ihren Vertrag nicht gelesen, behaupte einfach mal) steht geschrieben, dass Sie den Tank von einer ganz bestimmten Firma absaugen lassen müssen. Sie müssen den Tank auch nicht von dieser einen Firma abholen lassen und Sie müssen von dieser einen Firma auch sonst keine Arbeiten ausführen lassen. Wahrscheinlich müssen Sie für alle diese Kostenb aufkommen, aber niemand schreibt Ihnen vor    W  E  M     Sie die Aufträge erteilen und wem nicht.

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