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Autor Thema: WSW wollen Energieversorgung abstellen!  (Gelesen 10957 mal)

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Offline andi013

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WSW wollen Energieversorgung abstellen!
« am: 05. April 2006, 22:38:18 »
Ich habe unserem Energieversorger, den Wuppertaler Stadtwerken (WSW), die Jahresabrechung um ca. 45 EUR wegen Unbilligkeit der Gaspreise gekürzt. Gleichzeitig mit der gekürzten Überweisung habe ich in einem Schreiben zum wiederholten Mal meine Ansicht und die Berechnung, wie ich auf den gekürzten Betrag gekommen bin, dargelegt. Nun drohen die WSW, ohne Bezug auf meinen Einspruch wegen Unbilligkeit zu nehmen, \"die Versorgung mit Energie und Wasser einzustellen\". Außerdem wollen sie dann \"das Vertragverhältnis kündigen und die Meßgeräte entfernen\".
Kann mir jemand einen Rat zu dieser Situation und den folgenden Fragen geben?
1. Dürfen die WSW die Versorgung mit Energie und Wasser einstellen?
2. Dürfen sie sogar das Vertragsverhältnis kündigen? Immerhin haben sie bei Gas und Wasser in Wuppertal ein Versorgungsmonopol. Ich kann also dann von keinem mehr Gas und Wasser beziehen.
3. Hat jemand Erfahrung mit den WSW? Ist das nur eine Drohgebärde oder ziehen die das so durch? Auch wenn sie es gar nicht dürfen? Selbst ein paar Tage bis zu einem richterlichen Beschluß ohne Energie und Wasser sind ja schon eine Strafe.
4. Vor ein paar Tagen kam ein Schreiben, in dem die WSW mitteilten, daß die Gaspreise mindestens bis zum 30.6.06 (!) stabil bleiben würden. Außerdem hätte die Landeskartellbehörde NRW die Gaspreise nicht beanstandet. Kann man daraus eine Genehmigung der Gaspreise und für mich eine Zahlungsverpflichtung herleiten, ungeachtet meines Wiederspruchs wegen Unbilligkeit?

Wie sollte ich nun vorgehn? Muß ich zahlen und habe nur meinen Widerspruch für den Fall einer gerichtlichen Bestätigung der Unbilligkeit der Gaspreise gesichert?

Danke an alle, die mir Ratschläge geben wollen, was nun zu tun ist.

Offline taxman

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WSW wollen Energieversorgung abstellen!
« Antwort #1 am: 05. April 2006, 22:56:09 »
Bitte diese Fragen in ein anderes Forum einstellen.

Z. B. in das Forum \"Ich brauche dringend Hilfe...\"

Dort wird es von mehreren gelesen.
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline stromdesigner

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WSW wollen Energieversorgung abstellen!
« Antwort #2 am: 06. April 2006, 00:03:29 »

Taxman wo sind wir hier?

Offline taxman

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WSW wollen Energieversorgung abstellen!
« Antwort #3 am: 06. April 2006, 08:55:27 »
Hallo stromdesigner,

die Frage wurde ursprünglich im Forum \"Heizen, Renovieren, Bauen\" gestellt.

Da dieses Forum nicht sonderlich oft besucht/genutzt wird und der Autor deswegen eventuell länger auf eine Antwort warten müsste, habe ich mir erlaubt den obigen Tip zu geben.

Wie du siehst hatte mein Anliegen seine Berechtigung, denn du hast hier bei \"Ich brauche dringend Hilfe\" schon geantwortet.

Leider nicht zur Frage!

Grüße taxman
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Offline hollmoor

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WSW wollen Energieversorgung abstellen!
« Antwort #4 am: 06. April 2006, 09:01:03 »
@taxmann

Kommt leider öfter vor.War bei mir auch schon.Der Admin hätte eigentlich nur den Beitrag von andy013 verschieben u.deinen löschen sollen,dann würde es nicht zu Mißverständnissen kommen.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline hollmoor

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WSW wollen Energieversorgung abstellen!
« Antwort #5 am: 06. April 2006, 09:06:07 »
@andy013

Die Fragen hatten wir schon des öfteren.Bitte mal die Suchfunktion nutzen,dort gibts Antworten dazu.
Bitte haben sie Verständnis,daß auf wiederholte Fragen,die schon ausführlich hier im Forum beantwortet wurden,nicht ständig neu eingegangen werden kann.
Auch hier werden sie fündig:http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/site__600/
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Cremer

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WSW wollen Energieversorgung abstellen!
« Antwort #6 am: 06. April 2006, 09:57:51 »
@andi013,

Hatten Sie vorher den Einwand der Unbilligkeit gemäß dem Musterbrief gemacht und zwar schriftlich?

Einfach nur die Rechnung kürzen und sagen ich bin damit nicht einverstanden hilft da leider nicht, so aus Ihrer Darstellung zu entnehmen ist.

Dann kommen die WSW zu recht und sperren.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Free Energy

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WSW wollen Energieversorgung abstellen!
« Antwort #7 am: 06. April 2006, 14:31:52 »
@andi013,

wenn Ihnen der Versorger droht, die Versorgung einzustellen, können Sie, wenn Sie ordnungsgemäß Widerspruch nach § 315 BGB eingelegt haben, folgendes unternehmen:


http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Versorgungssperre/site__1717/


Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland

Free Energy

Offline andi013

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WSW wollen Energieversorgung abstellen!
« Antwort #8 am: 06. April 2006, 21:35:04 »
@ Cremer,

den Einwand habe ich schon vor einiger Zeit gemäß dem Musterbrief, also auch mit Berufung auf $315 BGB, bei den WSW schriftlich gemacht. Inzwischen bin ich umgezogen und auch für den neuen Anschluß habe ich die Kürzung der Rechnung mit meinem Einspruch wegen Unbilligkeit begründet und mich dabei ausdrücklich auf die vorangegenagenen Schreiben, also auch auf den Musterbrief bezogen.
In dem letzten Schreiben habe ich den $315 nicht noch einmal erwähnt. Können mir die WSW daraus einen Strick drehen oder sollte ich das noch schleunigst nachholen?

Grüße aus Wuppertal

Offline Cremer

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WSW wollen Energieversorgung abstellen!
« Antwort #9 am: 06. April 2006, 21:55:46 »
@audi013,

nein, ist o.k., wenn Sie sich im Anschreiben auf Ihre vergangenen Schreiben bezogen haben.

Ich schlage vor, bei Widersprüchen zu Preiserhöhungen immer die alten Schreiben im Betreff anzuführen.

So hat mein Betreff bereits 3 Zeilen Umfang angenommen.

Immer schön gebetsmühlenhaft wiederholen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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WSW wollen Energieversorgung abstellen!
« Antwort #10 am: 07. April 2006, 15:37:52 »
@andi013

Es kann nie schaden, nochmals deutlich auf § 315 BGB zu verweisen, damit man nicht aus Versehen über die EDV in die falsche Schublade einsortiert wird und allein deshalb eine Sperrandrohung bekommt, die vom Versorger für diesen Fall nämlich gar nicht beabsichtigt war.

Solche Fälle gab es schon oft.

So lässt sich oftmals ohne viel Aufhebens die Situation sofort entspannen.

Mit einer ggf.  anderthalb Seiten langen Betreffzeile (umfangreiche Vorkorrespondenz) ist keinem geholfen, stiftet diese doch eher Verwirrung denn Klarheit.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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