Energiepreis-Protest > WSW Energie & Wasser AG
WSW wollen Energieversorgung abstellen!
hollmoor:
@andy013
Die Fragen hatten wir schon des öfteren.Bitte mal die Suchfunktion nutzen,dort gibts Antworten dazu.
Bitte haben sie Verständnis,daß auf wiederholte Fragen,die schon ausführlich hier im Forum beantwortet wurden,nicht ständig neu eingegangen werden kann.
Auch hier werden sie fündig:http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/site__600/
Cremer:
@andi013,
Hatten Sie vorher den Einwand der Unbilligkeit gemäß dem Musterbrief gemacht und zwar schriftlich?
Einfach nur die Rechnung kürzen und sagen ich bin damit nicht einverstanden hilft da leider nicht, so aus Ihrer Darstellung zu entnehmen ist.
Dann kommen die WSW zu recht und sperren.
Free Energy:
@andi013,
wenn Ihnen der Versorger droht, die Versorgung einzustellen, können Sie, wenn Sie ordnungsgemäß Widerspruch nach § 315 BGB eingelegt haben, folgendes unternehmen:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Versorgungssperre/site__1717/
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland
Free Energy
andi013:
@ Cremer,
den Einwand habe ich schon vor einiger Zeit gemäß dem Musterbrief, also auch mit Berufung auf $315 BGB, bei den WSW schriftlich gemacht. Inzwischen bin ich umgezogen und auch für den neuen Anschluß habe ich die Kürzung der Rechnung mit meinem Einspruch wegen Unbilligkeit begründet und mich dabei ausdrücklich auf die vorangegenagenen Schreiben, also auch auf den Musterbrief bezogen.
In dem letzten Schreiben habe ich den $315 nicht noch einmal erwähnt. Können mir die WSW daraus einen Strick drehen oder sollte ich das noch schleunigst nachholen?
Grüße aus Wuppertal
Cremer:
@audi013,
nein, ist o.k., wenn Sie sich im Anschreiben auf Ihre vergangenen Schreiben bezogen haben.
Ich schlage vor, bei Widersprüchen zu Preiserhöhungen immer die alten Schreiben im Betreff anzuführen.
So hat mein Betreff bereits 3 Zeilen Umfang angenommen.
Immer schön gebetsmühlenhaft wiederholen.
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