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Autor Thema: Wann gehört ein Behälter mir?  (Gelesen 9655 mal)

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Offline lupus

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Wann gehört ein Behälter mir?
« am: 10. Juli 2004, 19:35:13 »
Hallo,
ich habe seit 1994 einen Vertrag mit R.... Ich habe damals einen halboberirdischen Behälter für 4600 DM gekauft, das glaubte ich zumindest bis heute, denn jetzt habe ich festgestellt, dass in dem Vertag diese Summe nicht unter Rubrik \"Kaufpreis\" eingetragen ist, sondern unter der Rubrik \"Einmalige Nutzungsentschädigung (Ziff. B4a)\".
Ziff. B4a: \"Für den Behälter zahlt der Kunde eine einmalige Nutzungsentschädigung ; sie beinhaltet das Nutzungsrecht für 10 Jahre und darüber hinaus ohne Zuzahlung, sofern ... der Vertrag nicht gekündigt ist.\"
Sind solche Knebelverträge wirklich gültig ?
Wenn da jemand Erfahrungen hat, wäre ich für einen Hinweis dankbar.
Gruß lupus

Ergänzung 12.7.04:
Nachdem ich hier mehr gelesen habe, erübrigt sich wohl meine Frage...
Ich komme da nur raus, wenn ich den Tank zurück gebe. Falls es doch eine Chance gibt, wäre ich für einen Hinweis dankbar.
Lupus

Offline Hinnerk

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Wann gehört ein Behälter mir?
« Antwort #1 am: 19. Juli 2004, 16:06:04 »
habe ihn dann im letzten Jahr zum \"Restwert\" gekauft.
Das hat der Vertragslieferant nur gemacht, weil ich einen neuen Service- und Liefervertrag über 2 Jahre abgeschlossen habe.

Nach Tankkauf habe ich den Lieferanten dann permanent wegen zu hoher Gaspreise genervt, und darauf gedrungen, daß es mir zum gleichen Preis wie freie Anbieter Gas liefert.
es gab eine entsprechende Klausel im Vertrag.
Die haben schließlich entnervt aufgegeben, und mich aus dem Vertrag entlassen.

Offline HARRY POTTER

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Wann gehört ein Behälter mir?
« Antwort #2 am: 04. August 2004, 20:46:52 »
der Tank wird nie Ihnen gehören, es sei den Sie haben bei Vertragsabschluß 1994 darauf geachtet das eine solche Klausel im Vertrag berücksichtig worden ist.

Hier ist lediglich Ihr Verhandlungsgeschick mit der Firma gefragt, machen Sie sich aber keine großen Versprechungen. Der Tank gehört nicht Ihnen. Bieten Sie an den Tank zum Restwert zu kaufen.

Offline Watzl

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Wann gehört ein Behälter mir?
« Antwort #3 am: 04. August 2004, 23:58:58 »
Diese Vertragsklausel, Eigentum, Nutzungsrecht etc. ist es immer wieder über die die Gasinteressenten stolpern. Wie oft habe ich schon Leuten gesagt, dass sie nicht auf dem freien Markt einkaufen können, obwohl sie selsbt der Meinung waren. Sie hatten eben einen solchen Mietkauf abgeschlossen und waren der Überzeugung, den Tank gekauft zu haben.

Das gleiche gilt für den Leifervertrag. Vielen war bei Vertragsabschluß nicht bewußt, dass sie auch einen Liefervertrag unterschreiben hatten, der sie nicht bei freien Händlern einkaufen läßt.

Wären es nur wenige, die über diese Klauseln stolpern, würde man Sorglosigkeit, Unachtsamkeit, etc. unterstellen können. Bei der Masse aber, die das betrifft würde ich etwas anderes vermuten.

H. watzl

Offline lupus

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Wann gehört ein Behälter mir?
« Antwort #4 am: 05. August 2004, 08:53:11 »
Hallo,
danke für euren Input. Es sieht ja wirklich nicht rosig aus.
Übrigens halte ich die gängige Praxis mit der einmaligen  Nutzungsentschädigung, die im Verkausgespräch als \"der Behälter gehört dann de facto Ihnen\" dargestellt wird, wobei die Alternative \"Kauf\" überhaupt nicht erwähnt wird, für genauso sittenwidrig wie die Haustürgeschäfte bei Immobilien, die neulich der BGH unter bestimmten Bedingungen für ungültig erklärt hat.
Gruß Lupus

Offline HARRY POTTER

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Wann gehört ein Behälter mir?
« Antwort #5 am: 05. August 2004, 22:49:03 »
Das ist der Unterschied zwischen Verkaufsgespräch und Vertrag. Ich bin mir sicher, dass das ein Fehler war, den Sie nicht wieder machen werden.  :wink:

Offline Watzl

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Wann gehört ein Behälter mir?
« Antwort #6 am: 06. August 2004, 12:53:05 »
Eine saubere sache ist das jedenfalls nicht. Schließlich sind es zahllose Kaskunden, denen es so ergangen ist. Da steckt also Prinbzip dahinter.

\"Ein Fehler, den man nicht mehr machen wird\".
Schlaue Anmerkung von Potters Harry! Von diesem Fehler ziehen andere jahrelang Profit. Der Ausstieg ist schwierig und wird oft schließlich dann doch nicht vollzogen. Nicht weil man sich bei seiner Vertragsfirma gut aufgehoben fühlt, sondern weil es unednlich lästig aufwendig und mühselig ist. Da kapitulieren dann viele doch wieder. Nicht zuletzt dann, wenn ihnen die Rechung aufgemacht wird für Absaugen, Abtrnsport, usw.

H. Watzl

 

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