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Autor Thema: Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer  (Gelesen 38597 mal)

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Offline Cremer

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #30 am: 03. Mai 2006, 13:49:55 »
@ktown

verstehe Sie noch nicht ganz

Sie erhalten Gasrechnungen von der Gasanstalt.

Der Vermmieter will Nahwärme jetzt kaufen über die TWK, welche neue Gaskessel etc. erstellt.

Sie haben doch, wenn ich es richtig verstehe Gasetagenheizung und Warmwasserbereitung, weil Sie ja eine Gasrechnung erhalten.

Dann muss erst das Verhälttnis Mieter/Vermieter sich ändern
MFG
Gerd Cremer
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Offline ktown

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #31 am: 03. Mai 2006, 17:56:42 »
Sorry als erstes muß ich was korrigieren. Den von mir hier geschilderten Fall betrifft eine Kollegin. Wir tauschen uns seit den letzten Wochen so aus, wie der Stand der Dinge bezüglich der Gaswerke Kaiserslautern ist. Tja und nun ist es bei halt so, dass der Vermieter das ganze Haus auf Fernwärme umstellen will. Es scheint recht einfach zu gehen, da es früher in dem Haus wohl eine Zentralheizung im Keller gab und des wegen noch ein Kamin vorhanden ist. Ich vermute, dass die alten Gasetagenthermen wohl veraltet sind und ausgetauscht werden müßten. Nun wird über die Sommermonate durch den alten Kamin jeder Heizkreislauf neu mit Fernwärme angesteuert. Gestern lag ein Brief in der Post, dass sie bis September ihren Vertrag mit den Gaswerken kündigen soll.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline ktown

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #32 am: 05. Mai 2006, 13:56:23 »
LOL....kennt ihr den Film: "Und täglich grüßt das Murmeltier". So gehts gerade bei mir. Jetzt haben die mir genau den identischen Brief geschrieben wie vor 1 Woche. Ich werde jetzt aber nichtmehr antworten. Freu mich schon auf meine Jahresabrechnung. Mal sehen wie sie nach meinen Kürzungen reagieren.
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Offline FM

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #33 am: 26. Mai 2006, 08:26:07 »
Hallo,


schubse auch hier  Kaiserslautern hoch und frage bei der Gelegenheit nach, ob es mittlerweile in KL eine IG gibt.
Falls ja, bitte melden.
Falls nein und es besteht Interesse, bitte auch melden, da es aus dem Raum Kaiserslautern Gründungswillige gibt.

Gruß FM

Offline ktown

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #34 am: 22. Juni 2006, 09:28:14 »
So es ist soweit. habe gestern meine Abrechnung bekommen. Wie zu erwarten haben sie die Preiserhöhungen natürlich doch mit in die Abrechnung einfließen lassen.
Ich werde nun die Abrechnung durchrechnen, dass die Preissteigerungen nicht berücksichtigt werden und werde auch die Abschläge danach korrigieren.
Gibt es diesbezüglich bei dem Brief, den ich jetzt den Gaswerken schreiben will, was zu beachten, bzw. wie sollte ich diesen am besten formulieren. Man will ja den Gaswerken nicht durch einen Formfehler eine Hintertür offen lassen... :wink:
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Offline FM

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #35 am: 22. Juni 2006, 11:10:43 »

Offline ktown

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #36 am: 25. Juni 2006, 23:21:48 »
So Brief ist geschrieben und wird morgen persönlich übergeben... :lol:

Der absolute Witz ist, dass die mir noch in den letzten Monaten 90.-EUR zurück überwiesen haben, weil angeblich mein Buchungskonto bei Ihnen zu überbezahlt war. So hatte ich jetzt ja mehr Spielraum um nach meinen Vorgaben abzurechnen.... :lol:
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Offline ktown

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #37 am: 30. Juni 2006, 08:02:29 »
So gestern kam die Anwort der Gasanstalt.


Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. juni 2006.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass wir aus Wettbewerbsgründen unsere Kalkulationsgrundlage nicht offen legen. Dazu sind wir auch nicht verpflichtet.

Wir bitten Sie, die jahresabrechnung und die Abschlagsbeträge unter Berücksichtigung unserer geltenden Erdgaspreise zu bezahlen. Sollten Sie einen Teilbetrag unserer Rechnung einbehalten, werden wir leider zu gegebener Zeit gezwungen sein, unsere berechtigten Forderungen in geeigneter Weise durchzusetzen.

Ihrem Wunsch entsprechend, werden wir Ihren Abschlagsbetrag von 89,00 € auf den bisherigen Abschlag in Höhe von 75,00 € reduzieren. Die Bestätigung zu unserer Abschlagsänderung liegt diesem Schreiben bei.

Dies stellt keinesfalls einen Verzicht auf unsere Forderungen dar.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte an. Sie erreichen unseren Kundenservice unter der o. g. Rufnummer.

Freundliche Grüße




Die Antwort war zahmer als ich erwartet habe.
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Offline waigl

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #38 am: 25. Juli 2006, 12:22:20 »
Mit Schreiben vom 21.06.2006, nach Erhalt der Jahresabrechnung, legte ich bei der Gasanstalt Kaiserslautern Widerspruch gegen die Preiserhöhung per Musterbrief ein.
Es folgte ein Schreiben der GA-KL, worin auf ein Urteil des LG Karlsruhe vom 3.02.06 (Az.: 9 S 300/05) verwiesen wurde, dass §315 BGB wg des Vorranges der kartellrechtlichen Überprüfung der Landeskartellbehörden nicht auf Gaslieferverträge anwendbar sei.
Auf mein erneutes Widerspruchsschreiben bekam ich dann am 10.07.06 ein Schreiben mit dem Inhalt, dass beide Seiten ihre Argumente vorgetragen hätten und dass ich Verständnis dafür haben solle, dass die GA-KL "zur Vermeidung weiterer Kosten" den Schriftverkehr nicht weiter fortsetzen wolle. (Das gleiche Schreiben wurde in einem vorigen Beitrag schon einmal erwähnt)

Nun hat die GA-KL mir heute, 25.07.2006, eine Mahnung mit folgendem Wortlaut geschickt (Auszug):
"... trotz Erinnerung vom 19.06.2006 sind Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen. Folgende Posten sind noch offen: Verbrauchsabrechnung vom 31.05.06 = 207,14  ... Abschlagszahlung vom 30.06.06 = 103,00 ... Mahnkosten = 5,00 ... Gesamtsumme = 315,14.
... Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer bis zum 31.07.2006.
Sollte uns der Betrag nicht spätestens bis zum 31.07.2006 zur Verfügung stehen, werden wir ab dem Folgetag das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten. Sollte ein weiteres Versorgungsverhältnis bestehen, werden wir gemäß §33 Ziffer 2 der Allg. Versorgungsbedingungen (AVB) die Einstellung der ab dem Folgetag ohne nochmalige Ankündigung vornehmen....

Davon abgesehen, dass in der Mahnung eine Überweisung an die GA-KL in Höhe von 66.- Euro (der alte Abschlagsbetrag), den ich am 30.06.06 tätigte, nicht berücksichtigt wurde, empfinde ich dieses Vorgehen der GA-KL ziemlich rücksichtslos und ignorant.

Meine Frage:
Soll ich auf diese Mahnung auf gleiche Weise reagieren und den Musterbrief nochmals hinschicken?

Nebenbei möchte ich auf meinen früheren Aufruf verweisen, dass ich Mitstreiter für eine IG suche. Leider war die Resonanz bisher gleich Null.

Offline Cremer

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #39 am: 25. Juli 2006, 13:09:47 »
@waigl,

1.)
Bekräftigen Sie Ihren Widerspruch.
2.)
Erstellen Sie Ihre eigene Jahresrechnung auf der Preisbasis sept. 2004.
Abzüglich den geleisteten Abschlägen bleibt ein Nachzahlungsdifferenz, welche Sie umgehend leisten.
Sollten Sie ien Guthaben trortzdem haben, vergessen Sie die Auszahlungsfoderung an die GA-KL
3.)
Die Mahn/Rechnungsabteilung möge sich doch bitte hausintern mit der Kundenabteilung in Verbindung setzen und hausintern die sache klären.
4.)
Weisen Sie auf das Urteil des LG Dresden hin, wonach alte Rechnungsforderungen nichtig sind, weil das LG entschieden hat, dass der preis Sept. 2004 bis heute gilt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline ktown

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #40 am: 25. Juli 2006, 13:30:14 »
Was hat es mit dem Sep. 2004 aufsich. Ist das ein Zeitpunkt den sie selbst für sich zur Grundlage gemacht haben?
Ich selbst bin leider nicht so weit zurück gegangen mit meinem Wiederspruch.
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Offline waigl

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #41 am: 25. Juli 2006, 13:33:39 »
@Cremer

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Werde Ihre Ratschläge umgehend befolgen.
Gruß waigl

Offline Cremer

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #42 am: 25. Juli 2006, 13:42:25 »
@ktown,

das ist im Prinzip der Ausgangstermin für alle Widersprüche.

Siehe hierzu das Urteil von LG Dresden bzgl. 152 Widersprüchler ./. ENSO

http://www.vzs.de/UNIQ115323370117240/enso

Das Gericht legte diesen Termin zu grunde. "Alle Preissteigerungen ab 1.10.04...."
MFG
Gerd Cremer
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Offline ktown

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #43 am: 25. Juli 2006, 13:45:08 »
Kann ich nachträglich dies ändern oder anders formuliert, wenn es eventuell mal ein BGH-Urteil geben würde und dieses den Sep. 2004 als Grundlage nehmen würde, müßte dann bei mir auch dieses Datum Grundlage sein?
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Cremer

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #44 am: 25. Juli 2006, 13:58:21 »
@ktown,

unabhängig eines BGH Urteils, müßte der Versorger für jeden einzelnen Versorger einen Prozess führen.

Es ist ratsam den sept. 2004 als Grundflage zu nehmen.
MFG
Gerd Cremer
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