Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer  (Gelesen 38602 mal)

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Offline RR-E-ft

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #15 am: 27. April 2006, 18:24:35 »
@ktown

Die Gasanstalt resigniert scheinbar.

Die Forderung in geeigneter Weise erneut geltend machen, entbehrt nicht der Komik:

Meint man die Erstellung einer nochmaligen Rechnung, was unzulässig wäre, oder eine gerichtliche Geltendmachung. welche indes bisher nicht erfolgte?


Sie können den Schriftverkehr nach Belieben fortsetzen oder es lassen. In der Sache wird sich nichts mehr bewegen.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline ktown

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #16 am: 27. April 2006, 18:36:54 »
Heißt also, wenn ich jetzt im Mai meine Jahresabrechnung bekomme müßte nach den "alten" Tarifen abgerechnet sein. Wenn nicht müßte ich dann über ein Gericht die Differenz zurück holen falls es ein Guthaben gegeben hätte bzw. falls ich nachzahlen müßte ( wir hatten ja diesmal einen recht langen Winter) diese Nachzahlung auf den "alten" Tarif kürzen.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline RR-E-ft

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Offline Cremer

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #18 am: 27. April 2006, 20:25:21 »
@ktown,

nein,

erstellen Sie Ihre eigene Jahresrechnung und übermitteln diese dem Versorger.

Lohnt sich nur, wenn danach noch eine Nachzahlung zu den geleisteten Abschlägen übrig bleibt.

Rate deshalb sofort den Zähler ablesen, eine Hochrechnung machen und dann ggf. den letzten Abschlag aussetzen.

Guthaben erstattet der Versorger auf Widersprüche nicht.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Bubi

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #19 am: 30. April 2006, 23:45:39 »
@ktown

Habe auch exakt gleichlautenden Brief erhalten, nachdem ich auf die neuen Preiserhöhungen erneut widersprach.
Würde für das weitere Vorgehen vorschlagen: Harren wir der Dinge die da kommen mögen.

Frage: Im Forum "Stadt/Versorger" konnte ich die Gasanstalt Kaiserslautern nicht finden. Evtl. Tomaten auf den Augen - wenn nicht, sollten wir dies nicht eröffnen? Vielleicht finden sich so noch weitere Mitstreiter. Ich denke, dass ein neues Mitglied - und da spreche ich von mir - ja zuerst mal danach sucht, ob schon Informationen zu seinem Energieversorger im Forum gepostet wurden.

Offline ktown

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #20 am: 03. Mai 2006, 08:51:41 »
Also ich hab so gemacht wie hier oftmals empfohlen. Gebetsmühlenartig werde ich immer wieder den Brief wiederholen.

Der Witz ist ja, dass sie sich ja noch nicht einmal die Mühe machen irgendwelche Aktenzeichen dazu zu schreiben.

Bezüglich des Ansprechens meines Vermieters, hab ich nun vom Vermieter noch folgende Info bekommen. Mein Vermieter will eventuell das Haus an das Fernwärmenetz anschließen lassen. In diesem Zusammenhang hatte er gespräche mit den Gaswerken. Dies meinten er könne erst wechseln wenn alle Mieter ihr Rückstände gezahlt hätten. Wobei hier im Haus niemand Rückstände hat, außer die aus den Widersprüchen.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline hollmoor

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #21 am: 03. Mai 2006, 09:06:45 »
Zitat von: \"ktown\"


Bezüglich des Ansprechens meines Vermieters, hab ich nun vom Vermieter noch folgende Info bekommen. Mein Vermieter will eventuell das Haus an das Fernwärmenetz anschließen lassen. In diesem Zusammenhang hatte er gespräche mit den Gaswerken. Dies meinten er könne erst wechseln wenn alle Mieter ihr Rückstände gezahlt hätten. Wobei hier im Haus niemand Rückstände hat, außer die aus den Widersprüchen.

Welches sind die Gründe?
Steht vielleicht eine Sanierung der Kesselanlage an und euer Vermieter möchte darin nicht investieren?
Ich glaube nicht,daß ihr euch bei Anschluß an das Fernwärmenetz besser steht!
Nun hat euer Versorger den Trumpf in der Hand.Frage:Wäre das rechtmäßig?
Aber wenn ihr eisern bei eurem Widerspruch bleibt,wars das erstmal mit Fernwärme.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline ktown

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #22 am: 03. Mai 2006, 09:11:37 »
Zitat von: \"Cremer\"
@ktown,

nein,

erstellen Sie Ihre eigene Jahresrechnung und übermitteln diese dem Versorger.

Lohnt sich nur, wenn danach noch eine Nachzahlung zu den geleisteten Abschlägen übrig bleibt.

Rate deshalb sofort den Zähler ablesen, eine Hochrechnung machen und dann ggf. den letzten Abschlag aussetzen.

Guthaben erstattet der Versorger auf Widersprüche nicht.


Also bisher bekam ich immer so um die 20EUR raus. hab jetzt mal den Zähler abgelesen und ich bin jetzt schon über dem letztjährigen Verbrauch. Von daher muß ich wohl dieses jahr nachzahlen und das setzt mich in die Lage genau überprüfen zu können.....grins
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Offline ktown

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #23 am: 03. Mai 2006, 09:16:46 »
Zitat von: \"hollmoor\"
Zitat von: \"ktown\"


Bezüglich des Ansprechens meines Vermieters, hab ich nun vom Vermieter noch folgende Info bekommen. Mein Vermieter will eventuell das Haus an das Fernwärmenetz anschließen lassen. In diesem Zusammenhang hatte er gespräche mit den Gaswerken. Dies meinten er könne erst wechseln wenn alle Mieter ihr Rückstände gezahlt hätten. Wobei hier im Haus niemand Rückstände hat, außer die aus den Widersprüchen.

Welches sind die Gründe?
Steht vielleicht eine Sanierung der Kesselanlage an und euer Vermieter möchte darin nicht investieren?
Ich glaube nicht,daß ihr euch bei Anschluß an das Fernwärmenetz besser steht!
Nun hat euer Versorger den Trumpf in der Hand.Frage:Wäre das rechtmäßig?
Aber wenn ihr eisern bei eurem Widerspruch bleibt,wars das erstmal mit Fernwärme.


Verstehe ich das richtig. Wenn wir als Mieter bei unserem Widerspruch bleiben, kann der Vermieter nicht auf Fernwärme wechseln?
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline hollmoor

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #24 am: 03. Mai 2006, 09:23:00 »
@ktown

So lese ich es aus deinem Beitrag.Die wollen ja erst anschließen,wenn die
sogenannten"Rückstände"bezahlt sind.
Und wenn ihr nicht zahlt,dann wollen sie nicht anschließen u.euer Vermieter kann da nix machen.Er kann euch ja nicht zwingen zu bezahlen,nur weil er ans Fernwärmenetz möchte.
Es sei denn,ich nenn es hier mal" Drohung" des Versorgers wäre gesetzlich nicht rechtens.Aber da wissen die Herren RA,s hier vielleicht besser Bescheid und äußern sich dazu.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline ktown

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #25 am: 03. Mai 2006, 09:27:16 »
Ne stop. Die Fernwärme kommt von einem anderen Versorger als Gas. Von daher will der Vermieter nur den Hausnaschluß für Gas kündigen und abbauen lassen um dann von den TWK-Kaiserslautern den Fernwärmeanschluß einbauen zu lassen. Tja und die Gaswerke meinen er könne seinen Hausanschluß erst kündigen wenn alle Mieter die, unserer Meinung, unberechtigten Gaspreiserhöhungen zahlen.
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Offline hollmoor

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #26 am: 03. Mai 2006, 09:38:36 »
@ktown

Ah,so!Da kann bestimmt Ra Fricke was zu sagen,wenn er es liest.

Lt.meiner Rechtsauffassung würde ich meinen,als Hausbesitzer jederzeit meinen Gasanschluß kündigen zu können,egal,ob meine Mieter,die direkt mit dem Versorger abrechnen,Rückstände haben aus genannten Gründen.
Ihr rechnet doch direkt mit dem Versorger ab,oder?
Soll der Versorger doch versuchen,die Rückstände bei euch einzuklagen.
Der Vermieter hat in dem Fall doch nichts damit zu tun.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline RR-E-ft

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #27 am: 03. Mai 2006, 09:40:15 »
@ktown

Eine Kündigung des Vertrages durch einen Kunden ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil  noch Beträge offen stehen.

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Auf eine Zustimmung des anderen kommt es nicht an, so dass eine solche auch schon nicht verweigert werden kann.

Das wäre auch etwas krude.

Normalerweise kündigen Versorger gerade wegen Außenständen, wenn sie denn dazu berechtigt sind.

Niemand kann gegen seinen Willen in einem Vertrag mit laufenden Zahlungsverpflichtungen gehalten werden.


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Thomas Fricke
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Offline hollmoor

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #28 am: 03. Mai 2006, 09:47:13 »
Da haben wir doch die promte Antwort.Danke für die schnelle Rückmeldung.
Ist außerdem auch interessant für viele,die sich vielleicht in ähnlicher Situation befinden.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline FM

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Preiserhöhung Kaiserslautern, Gutachten Wirtschaftsprüfer
« Antwort #29 am: 03. Mai 2006, 11:56:39 »
Hallo liebe Nachbarn und Mitstreiter,

freue mich, hier auch KL zu lesen.

Bin gerade dabei eine IG Saar und Pfalz (bis KL) zu gründen.

Wenn Ihr Euch nicht alleine zu hause ärgern wollt ....ist ja fade....
macht mit bei UNS.

Würde mich freuen.

Gruß FE

 

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