@ktown
Ah,so!Da kann bestimmt Ra Fricke was zu sagen,wenn er es liest.
Lt.meiner Rechtsauffassung würde ich meinen,als Hausbesitzer jederzeit meinen Gasanschluß kündigen zu können,egal,ob meine Mieter,die direkt mit dem Versorger abrechnen,Rückstände haben aus genannten Gründen.
Ihr rechnet doch direkt mit dem Versorger ab,oder?
Soll der Versorger doch versuchen,die Rückstände bei euch einzuklagen.
Der Vermieter hat in dem Fall doch nichts damit zu tun.