@Wolters
Wenn der Vermieter letztlich im Interesse sein Mieter nicht einfach gestiegene Preise umlegt, sondern sich zur Wehr stzt, sollte eine ergänzende Vereinbarung mit den Mietern geschlossen werden, wonach auch später abgerechnet werden kann.
Wenn sich die Mieter nicht darauf einlassen, muss der Vermieter sich wohl auch nicht zur Wehr setzen.
Wer also als Mieter berechtigten Widerstand erwartet, muss sich redlicherweise auch auf eine Nachforderung einlassen, wenn diese begründet besteht.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt