Danke für die Antwort.
ich war heute bei einem örtlichen Gastank (Miete und Kauf möglich) -und Gasanbieter. Dieser hat mehr erzählt, das der Vetrag nicht übernommen werden muss, da es ja ein Miettank ist. Verantwortlich ist der Vertragspartner, in dem Fall der Vorbesitzer.
Mein Anwalt meines Vertrauens ist sich nicht schlüssig, muss sich erst erkundigen, wie es sich in diesem Fall verhält.
Da es sich um eine Zwangversteigerung handelt, werde ich morgen mal mit den Rechtspflegern Kontakt aufnehmen. Mal sehen, was diese dazu sagen.