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Autor Thema: Frage zum Hauskauf mit Flüssiggastank-Vertrag - Kosten  (Gelesen 4876 mal)

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Offline stromtierchen

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Hallo

Bin neu im Forum und habe eine Frage.

Ich beabsichtige in nächster Zeit den Kauf eines Einfamilienhauses, incl. einer Flüssiggasheizung incl. eines Miettankes der Firma Primagas.

Leider habe ich im Forum nichts wirklich Gutes über diese "Knebelverträge" gelesen. Der jetzige Eigentümer (und Vertragspartner mit Primagas) muß das Haus aus finanziellen Gründen verkaufen.

Was kostet ein 4800 Liter Tank bei Kauf ?
Welche Wartungskosten pro Jahr fallen an ?
Bin ich gezwungen, den Vertrag zu übernehmen ?
Bezahlt der jetzige Eigentümer die Entfernung des Tankes oder muß ich das zahlen ? Ich bin nicht bereit, einen Liefervertrag zu unterschreiben.

Schonmal Danke dür die Antworten !

Offline Watzl

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Frage zum Hauskauf mit Flüssiggastank-Vertrag - Kosten
« Antwort #1 am: 30. Juli 2006, 20:12:31 »
Wenn sie das Haus kaufen übernehmen sie auch den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten.

Wollen sie die ganzen Folgekosten aus dem Vertrag bzw. aus dem Ausstieg nicgt übernehmen, so müssen sie das beim Kauf explizit so regeln, dass der VErkäufer das alles zu tragen hat.

H.- Watzl

Offline stromtierchen

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Frage zum Hauskauf mit Flüssiggastank-Vertrag - Kosten
« Antwort #2 am: 01. August 2006, 21:21:34 »
Danke für die Antwort.

ich war heute bei einem örtlichen Gastank (Miete und Kauf möglich) -und Gasanbieter. Dieser hat mehr erzählt, das der Vetrag nicht übernommen werden muss, da es ja ein Miettank ist. Verantwortlich ist der Vertragspartner, in dem Fall der Vorbesitzer.

Mein Anwalt meines Vertrauens ist sich nicht schlüssig, muss sich erst erkundigen, wie es sich in diesem Fall verhält.

Da es sich um eine Zwangversteigerung handelt, werde ich morgen mal mit den Rechtspflegern Kontakt aufnehmen. Mal sehen, was diese dazu sagen.

Offline Watzl

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Frage zum Hauskauf mit Flüssiggastank-Vertrag - Kosten
« Antwort #3 am: 01. August 2006, 22:24:04 »
Klären sie vor dem Kauf die Eigentu8msverhältnissen nach dem Kauf: Da es eine Zwangsversteigerung ist, werden sie wohl kaum davon ausgehen können mit dem Vorbesitzer nach der Versteigerung noch gross verhandeln zu können. Bei Versteigerungen gelten auch andere Regeln, wie nach einem regulären Kauf.
Zur Erinnerung: wenn sie als Hausbesitzer den Vertrag übernommen haben auf welchem Weg auch immer, dann tragen sie auch alle Kosten beim Ausstieg aus dem Vertrag.

Eine gute Hand und guten Erfolg

H. watzl

 

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