Liebe Andrea,
dass man sich informiert b e v o r Widerspruch eingelegt wird ist natürlich selbstverständlich und völlig richtig.
Aber jeder Fall wird erst dann
individuell und ist nicht mehr nach einem Muster zu beantworten
n a c h d e m Widerspruch eingelegt wurde.
Davon abgesehen braucht man auch
vor einem Widerspruch nicht wirklich
dringend Hilfe.
Wie Pinguin korrekt ausgeführt hat, ist der Abrechnungszeitraum für die neue Periode nicht gleichzusetzen mit der Jahresendabrechnung für die alte.
Nachdem die Jahresabrechnung gefordert und beglichen wurde ist natürlich nichts mehr zu machen, das Geld hat dann der Versorger und es ist weg.
Oder, wie Herr Fricke immer sagt: Es ist nicht wirklich weg, es haben nur die anderen!
Trotzdem kann man rückwirkend Widerspruch gegen den ,(Arbeits -und Grundpreis) zum Stichtag z.B wie empfohlen 30.09.2004, bei Ihnen dann 30.09.05, einlegen.
Der Widerspruch gilt dann quasi für die neue Abrechnungsperiode nach dem Zeitpunkt der letzten Rechnungsbegleichung und Sie rechnen mit den alten Preisen vor der Erhöhung.
Wenn wir nun im Feb. 06 gegen die Erhöhungen Okt. 05 und Jan. 06 widersprechen, was passiert dann mit den bereits gezahlten zu hoch berechneten Abschlagsbeträgen von Okt. 05 bis jetzt?
Was soll damit passieren? Vernünftig wäre es, die Abschläge gemäß der Verbrauchswerte Ihres alten Verbrauchsjahres aber mit den Preisen vor der Erhöhung selbst zu berechnen und die Höhe der Abschläge dann anzupassen, damit in der neuen Abrechnungsperiode kein Guthaben entsteht.
Oder die Abschläge weiterhin zu zahlen (wichtig: mit Verwendungszweck, natürlich nur bei Überweisung möglich) und den Verbrauch selbst im Auge zu behalten, damit die letzten Abschläge dann ggf. gekürzt, oder einbehalten werden können, ebenfalls damit kein Guthaben entsteht. Wie Sie möchten.
Wichtig ist das Verrechnungsverbot für den Versorger(Musterbrief).
Und wie gehen wir vor, wenn die Jahresabrechnung im Aug. 06 kommt und die SWD mit zu hohen Preisen abrechnet? Berechnen wir dann neu und reklamieren die Gesamtabrechnung? Rechnen wir mit den Preisen vor der Erhöhung von Okt. 05 an
Ganz genau, aber bis dahin ist so viel Zeit vergangen, dass Sie bestens informiert sind.
oder erst von dem Moment an, in dem wir Widerspruch eingelegt haben, also von Februar 06 an?
Nein!
Immer noch ...