Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Jahresabrechnung erhalten - jetzt noch Einspruch ?

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Kai:
Hallo.

Folgender Fall:

Bisher wurde noch keinen Einspruch nach §315 eingelegt und jetzt aber die Jahresabrechnung erhalten (inkl. Nachzahlung von 900 Euro !!!).

Bietet es sich an, jetzt den Einspruch erheben und die Jahresabrechnung
unter Berücksichtigung der reduzierten Preisen von 2004 anzupassen und so einiges an Geld noch zurück zu behalten?
Oder ist es schon zu spät ? (Rechnung wurde noch nicht bezahlt)

Monaco:
@Kai

In Ihrem Fall scheint es noch nicht zu spät für einen \"wirkungsvollen\" Widerspruch zu sein. Zu Ihrem Glück haben Sie noch nichts überwiesen.
Legen Sie also unverzüglich Widerspruch (ggf. Musterbrief) ein und machen Sie Ihre Gegenrechnung (Preise vom September 2004 x Verbrauch der letzten Abrechnungsperiode). Diese Berechnung schicken Sie Ihrem Versorger und überweisen nur den von Ihnen errechneten Betrag. Aber möglichst zuerst Widersprechen und erst dann überweisen. Schließlich möchten Sie doch auch, dass Ihr Versorger weiß, woran er (bei Ihnen) ist.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Kai:
Alles klar , danke. So hatte ich mir das auch gedacht, ich war
mir aber nicht sicher wegen der bereits gestellten Rechnung.

josch:
Hallo,

ich hänge mich hier mal dran, da die Situation sehr ähnlich ist. Der Versorger ist die RheinEnergie in Köln, die nach meinem Kenntnisstand mir gegenüber keine Preiserhöhung angekündigt hat(te). Ich also auch gar keine Chance hatte zu widersprechen.
Eingezogen sind wir Mitte Juni 2005. Ab da verlangt der Versorger 0,04031 EUR pro kWh bis zum 1.10.05. Hier werden die Preis um 11% erhöht und ab dem 1.4.06 nochmals um 9%. So das wir nun bei 0,04861 EUR angekommen sind.

Der Versorger verfügt über eine Einzugsermächtigung. Die Nachzahlung in Höhe von ca. 900 EUR wurde aber noch nicht abgebucht. Die Höhe der Nachzahlung begründet sich natürlich nicht nur auf den Preissteigerungen, sondern auch einem tatsächlich zu niedrig angesetzten Abschlag.

Wie gehe ich nun vor?
Auf den Preis vom Juni 2005 billige ich dem Versorger 2% Preissteigerung zu und berechne Nachzahlung und zukünftigen Abschlag neu. Per "Musterbrief" teile ich dem Versorger das Ergebnis mit und begrenze entsprechend die Einzugsermächtigung. Korrekt?
a.) Gibt es ein genau auf diesen Fall abgestimmtes Musterschreiben?
b.) Wie berechne ich den neuen Abschlag? Mir ist ja nicht mal klar wie der Versorger seinen "Wunschabschlag" berechnet hat.
c.) Im Musterbrief werden ja keine 2% Preissteigerung "angeboten". An anderer Stelle habe ich gelesen, dass man dies aber machen sollte. Was denn nu? Was hat es für Auswirkungen?

Ich habe jetzt so viel gelesen, dass erstens der Kopf brummt und zweitens ich ein wenig (mehr) verunsichert bin. Sollte all dies an anderer Stelle bereits beantwortet sein, so seid bitte nachsichtig.

Danke und schönes Wochenende
josch

Monaco:
@josch

zu a) Sie modifizieren einfach den Musterbrief auf Ihren Fall. Legen Sie rückwirekend Widerspruch gegen alle bisherigen Preiserhöhungen und die Preisehöhe ansich ein. Übernehmen Sie einfach die wichtigsten Passagen des Musterschreibens und ergänzen diese mit Ihren Daten.

zu b) Da Sie noch kein vollständiges Abrechnungsjahr Kunde Ihres versorgers sind, rechnen Sie Ihren Jahresverbrauch einfach anhand von Gradtagszahlen hoch. Das geht taggenau. Benutzen Sie hierfür die "Suche"-Funktion und rechnen Sie sich die bisher "verbrauchten" Gradtagszahlen aus, rechnen dann auf 1000 hoch und schon haben Sie ihren vorraussichtlichen Jahresverbrauch. Diesen dividieren Sie durch 12 (bei monatlichen Abschlagszahlungen), runden auf volle Euro und schon haben Sie ihre neuen Abschläge.

zu c) Die 2% können Sie anbieten, müssen es aber nicht. Da Ihr Versorger unabhängig Ihres Widerspruchs sowieso mit "seinen" Preisen rechnen wird, können Sie auf Ihr Zugeständnis auch ganz verzichten.

Teilen Sie Ihrem Versorger Ihren Widerspruch mit, schicken Ihm auch Ihre Berechnung zu und warten ab, was passiert. Das Forum wird Ihnen hiernach Ratschläge zum weiteren Vorgehen erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

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