Beim Wohnungswechsel gibt es ein Formular des Energieversorgers (Übergabeprotokoll). Es hat nichts mit dem Übergabeprotokoll der wohnung zu tun, sondern es ist einfach ein Zählerstandsprotokoll bei Übergabe mit Adressen und Unterschriften der beiden Vertragskunden. Damit wird eine Zwischenabrechnung beim Vertragskunden-alt und eine Berechnung der Abschlagszahlungen beim Vertragskunden-neu durchgeführt.
btw.: bei einer kleineren Einzimmerwohnung, die sehr gut geheizt wurde, sind die 300€ üblicherweise der Jahresverbrauch. (s.a. Gasverbrauchsrechner).
Ich würde - wenn es sich nicht gerade um eine 150 m² Wohnung, die sehr gut geheizt wurde, handelt - Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und mich auf die ergebnisse des \"Gasverbrauchsrechners\" und des \"Gastarifrechners\" (s. Link auf dieser Website) stützen.