Energiepreis-Protest > EWE

Kann jemand helfen? Jahresabschlußrechnung zu hoch...

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kuddel-musik:
Hallo zusammen, ich wünsche allen ein Frohes Osterfest und sage Vielen Dank für die Anregungen.
Ich habe jetzt nochmals die Zählerstände abgelesen und bin zu meinem Energieversorger gewesen, um endlich Klarheit zu haben.

Also mein Stromverbrauch liegt in einem Zeitraum vom 19.07.´04 - 10.04.´06 bei 7464 kWh und Gas bei 34697 kWh. D.h. für mich im Klartext, ich muss insgesamt ca. 3000 Euro für den angegebenen Zeitraum zahlen (wovon bisher 1570 Eur Abschläge bezahlt worden sind)! Ab dem neuen Zeitraum bin ich bei einem Abschlagsbetrag von ca. 160 Euro.

Ich habe meine gesamten elektrischen Geräte mittels eines Energiemessgerätes, welches ich von dem Energieversorger leihweise bekam, überprüft und keine \"Ausreisser\" feststellen können.

Der Energieversorger meint, es würde an meinem Durchlauferhitzer liegen...(ich dusche täglich aber höchstens 10 Min, eher nur 5! und dass ist der Hauptwarmwasserbedarf).

Als Ergänzung zu meinem Kaminofen, es ist ein Ofen , den ich mit Holz (Briketts) befeuere und keinen Wasseranschluss hat. Außerdem muß ich noch berichtigen, daß meine Gastherme 25 kWh Leistung hat (Wirkungsgrad 90,4 %).

Ich habe jetzt noch 2 Möglichkeiten zur Überprüfung:
Nr1. ich werde meine elektrischen Leitungen durch einen Elektriker überprüfen lassen!
Nr2. Ich lasse die Zähler (Gas und Strom) durch den Energieversorger überprüfen.Das Problem ist aber , dass ich die Kosten selber übernehmen muss, sobald sich herausstellt, dass diese in Ordnung sind (Kosten ca. 100,- Euro für beide Zähler)

Interessant ist vielleicht noch zu erwähnen, dass die Zähler alle 16 Jahre über Stichproben getestet werden. Sind die Stichprobengeräte in Ordnung, gelten alle Zähler automatisch als nachgeeicht. Ich finde das schon ein wenig komisch, da es sich um mechanische bzw. elektromechanische Zähleinrichtungen handelt und diese doch auch einem gewissen Verschleiß unterliegen, oder liege ich da etwa falsch!?

Naja, ich bin ja mal gespannt, wie sich das noch alles entwickelt! Ich weiß, dass ich im Moment nur für die Sch....energieversorger (entschuldigt bitte meine Wortwahl) arbeiten gehe!

Achja, bevor ich es vergesse: Ich habe auch einen Widerspruch nach §315 wegen Unbilligkeit eingelegt und auch schon Antwort bezogen, hier mal ein paar Auszüge:

EWE hat das Bundeskartellamt im Vorfeld sowohl über die aktuelle Preiserhöhung zum 1.02.06 als auch zum 1.09.04 und 1.08.05 informiert und ihm die Erforderlichkeit der Preisanpassung dargelegt.Das Amt hat in dem Gespräch anerkannt, dass EWE die Bezugskostensteigerungen nicht voll an ihre Kunden weitergibt.
...Das Gericht hat die Klage eines EWE Kunden im Dezember 2005 kostenpflichtig abgewiesen, der unter Hinweis auf §315 klagte.In der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass der Erdgaspreis von EWE nicht nur marktüblich ist, sondern EWE auch zu den günstigsten Erdgasversorgern in Deutschland zählt. Darüber hinaus bestätigt das Urteil auch, dass EWE nicht dazu verpflichtet ist - wie häufig gefordert wird - seine Preiskalkulation offen zu legen.
Im Januar 2006 hat das Amtsgericht Oldenburg eine weitere Klage eines EWE-Kunden gegen die Gaspreiserhöhung aus dem Jahr 2004 kostenpflichtig abgewiesen. Der Kläger wollte gerichtlich feststellen lassen, dass die Preiserhöhung nicht durch gestiegene Ölpreise und die Ölpreisbindung zu rechtfertigen ist. Der Richter konnte die Auffassung des Klägers nicht bestätigen und gab der EWE AG Recht, die die Ölpreisbindung als Begründung für die Preiserhöhung zum 1.September 2004 angegeben hatte.

Unseres Erachtens folgt aus den beiden Gerichtsurteilen, dass die Lieferung von Erdgas an Ihre Abnahmestelle keinesfalls zu unbilligen oder unangemassenen Preisen erfolgt und somit die aktuellen Preise durch Sie zu bezahlen sind.Aus diesem Grund weisen wir Ihren Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung in aller Form zurück, und möchten Sie bitten, Ihren Zahlungsvorbehalt zurückzunehmen und von einer Kürzung Ihrer Rechnungsbeträge abzusehen. Sie ersparen sich damit ein aufwändiges Mahnverfahren, bei dem für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Abschließend möchten wir noch ergänzen, dass es für uns selbstverständlich ist, dass wir alle Kunden gleich behandeln. Sollte das Bundeskartellamt oder die höchstrichterliche Rechtssprechung EWE wegen überhöhter Preise zur Zurücknahme der Preiserhöhung zwingen, so werden wir natürlich alle Kunden gleich behandeln - egal, ob sie Beschwerde eingereicht haben oder nicht.

Wie soll ich mich jetzt am Besten verhalten, weil ich mir ein \"aufwändiges Mahnverfahren\" nicht leisten kann...

Freundliche Grüße an Alle
kuddel-musik

Monaco:
@kuddel-musik

Ich würde eine Überprüfung der Zähler eher in Betracht ziehen, als den derzeit ungewissen Zustand so zu belassen.

Was könnte passieren:

1. Beide Zähler funktionieren korrekt. Diese Erkenntnis kostet Sie dann 100,- €, aber Sie wissen dann auch, dass die Ursache anderswo zu suchen ist.

2. Einer oder beide Zähler messen fehlerhaft. Dann wird Ihr letzter Verbrauch vermutlich auf Basis der Vorjahre geschätzt, was eine nicht unerhebliche Kosteneinsparung aktuell und zukünftig für Sie zur Folge hat. Und die Überprüfungskosten muss dann Ihr Versorger übernehmen. Dieser hat dann noch das zusätzliche Problem, dass er sich vorhalten muss, dass (alle) seine Messeinrichtungen fehlerhaft zählen.

Ihr Chance-Risiko-Verhältnis ist als noch relativ günstig. Ihr Versorger wird dann schon eher unruhig werden ...

Und Sie wissen dann frühzeitig, woran Sie sind. Allein mit dieser Erkenntnis lassen sich die 100,- € in Laufe der Zeit bestimmt leicht wieder einsparen - und wenn es nur der Verzicht auf die eine oder andere Annehmlichkeit ist (z.B. Wasser während des \"Einseifens\" abstellen).

Zum Schreiben Ihres Versorgers:

Eine kartellrechtliche Genehmigung sagt noch lange nichts über die Billigkeit von Preisen nach §315 BGB aus. Sie schließt eine zivilrechtliche Billigkeitskontrolle schon gar nicht aus.

Und selbst wenn verschiedene Preiserhöhungen zuletzt vielleicht angemessen waren, hat das für den verlangten Gesamtpreis kaum Bedeutung, weil die Preisbasis zuvor wahrscheinlich bereits überhöht war. Damit wäre dann auch jeder neue Preis wieder zu hoch, selbst wenn man jetzt nur die Bezugskosten weitergibt.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Zahlen Sie nur Ihren zugestandenen Preis! Alles weitere wird sich zu gegebener Zeit ergeben.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

kuddel-musik:
Vielen Dank für die Information.

Ich habe jetzt nochmals geschaut, was mein Durchlauferhitzer bei einer "normalen" Dusche an Strom nimmt. Es sind ca. 1,6 kWh, also aufgerundet 2 kWh pro Tag. Wenn ich jetzt meinen Stromverbrauch pro Tag hochrechne, liege ich bei ca. 8 kWh (kann auch mal ein bißchen mehr sein, aber das wäre der Regelfall).
Außerdem habe ich einfach mal sämtliche Steckdosen freigemacht um zu sehen, ob noch irgendwie Strom verbraucht wird, aber der Zähler stand still. Genauso ist es übrigens bei meinem Gaszähler, ich habe nämlich jetzt die Heizung komplett ausgemacht und heize nur noch mit dem Ofen, wenn es abends zu kalt ist.
Laut Abrechnung habe ich aber einen Durchschnittstagesverbrauch von 11,83 kWh (631 Tage / 7464 kWh).
Mir erscheint eine Diskrepanz von ca. 4 kWh reichlich hoch, für Mal ne Maschine Wäsche waschen oder mit der Flex arbeiten oer was man sonst ab und zu mal macht...
Kann es sein, dass der/die Zähler mal schneller und mal langsamer bei gleichem Verbrauch läuft?

Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich eine Überprüfung der Zähler machen sollte, weil ich mit der Nachzahlung (bis Ende Juli sind es ca. 1600,-€) alleine schon in große finanzielle Probleme gerate. Außerdem macht doch der Energieversorger die Prüfung und ich vertraue denen nicht wirklich...

Mfg
kuddel-musik

Cremer:
@kuddel-musik

ein Verbrauch von 3,8 kwh ist schnell dahin. eine Wasch-masch hat normalerweise 3 kw Leistung und das Programm läuft 1,5 h. DYas sind ca. 4 KW (ohne Heizphase)

Ich nehme daher an, der Zähler arbeitet einwandfrei.

kuddel-musik:
@Cremer

Ich habe meine Waschmaschine getestet (sowie alle anderen Geräte auch) und sie benötigt ganz genau 1,414 kWh pro Waschgang.
Ich wasche lediglich einmal die Woche, da ich Single bin und dann wären es hochgerechnet auf 631 Tage ca 105 Waschgänge (mal 1,5 kWh sind gerade 157.5 kWh), also daran kann es nicht liegen.
Und wie schon gesagt, mein durchschnittlicher Tagesverbrauch liegt bei etwa 8 kWh (was so ziemlich genau hinkommt, wenn ich mir die letzten Ablesungen heranhole).
Aber trotzdem danke für den Hinweis.

@all
Hat denn jemand Erfahrung mit der Genauigkeit von Messeinrichtungen?
Ich wäre für Hinweise dankbar, weil ich nämlich nicht voreilig meine Zähler prüfen lassen möchte (und damit Geld zum Fenster rauswerfe...)
Und als Zweites würde mich interessieren, ob man den Energieversorgern in Bezug auf Zählerprüfungen trauen kann oder nicht?

Falls jemand etwas dazu sagen könnte, wäre ich ihm sehr dankbar!

Mfg kuddel-musik

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