Energiepreis-Protest > EWE

Kann jemand helfen? Jahresabschlußrechnung zu hoch...

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kuddel-musik:
Hallo,

ich bin durch mein Problem mit dem Energieversorger EWE (Netzregion Ostfriesland), nach Nachforschungen im Internet auf diese Forum gestossen.

Nun zu meinem Problem.
Ich wohne seit genau 4 Jahren in meiner jetzigen Wohnung und hatte folgende Abschläge von Anfang an:
2002-2003: 56,-€ monatl.
2003-2004: 64,-€ monatl.
2004-2005: 71,-€monatl.
2005-jetzt: 84,-€monatl.
und ab jetzt 295,-€ ???

Folgende Eckdaten:
Wohnungsgröße 63,2 qm
Altbau mit 2 Zimmer, Küche Bad und Flur
Single und den ganzen Tag am Arbeiten (von 8.00Uhr bis 19.30Uhr ausser Haus, einen Tag die Woche plus kurzes Wochenende zuhause)
Kaminofen mit 8KW im Januar installiert und seitdem die Thermostaten auf \"1\" zurückgedreht (11 KW-Therme auf 2-3, die Therme ist vor 8 Jahren neu installiert worden und wird jährlich durch einen Fachbetrieb überprüft).

Ich bin meine Wohnzeit über für ca 1,5 Jahre kaum (d.h. nur an allen 2 Wochenenden)zuhause gewesen(´09-2002-´04-2004), da ich eine überbetriebliche Umschlung gemacht habe.

Die ganzen Jahre über habe ich zum Ablesedatum persönlich abgelesen und die Nachzahlungen hielten sich in Grenzen.
Jetzt habe ich den Ablesetermin im Juli 2005 allerdings verpasst (Arbeitsaufnahme) und erst zum Ende des Januars abgelesen, weil die EWE zum 01.02.´06 den Gaspreis nochmals erhöht hat.

Nach der Schätzung im Juli 2005 habe ich einen Nachzahlungsbetrag von knapp 50,-€ gehabt, und dass deckte sich mit meinen Erwartungen.....
Nun habe ich aber die Tage meine tatsächliche Abrechnung bekommen und bin fürchterlich erschrocken; ich solle eine Summe von  786,40€ nachzahlen und zusätzlich für Monat März und April und die weiteren Monate einen Abschlag von 295,-€  monatlich!

Ich habe bereits knapp 1500,-€ für den zu berechnenden Zeitraum an Abschlägen bezahlt (19 Monate), d.h. für mich bis dato eine Gesamtsumme von ca. 2250,-€ vom August 2004 bis einschließlich Februar 2006! Ich kann dem nicht ganz folgen, zumal ich gegenüber den vorherigen Jahren meine Gerätschaften erneuert und die Energiefresser ausgemustert habe.

Die EWE sagt:
Ich hätte einen Stromverbrauch von 4.397kWh für 351 Tage im Zeitraum 19.072004-04.07.2005, gegenüber dem Vorjahr mit 1895 kWh mit 380 Tagen. Dass ist mehr als doppelt soviel!!!

Beim Gas verhält es sich ähnlich:
19.07.2004-04.07.2005: 20.456 kWh für 351 Tage
Vorjahr:                        11.182 kWh für 380 Tage

Ich habe mir jetzt ein Strommessgerät von der EWE geholt und überprüfe zur Sicherheit nochmals meine Gerätschaften.
Mein Vermieter weiss auch schon Bescheid, aber der kann auch nicht viel machen, da ich meine eigenen Zähler habe und er die Heizung jedes Jahr vom Fachbetrieb überprüfen lässt!
Außerdem lege ich noch Widerspruch ein anhand des Musterbriefs, den ich bei energiepreise-runter gefunden habe.

Was kann ich ansonsten noch machen?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Vorraus!
 Gruß Sascha

Cremer:
@kuddel-musik,

Auch wenn die Thermostate auf Frostsicherung oder auf 1 zurückgedreht werden, öffnet das Ventil doch verhältnismäßig viel, um Wärme durchzulassen. Da hilft nur zudrehen.

Wenn Ihre Schilderung zutrifft, dann hilft nur Widerspruch gegen die Rechnung gemäß § 30 der AVB (Zahlungsverweigerung) einzulegen.

Allerdings wird der Versorger argumentieren, dass die Beweislast des Minderverbrauches bei Ihnen liegen wird.

Bei meiner Schwiegermutter war dies für Strom auch einmal der Fall, dass sie in einem Jahr mal den doppelten Verbrauch hatte.

Zweifeln Sie die Richtigkeit des Verbrauches an und berufen Sie sich auf die Verbrauche der Vorjahre.

Lassen Sie die Abschläge auf die normale Höhe runter setzen.

Bleiben Sie hart und verweisen immerwieder auf den § 30 der AVB, die Rechnung sei falsch, auch wenn der Versorger mit allen Mitteln versucht hier Sie \"in die Ecke zu treiben\" und auf Erfüllung seiner Rechnung beruft.

Prüfen Sie den jetzigen Verbrauch, ob sich wiederum so etwas anbahnt.

RR-E-ft:
@Cremer


§ 30 AVBV verlangt nach \"offensichtlichen Fehlern\" der Rechnung. Solche liegen nach der Rechtsprechung nur vor, wenn der Fehler der Rechnung quasi \"auf die Stirn gestempelt\" ist und kein vernünftiger Zweifel an der Fehlerhaftigkeit bestehn kann, insbesondere keine Beweisaufnahme und kine umfagreichen rechtlichen Erörterungen notwendig sind.

Diese aufgestellten  Hürden sind viel zu hoch, als dass ein Kunde sich darauf erfolgreich berufen könnte, von ganz seltenen Ausnahmen abgeshen.


Einzige Ausnahme, die nun nicht mehr so selten ist: § 315 BGB.

Der Verbrauch wird von den Messeinrichtungen erfasst. Sind die Zählerstände in der Rechnung zutreffend ausgeweisen, dürfte es sich um keinen \"offensichtlichen Fehler\" handeln.

Auch der Einwand, dass die Zähler falsch anzeigen, sind kein offensichtlicher Fehler der Rechnung.


Wenn es hart auf hart kommt, muss der Kunde dann erst einmal- wenn auch unter Protest/ Vorbehalt - auf die Rechnung vollständig  zahlen.





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@Fricke,

aus meiner, d.h. Sicht der Kunden, ist die Rechnung doch offensichtlich falsch.

Die Rechnung kann doch auf eine maschinelle Hochrechnung gestützt sein.

Bei mir war dies auch der Fall, richtige Werte zum 1.1.06 gemeldet und flux wurde die rechnung korrigiert. Allerdings belief diese sich nicht auf 100% mehr sondern um nur 10%.

Sollte hier ein Rechenfehler vorliegen, dann ist § 30 AVB doch angebracht.

kuddel-musik:
Hallo zusammen,

ersteinmal Veilen Dank für die schnellen Antworten.

Ich bin jetzt seit gestern am Messen und kontrolliere den Strom- und Gaszähler jetzt täglich, um einen vernünftigen Mittelwert bilden zu können.
Ich denke nächste Woche Montag bin ich schon etwas weiter...

Bis dahin werden auch keine weiteren Gespräche  mit der EWE stattfinden.

Ich habe mir nochmals genau die Rechnungen angeschaut und dabei feststellen müssen, dass die Zählerstände korrekt übernommen wurden, also werde ich wohl schlechte Karten haben, leider :( .

mfg
Sascha

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