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Autor Thema: Kann jemand helfen? Jahresabschlußrechnung zu hoch...  (Gelesen 17479 mal)

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Offline kuddel-musik

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Kann jemand helfen? Jahresabschlußrechnung zu hoch...
« am: 28. März 2006, 20:18:18 »
Hallo,

ich bin durch mein Problem mit dem Energieversorger EWE (Netzregion Ostfriesland), nach Nachforschungen im Internet auf diese Forum gestossen.

Nun zu meinem Problem.
Ich wohne seit genau 4 Jahren in meiner jetzigen Wohnung und hatte folgende Abschläge von Anfang an:
2002-2003: 56,-€ monatl.
2003-2004: 64,-€ monatl.
2004-2005: 71,-€monatl.
2005-jetzt: 84,-€monatl.
und ab jetzt 295,-€ ???

Folgende Eckdaten:
Wohnungsgröße 63,2 qm
Altbau mit 2 Zimmer, Küche Bad und Flur
Single und den ganzen Tag am Arbeiten (von 8.00Uhr bis 19.30Uhr ausser Haus, einen Tag die Woche plus kurzes Wochenende zuhause)
Kaminofen mit 8KW im Januar installiert und seitdem die Thermostaten auf \"1\" zurückgedreht (11 KW-Therme auf 2-3, die Therme ist vor 8 Jahren neu installiert worden und wird jährlich durch einen Fachbetrieb überprüft).

Ich bin meine Wohnzeit über für ca 1,5 Jahre kaum (d.h. nur an allen 2 Wochenenden)zuhause gewesen(´09-2002-´04-2004), da ich eine überbetriebliche Umschlung gemacht habe.

Die ganzen Jahre über habe ich zum Ablesedatum persönlich abgelesen und die Nachzahlungen hielten sich in Grenzen.
Jetzt habe ich den Ablesetermin im Juli 2005 allerdings verpasst (Arbeitsaufnahme) und erst zum Ende des Januars abgelesen, weil die EWE zum 01.02.´06 den Gaspreis nochmals erhöht hat.

Nach der Schätzung im Juli 2005 habe ich einen Nachzahlungsbetrag von knapp 50,-€ gehabt, und dass deckte sich mit meinen Erwartungen.....
Nun habe ich aber die Tage meine tatsächliche Abrechnung bekommen und bin fürchterlich erschrocken; ich solle eine Summe von  786,40€ nachzahlen und zusätzlich für Monat März und April und die weiteren Monate einen Abschlag von 295,-€  monatlich!

Ich habe bereits knapp 1500,-€ für den zu berechnenden Zeitraum an Abschlägen bezahlt (19 Monate), d.h. für mich bis dato eine Gesamtsumme von ca. 2250,-€ vom August 2004 bis einschließlich Februar 2006! Ich kann dem nicht ganz folgen, zumal ich gegenüber den vorherigen Jahren meine Gerätschaften erneuert und die Energiefresser ausgemustert habe.

Die EWE sagt:
Ich hätte einen Stromverbrauch von 4.397kWh für 351 Tage im Zeitraum 19.072004-04.07.2005, gegenüber dem Vorjahr mit 1895 kWh mit 380 Tagen. Dass ist mehr als doppelt soviel!!!

Beim Gas verhält es sich ähnlich:
19.07.2004-04.07.2005: 20.456 kWh für 351 Tage
Vorjahr:                        11.182 kWh für 380 Tage

Ich habe mir jetzt ein Strommessgerät von der EWE geholt und überprüfe zur Sicherheit nochmals meine Gerätschaften.
Mein Vermieter weiss auch schon Bescheid, aber der kann auch nicht viel machen, da ich meine eigenen Zähler habe und er die Heizung jedes Jahr vom Fachbetrieb überprüfen lässt!
Außerdem lege ich noch Widerspruch ein anhand des Musterbriefs, den ich bei energiepreise-runter gefunden habe.

Was kann ich ansonsten noch machen?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Vorraus!
 Gruß Sascha

Offline Cremer

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Kann jemand helfen? Jahresabschlußrechnung zu hoch...
« Antwort #1 am: 28. März 2006, 22:41:03 »
@kuddel-musik,

Auch wenn die Thermostate auf Frostsicherung oder auf 1 zurückgedreht werden, öffnet das Ventil doch verhältnismäßig viel, um Wärme durchzulassen. Da hilft nur zudrehen.

Wenn Ihre Schilderung zutrifft, dann hilft nur Widerspruch gegen die Rechnung gemäß § 30 der AVB (Zahlungsverweigerung) einzulegen.

Allerdings wird der Versorger argumentieren, dass die Beweislast des Minderverbrauches bei Ihnen liegen wird.

Bei meiner Schwiegermutter war dies für Strom auch einmal der Fall, dass sie in einem Jahr mal den doppelten Verbrauch hatte.

Zweifeln Sie die Richtigkeit des Verbrauches an und berufen Sie sich auf die Verbrauche der Vorjahre.

Lassen Sie die Abschläge auf die normale Höhe runter setzen.

Bleiben Sie hart und verweisen immerwieder auf den § 30 der AVB, die Rechnung sei falsch, auch wenn der Versorger mit allen Mitteln versucht hier Sie \"in die Ecke zu treiben\" und auf Erfüllung seiner Rechnung beruft.

Prüfen Sie den jetzigen Verbrauch, ob sich wiederum so etwas anbahnt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Kann jemand helfen? Jahresabschlußrechnung zu hoch...
« Antwort #2 am: 29. März 2006, 09:52:20 »
@Cremer


§ 30 AVBV verlangt nach \"offensichtlichen Fehlern\" der Rechnung. Solche liegen nach der Rechtsprechung nur vor, wenn der Fehler der Rechnung quasi \"auf die Stirn gestempelt\" ist und kein vernünftiger Zweifel an der Fehlerhaftigkeit bestehn kann, insbesondere keine Beweisaufnahme und kine umfagreichen rechtlichen Erörterungen notwendig sind.

Diese aufgestellten  Hürden sind viel zu hoch, als dass ein Kunde sich darauf erfolgreich berufen könnte, von ganz seltenen Ausnahmen abgeshen.


Einzige Ausnahme, die nun nicht mehr so selten ist: § 315 BGB.

Der Verbrauch wird von den Messeinrichtungen erfasst. Sind die Zählerstände in der Rechnung zutreffend ausgeweisen, dürfte es sich um keinen \"offensichtlichen Fehler\" handeln.

Auch der Einwand, dass die Zähler falsch anzeigen, sind kein offensichtlicher Fehler der Rechnung.


Wenn es hart auf hart kommt, muss der Kunde dann erst einmal- wenn auch unter Protest/ Vorbehalt - auf die Rechnung vollständig  zahlen.





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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« Antwort #3 am: 29. März 2006, 10:09:28 »
@Fricke,

aus meiner, d.h. Sicht der Kunden, ist die Rechnung doch offensichtlich falsch.

Die Rechnung kann doch auf eine maschinelle Hochrechnung gestützt sein.

Bei mir war dies auch der Fall, richtige Werte zum 1.1.06 gemeldet und flux wurde die rechnung korrigiert. Allerdings belief diese sich nicht auf 100% mehr sondern um nur 10%.

Sollte hier ein Rechenfehler vorliegen, dann ist § 30 AVB doch angebracht.
MFG
Gerd Cremer
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Offline kuddel-musik

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« Antwort #4 am: 29. März 2006, 19:45:46 »
Hallo zusammen,

ersteinmal Veilen Dank für die schnellen Antworten.

Ich bin jetzt seit gestern am Messen und kontrolliere den Strom- und Gaszähler jetzt täglich, um einen vernünftigen Mittelwert bilden zu können.
Ich denke nächste Woche Montag bin ich schon etwas weiter...

Bis dahin werden auch keine weiteren Gespräche  mit der EWE stattfinden.

Ich habe mir nochmals genau die Rechnungen angeschaut und dabei feststellen müssen, dass die Zählerstände korrekt übernommen wurden, also werde ich wohl schlechte Karten haben, leider :( .

mfg
Sascha

Offline gas-wucher

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Kann jemand helfen? Jahresabschlußrechnung zu hoch...
« Antwort #5 am: 04. April 2006, 17:41:03 »
Frage: Sind \"Kaminofen\" und \"Therme\" beide gasbetrieben??

Wenn ja: Bei vergleichbarer Wohnung (auch \"echter\" Altbau) habe ich 45€ Abschlagszahlung Gas. Schmutz oder Wasser im Gaszähler kann die Messung verfälschen   ====> Eichamt beauftragen. Bei ~60m² Gasbeheizte Wohnung kann der Verbrauch nicht sein.

Wenn nein: Elektroheizung ist extrem teuer: Läuft diese wenigstens als Nachtspeicherheizung? Wenn ja: Ist ein Tag/Nacht-Umschalt-Stromzähler vorhanden? Wenn ja: Stimmt die Uhrzeit, oder geht die Uhr um 12 Stunden falsch (beliebter Fehler)?

Offline stromdesigner

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« Antwort #6 am: 04. April 2006, 22:34:50 »

Was bedeutet 8KW Kaminofen? Ist der mit Holz oder Kohle beheizt?

Offline Cremer

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« Antwort #7 am: 05. April 2006, 07:58:10 »
@kuddel-musik,

nehmen Sie auch die Gradtagzahlen in die Berechnung rein. Diese finden Sie im Internet. Sofern nicht aktuelle verfügbar, dann die vom Monat des Vorjahres.

Sie bekommen hiermit ein Maß, z.B. wieviel Energie im Monat März vom Jahresgesamtbedarf verbraucht wird.
MFG
Gerd Cremer
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Offline gas-wucher

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« Antwort #8 am: 05. April 2006, 18:07:35 »
@all:

Bitte mal überlegen: 295€/Monat Abschlagszahlung für Energie bei einer kleinen 60m² Altbauwohnung!!!!

Das ist doch der hellste Wahnsinn!!!! Das ist, je nach Lage, deutlich über der Nettokaltmiete!!!!!   ====> Das darf nicht sein; das kann nicht sein...

Offline Cremer

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« Antwort #9 am: 05. April 2006, 18:11:24 »
@gas-wucher,

natürlich waren die Abschläge zuvor o.k. Nur jetzt scheinen sie aus dem Ruder zu laufen.

Da muss man mit dem Versorger reden. 295 € Abschlag sind zu hoch. Da kann m.E. nur ein Fehler vorliegen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline kuddel-musik

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Kann jemand helfen? Jahresabschlußrechnung zu hoch...
« Antwort #10 am: 17. April 2006, 12:19:23 »
Hallo zusammen, ich wünsche allen ein Frohes Osterfest und sage Vielen Dank für die Anregungen.
Ich habe jetzt nochmals die Zählerstände abgelesen und bin zu meinem Energieversorger gewesen, um endlich Klarheit zu haben.

Also mein Stromverbrauch liegt in einem Zeitraum vom 19.07.´04 - 10.04.´06 bei 7464 kWh und Gas bei 34697 kWh. D.h. für mich im Klartext, ich muss insgesamt ca. 3000 Euro für den angegebenen Zeitraum zahlen (wovon bisher 1570 Eur Abschläge bezahlt worden sind)! Ab dem neuen Zeitraum bin ich bei einem Abschlagsbetrag von ca. 160 Euro.

Ich habe meine gesamten elektrischen Geräte mittels eines Energiemessgerätes, welches ich von dem Energieversorger leihweise bekam, überprüft und keine \"Ausreisser\" feststellen können.

Der Energieversorger meint, es würde an meinem Durchlauferhitzer liegen...(ich dusche täglich aber höchstens 10 Min, eher nur 5! und dass ist der Hauptwarmwasserbedarf).

Als Ergänzung zu meinem Kaminofen, es ist ein Ofen , den ich mit Holz (Briketts) befeuere und keinen Wasseranschluss hat. Außerdem muß ich noch berichtigen, daß meine Gastherme 25 kWh Leistung hat (Wirkungsgrad 90,4 %).

Ich habe jetzt noch 2 Möglichkeiten zur Überprüfung:
Nr1. ich werde meine elektrischen Leitungen durch einen Elektriker überprüfen lassen!
Nr2. Ich lasse die Zähler (Gas und Strom) durch den Energieversorger überprüfen.Das Problem ist aber , dass ich die Kosten selber übernehmen muss, sobald sich herausstellt, dass diese in Ordnung sind (Kosten ca. 100,- Euro für beide Zähler)

Interessant ist vielleicht noch zu erwähnen, dass die Zähler alle 16 Jahre über Stichproben getestet werden. Sind die Stichprobengeräte in Ordnung, gelten alle Zähler automatisch als nachgeeicht. Ich finde das schon ein wenig komisch, da es sich um mechanische bzw. elektromechanische Zähleinrichtungen handelt und diese doch auch einem gewissen Verschleiß unterliegen, oder liege ich da etwa falsch!?

Naja, ich bin ja mal gespannt, wie sich das noch alles entwickelt! Ich weiß, dass ich im Moment nur für die Sch....energieversorger (entschuldigt bitte meine Wortwahl) arbeiten gehe!

Achja, bevor ich es vergesse: Ich habe auch einen Widerspruch nach §315 wegen Unbilligkeit eingelegt und auch schon Antwort bezogen, hier mal ein paar Auszüge:

EWE hat das Bundeskartellamt im Vorfeld sowohl über die aktuelle Preiserhöhung zum 1.02.06 als auch zum 1.09.04 und 1.08.05 informiert und ihm die Erforderlichkeit der Preisanpassung dargelegt.Das Amt hat in dem Gespräch anerkannt, dass EWE die Bezugskostensteigerungen nicht voll an ihre Kunden weitergibt.
...Das Gericht hat die Klage eines EWE Kunden im Dezember 2005 kostenpflichtig abgewiesen, der unter Hinweis auf §315 klagte.In der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass der Erdgaspreis von EWE nicht nur marktüblich ist, sondern EWE auch zu den günstigsten Erdgasversorgern in Deutschland zählt. Darüber hinaus bestätigt das Urteil auch, dass EWE nicht dazu verpflichtet ist - wie häufig gefordert wird - seine Preiskalkulation offen zu legen.
Im Januar 2006 hat das Amtsgericht Oldenburg eine weitere Klage eines EWE-Kunden gegen die Gaspreiserhöhung aus dem Jahr 2004 kostenpflichtig abgewiesen. Der Kläger wollte gerichtlich feststellen lassen, dass die Preiserhöhung nicht durch gestiegene Ölpreise und die Ölpreisbindung zu rechtfertigen ist. Der Richter konnte die Auffassung des Klägers nicht bestätigen und gab der EWE AG Recht, die die Ölpreisbindung als Begründung für die Preiserhöhung zum 1.September 2004 angegeben hatte.

Unseres Erachtens folgt aus den beiden Gerichtsurteilen, dass die Lieferung von Erdgas an Ihre Abnahmestelle keinesfalls zu unbilligen oder unangemassenen Preisen erfolgt und somit die aktuellen Preise durch Sie zu bezahlen sind.Aus diesem Grund weisen wir Ihren Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung in aller Form zurück, und möchten Sie bitten, Ihren Zahlungsvorbehalt zurückzunehmen und von einer Kürzung Ihrer Rechnungsbeträge abzusehen. Sie ersparen sich damit ein aufwändiges Mahnverfahren, bei dem für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Abschließend möchten wir noch ergänzen, dass es für uns selbstverständlich ist, dass wir alle Kunden gleich behandeln. Sollte das Bundeskartellamt oder die höchstrichterliche Rechtssprechung EWE wegen überhöhter Preise zur Zurücknahme der Preiserhöhung zwingen, so werden wir natürlich alle Kunden gleich behandeln - egal, ob sie Beschwerde eingereicht haben oder nicht.


Wie soll ich mich jetzt am Besten verhalten, weil ich mir ein \"aufwändiges Mahnverfahren\" nicht leisten kann...

Freundliche Grüße an Alle
kuddel-musik

Offline Monaco

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« Antwort #11 am: 17. April 2006, 13:35:02 »
@kuddel-musik

Ich würde eine Überprüfung der Zähler eher in Betracht ziehen, als den derzeit ungewissen Zustand so zu belassen.

Was könnte passieren:

1. Beide Zähler funktionieren korrekt. Diese Erkenntnis kostet Sie dann 100,- €, aber Sie wissen dann auch, dass die Ursache anderswo zu suchen ist.

2. Einer oder beide Zähler messen fehlerhaft. Dann wird Ihr letzter Verbrauch vermutlich auf Basis der Vorjahre geschätzt, was eine nicht unerhebliche Kosteneinsparung aktuell und zukünftig für Sie zur Folge hat. Und die Überprüfungskosten muss dann Ihr Versorger übernehmen. Dieser hat dann noch das zusätzliche Problem, dass er sich vorhalten muss, dass (alle) seine Messeinrichtungen fehlerhaft zählen.

Ihr Chance-Risiko-Verhältnis ist als noch relativ günstig. Ihr Versorger wird dann schon eher unruhig werden ...

Und Sie wissen dann frühzeitig, woran Sie sind. Allein mit dieser Erkenntnis lassen sich die 100,- € in Laufe der Zeit bestimmt leicht wieder einsparen - und wenn es nur der Verzicht auf die eine oder andere Annehmlichkeit ist (z.B. Wasser während des \"Einseifens\" abstellen).

Zum Schreiben Ihres Versorgers:

Eine kartellrechtliche Genehmigung sagt noch lange nichts über die Billigkeit von Preisen nach §315 BGB aus. Sie schließt eine zivilrechtliche Billigkeitskontrolle schon gar nicht aus.

Und selbst wenn verschiedene Preiserhöhungen zuletzt vielleicht angemessen waren, hat das für den verlangten Gesamtpreis kaum Bedeutung, weil die Preisbasis zuvor wahrscheinlich bereits überhöht war. Damit wäre dann auch jeder neue Preis wieder zu hoch, selbst wenn man jetzt nur die Bezugskosten weitergibt.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Zahlen Sie nur Ihren zugestandenen Preis! Alles weitere wird sich zu gegebener Zeit ergeben.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline kuddel-musik

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« Antwort #12 am: 25. April 2006, 12:25:53 »
Vielen Dank für die Information.

Ich habe jetzt nochmals geschaut, was mein Durchlauferhitzer bei einer "normalen" Dusche an Strom nimmt. Es sind ca. 1,6 kWh, also aufgerundet 2 kWh pro Tag. Wenn ich jetzt meinen Stromverbrauch pro Tag hochrechne, liege ich bei ca. 8 kWh (kann auch mal ein bißchen mehr sein, aber das wäre der Regelfall).
Außerdem habe ich einfach mal sämtliche Steckdosen freigemacht um zu sehen, ob noch irgendwie Strom verbraucht wird, aber der Zähler stand still. Genauso ist es übrigens bei meinem Gaszähler, ich habe nämlich jetzt die Heizung komplett ausgemacht und heize nur noch mit dem Ofen, wenn es abends zu kalt ist.
Laut Abrechnung habe ich aber einen Durchschnittstagesverbrauch von 11,83 kWh (631 Tage / 7464 kWh).
Mir erscheint eine Diskrepanz von ca. 4 kWh reichlich hoch, für Mal ne Maschine Wäsche waschen oder mit der Flex arbeiten oer was man sonst ab und zu mal macht...
Kann es sein, dass der/die Zähler mal schneller und mal langsamer bei gleichem Verbrauch läuft?

Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich eine Überprüfung der Zähler machen sollte, weil ich mit der Nachzahlung (bis Ende Juli sind es ca. 1600,-€) alleine schon in große finanzielle Probleme gerate. Außerdem macht doch der Energieversorger die Prüfung und ich vertraue denen nicht wirklich...

Mfg
kuddel-musik

Offline Cremer

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« Antwort #13 am: 25. April 2006, 18:37:44 »
@kuddel-musik

ein Verbrauch von 3,8 kwh ist schnell dahin. eine Wasch-masch hat normalerweise 3 kw Leistung und das Programm läuft 1,5 h. DYas sind ca. 4 KW (ohne Heizphase)

Ich nehme daher an, der Zähler arbeitet einwandfrei.
MFG
Gerd Cremer
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Offline kuddel-musik

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« Antwort #14 am: 25. April 2006, 21:15:59 »
@Cremer

Ich habe meine Waschmaschine getestet (sowie alle anderen Geräte auch) und sie benötigt ganz genau 1,414 kWh pro Waschgang.
Ich wasche lediglich einmal die Woche, da ich Single bin und dann wären es hochgerechnet auf 631 Tage ca 105 Waschgänge (mal 1,5 kWh sind gerade 157.5 kWh), also daran kann es nicht liegen.
Und wie schon gesagt, mein durchschnittlicher Tagesverbrauch liegt bei etwa 8 kWh (was so ziemlich genau hinkommt, wenn ich mir die letzten Ablesungen heranhole).
Aber trotzdem danke für den Hinweis.

@all
Hat denn jemand Erfahrung mit der Genauigkeit von Messeinrichtungen?
Ich wäre für Hinweise dankbar, weil ich nämlich nicht voreilig meine Zähler prüfen lassen möchte (und damit Geld zum Fenster rauswerfe...)
Und als Zweites würde mich interessieren, ob man den Energieversorgern in Bezug auf Zählerprüfungen trauen kann oder nicht?

Falls jemand etwas dazu sagen könnte, wäre ich ihm sehr dankbar!

Mfg kuddel-musik

 

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