Ich habe diesen Anwalt aus der Anwaltsliste dieses Boards für meine Interessenvertretung gegenüber dem Gas- u. Stromversorger ausgewählt.
Bei ihm habe ich mich zunächst gar nicht, später weder ausreichend noch gut beraten und ebensowenig gut vertreten gefühlt.
Ich würde Rechtsanwälte nur als Berater einsetzen, nicht zur Vertretung, bei Anwaltszwang vertraglich vereinbaren, dass sie nur das "vertreten" was man will.
Grundsätzlich keine Vollmacht für Vergleiche erteilen, oder dass der gesonderter schriftlicher Zustimmung bedarf, sonst machen die Richter was für die Gerichte am schnellsten und billigsten ist wenn die so eine Vollmacht sehen.
Und das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt, denn der besteht zu 2/3 aus Rechtsanwälten als Abgeordnete im Bundestag, wer das ändern will, im Herbst sind Wahlen,
einzelne Rechtsanwälte und Einzelleistungen hier anzuprangern sagt nichts aus über "die Qualität" und ändert vor allem nichts an deren Kundenfreundlichkeit und Haftung für die Ergebnisse.
Was noch zur Risikominimierung beiträgt, ist der Verzicht auf Billig- Briefdienstleister, deren Umgang selbst mit eingeschriebenen Prozessunterlagen, kann Ihnen das Mandat samt Prozess abschiessen, häuft sich hier mittlerweile.
Aber ich will nichts gesagt haben