Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: NVV Mönchengladbach / EVS  (Gelesen 32073 mal)

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Offline RR-E-ft

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NVV Mönchengladbach / EVS
« am: 28. März 2006, 14:49:51 »
http://www.energate.de/news/83206

Die eindeutige Begründung des Unternehmens:

http://www.nvv-ag.de/3428.php

Wen die Begründung für die Preissenkung überzeugt, der wende sich damit vertrauensvoll an seinen eigenen Versorger und frage nach, warum dessen Beschaffungskosten aufgrund der Ölpreisbindung nicht ebenso gesunken sind.


http://www.nvv-ag.de/1645.php



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Schwalmtaler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #1 am: 29. März 2006, 08:39:24 »
Moin Herr Fricke,

Sie sind ja schneller informiert als die Kunden, die den NVV-Newsletter erhalten.

Darin wird aber am Ende noch eine Aussage getroffen, die den wahren Grund (ist meine Meinung!) nennt:NVV Newsletter - Erdgas
------------------------------------------------------------------

Die Gaspreise sinken

Im zurückliegenden halben Jahr sind die Heizölpreise leicht gesunken. Dies führt ab April zu einem Rückgang unserer Beschaffungskosten. Diesen Vorteil möchten wir direkt an unsere Kunden weitergeben.
Ab 01. April 2006 führt dies daher zu einer Senkung des Arbeitspreises, des Allgemeinen Tarifs und des Sonderabkommens tektron GAS um 0,09 Ct/kWh netto bzw. 0,10 Ct/kWh brutto.

Darüber hinaus werden die Grundpreise des Kleinverbrauchstarifs und Grundpreistarifs bzw. der Mess- und Verrechnungspreis der Preisregelung tektron GAS um 0,30 EUR/Monat netto bzw. 0,35 EUR/Monat brutto gesenkt. Für den durchschnittlichen Erdgaskunden (Verbrauch: 19.000 kWh/a) ergibt sich hierdurch eine Einsparung von 24,00 EUR brutto pro Jahr.

Das Mitte Januar diesen Jahres seitens der Landeskartellbehörde NRW gegen die NVV angestrengte Vorermittlungsverfahren wegen zu hoher Gaspreise wurde eingestellt. \"

Ist doch toll, oder?

Mein Versorger (Erdgasversorgung Schwalmtal) ist eine 50% Tochter der NVV und wird wohl wie in der Vergangenheit deren Preisänderung mitmachen.

Offline Schwalmtaler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #2 am: 29. März 2006, 08:44:07 »
manchmal sollte man doch auch erst den angegebenen Link lesen.

Denn dann wäre mir aufgefallen, das die Internetinfo gleich dem Newsletter ist.

Macht nichts! Nun aber eine Frage an unsere RA:

Kann ich die angegebene Preisreduzierung jetzt auch von meinem bisher zugebilligten Preis abziehen, oder wäre das zu \"unverschämt\"?

Gruß
Schwalmtaler

Offline RR-E-ft

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #3 am: 29. März 2006, 09:35:27 »
@Schwalmtaler

Viele andere Versorger berichten noch darüber, dass deren Bezugspreise zum 01.04.2006 gestiegen seien.

Was nun wohl stimmen mag?


So wollen etwa  die Stadtwerke Jena ab 01.04.2006 \"ergebnisneutral\" weitere 0,4 Cent/ kWh brutto an die Kunden weitergeben.

Sollten auch bei der NVV die Bezugskosten noch gestiegen sein, hätte man diese also wohl gezwungen, allein die Arbeitspreise um 0,5 Cent/ kWh  (0,4 Ct/ kWh weiter gestiegene Bezugskosten + 0, 1 Cent/ kWh angeblich gesunkene Bezugskosten) abzusenken.

Dann waren die Arbeitspreise wohl auch - zumindest in der Zeit zwischen 01.01.06 und dem 01.04.2006 - um diesen Betrag kartellrechtswidrig überhöht.


Unbilligkeit im Sinne von § 315 BGB geht bekanntlich noch weiter.


Wenn Sie weiter die alten Preise 09/04 zahlen, weil Sie die nachfolgenden Preiserhöhungen verweigert hatten, können Sie selbstredend demgegenüber eine Preissenkung nur vrlangen, sobald der Versorger infolge von Preissenkungen die Preise aus 09/04 unterschreitet.

Dass solch ein Fall eintritt, halte ich für unwahrscheinlich.


Möglicherweise geht es Ihnen wie den Bremer Klägern, die derzeit wohl bundesweit  unschlagbar günstige Erdgaspreise haben, wenn das Landgericht bei seiner Meinung bleibt und ein solches Urteil rechtskräftig wird.

Jedenfalls sollte dies so lange gelten, bis etwa der Versorger die Billigkeit seiner Preisbestimmungen nachgewiesen hat.

Das ist immer dann besonders schwierig, wenn die Kartellbehörden Preissenkungen oder sonstige Kompromisse durchgesetzt haben.

Noch eine kleine Anmerkung:

\"transparenter\" geht es wirklich nicht:

http://www.nvv-ag.de/1645.php




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Schwalmtaler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #4 am: 30. März 2006, 08:03:50 »
Hallo Herr Fricke und all,

Na ja, ist zwar nett beschrieben, wie sie rechnen, aber die Grundvorrausetzungen sind eben falsch. Es muss kein Gas mit Ölpreisbindung gekauft werden. Außerdem sind wohl die meisten langfristigen Bezugsverträge kartell- und euröparechtswidrig.

Für mich ist dieses Schreiben nicht mehr Wert als das bedruckte Blatt Papier.

Doch es stellt sich schon die Frage, ob ich nun auch eine Kopie des Preisreduzierungsschreiben des Zulieferers erhalte oder sogar anfordern soll. Die letzte Preiserhöhung ist ja durch ein entsprechendes Schreiben von Rhein Ruhr Gas bestätigt worden. Dann sollten alle hier Ihre Versorgern, die noch steigende Bezugskosten angeben, an Rhein Ruhr Gas verweisen!!!

Gruß Schwalmtaler

Offline Mr. Morler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #5 am: 19. April 2006, 09:59:57 »
Hallo zusammen

nach meiner Ansicht wurde der Termin für die öffentlichkeitswirksame Preissenkung nicht zufällig gewählt. So gelten denn jetzt in der verbrauchsarmen warmen Jahreshälfte die marginal reduzierten Preise, bis im kommenden Oktober sicherlich wieder eine "leichte" Preisanpassung - vermutlich wird die über 0,1 ct liegen - nötig sein wird.

Haha...echt was gespart ;-(

Grüße
Frank

Offline John

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #6 am: 30. Juli 2006, 18:27:59 »
Hello Schwalmtaler,
bin in Rheydt jetzt bei New Energie(NVV ? ).   Es interessiert mich wie Sie weiterverfahren haben.
Mein Widerspruch (Jahresendabrechnung) ist zu Kenntnis genommen, aber mein Guthabenberechnung(Preise 10/2004) ist wegen angeblichen verwirkens der Unbilligkeitseinwand abgelehnt worden ( "ein Widerspruch zeitnah zur Tarif oder Preiserhöhung in 2004+2005 nicht rechtzeitig eingelegt worden")  Irgendwo im Forum habe ich gelesen, es gibt ein verwirken nicht.
Vielleicht können Sie mir ein Heinweis dazu geben.
Bin gespannt wie es bei Ihnen weiter gegangen ist.
John

Offline RR-E-ft

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #7 am: 30. Juli 2006, 18:41:27 »
@John

Unbilligekit kann man auch noch Jahre später in einem Zahlungsprozess des Versorgers erstmals einwenden (BGH NJW 2003, 3131) oder aber mit der Begründung Unbilligkeit Geld zurückfordern (BGH NJW 2003, 1449).

Da kann also nichts verwirkt sein.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline John

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #8 am: 30. Juli 2006, 18:55:25 »
Herzlichen Dank Herr Fricke.
ich werde das weitergeben.  Ich hatte gedroht mein errechnete Guthaben( immerhin über 480€) in 3 Teilen mit nächsten Abschläge zu verrechnen, werde aber vermutlich zunächst darauf verzichten.
Danke Ihnen nochmals
John

Offline Cremer

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #9 am: 30. Juli 2006, 19:22:13 »
@John,

Guthaben aus Jahresrechnungen kann man nicht aufrechnen mit den neuen Abschlägen.

Sie hätten viel eher die Abschläge einkürzen müssen, um eine nachzahlung zu haben.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline John

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #10 am: 30. Juli 2006, 19:32:30 »
Hello Herr Cremer,
danke für Antwort.

Ja, ich bin etwas vorsichtig, habe jetzt im 2. Brief um ein Vorschlag zum Rückzahlungsmodus gebeten.
Mal sehen was darauf kommt.
John

Offline RR-E-ft

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« Antwort #11 am: 01. August 2006, 17:21:15 »

Offline John

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #12 am: 01. August 2006, 19:39:40 »
Danke schön Herr Fricke,
ja hier in Mgl. gibts scheinbar geld in Unmengen, so meinen wohl unsere Politiker.  Es wurde in einem Artikel in der Rheinische Post behauptet, die Preise sollen ab Okt., wegen u.a. die erhöhte MWSt., angehoben werden. Daher stammt dieser Vorwurf.
Gruß
John

Offline Schwalmtaler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #13 am: 18. August 2006, 13:27:37 »
Hallo NEW (bzw. NVV oder EVS)- geplagte Gemeinde,

hat noch jemand seine letzte Abrechnung wg. der Widersprüche gekürzt?

Wenn ja, welche Reaktion gab es bei Euch? Ich habe nach deren rechnung noch über 100€ zu zahlen, aber bisher (seit März 06) keine Reaktion auf meine Verminderte Zahlung erhalten!!!

Bitte um Eure Erfahrungsberichte.

Schwalmtaler

Offline RR-E-ft

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #14 am: 27. September 2006, 15:43:44 »

 

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