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Autor Thema: \"Lebenslange Miete\"  (Gelesen 8575 mal)

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Offline sarahm

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\"Lebenslange Miete\"
« am: 22. April 2004, 08:50:41 »
Hallo,

habe mich eben neu angemeldet, wegen eines Problems, welches mich
schon längere Zeit beschäftigt. Ich würde mich sehr freuen, hier kompetenten Rat zu finden.

Vor 12 Jahren begann ich meinen Neubau mit Flüssiggas zu beheizen.
Da mir das Mietangebot auf Dauer unwirtschaftlich erschien, wollte ich den Tank kaufen.
Dies wurde mir ausgeredet ( Vertreter im Doppelpack ).
Es wurde allerdings, für einen Betrag in Höhe des Kaufpreises, eine einmalige Nutzungsgebühr  schriftlich vereinbart ( .. Die Nutzungsgebühr entspricht einer Mietzahlung auf Lebenszeit...\" ). Gleichzeitig wurde ein Liefervertrag über 8 Jahre abgeschlossen. Nach diesen 8 Jahren \"wäre\" ich frei in meiner Lieferantenauswahl.

Als ich den Liefervertrag fristgerecht kündigen wollte, wurde mir mitgeteilt,
daß ich trotzdem weiterhin nicht frei einkaufen könne, da durch meinen
Mietvertrag das Tankbuch nicht ausgehändigt wird. Freie Lieferanten
betanken aber nur nach Vorlage des Tankbuches.
Außerdem wurde die Rechtmäßigkeit meines Vertrages angezweifelt, weil
der Außendienstmitarbeiter \"eventuell\" nicht zur Zusicherung der Lebenslangen Miete berechtigt gewesen wäre.

Nun fühle ich mich gewaltig verschaukelt, bin sauer und bereit zu streiten!!  

Ich nutze einen Erdtank, der nicht mehr zugänglich ist.

Kann mir jemand folgende Fragen beantworten:

Kann ich tatsächlich gezwungen werden, weiter bei meinem \" Vermieter \" Gas zu kaufen?
Wie werde ich \"frei\", ohne einen weiteren Tank zu beschaffen.

Vielen Dank!
 
Reinhard

Offline energienetz

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\"Lebenslange Miete\"
« Antwort #1 am: 22. April 2004, 12:59:45 »
Schauen Sie doch mal hier rein, da finden Sie alle infos:
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas__83/

Offline Watzl

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\"Lebenslange Miete\"
« Antwort #2 am: 26. April 2004, 10:03:52 »
So wie das aussieht, haben sie lebenslang bekommen!
Im Strafrecht dauert lebensalng meines Wissens 15 Jahre und im Vertragsrecht dauert ein Vertrag eben solange, wie es im Text vereinbart ist.
Anmerkungen:
Ein Vetrag über 8 Jahre ist nicht mehr haltbar (Siehe Beiträge Energienetz)
Ihr Vertrag scheint aber abgelaufen zu sein.(?)
Mietkauf: das ist eine Variante, die von Vertragshändlern oft angeboten wird. Das betrifft aber nur die Nutzung des Tanks. Für Gas wird ein eigener Liefervertrag abgeschlossen. Viele Kunden unterschreiben einen Mietvertrag und damit gleichzeitig einen Liefervertrag. Das ist aber den meisten im Augenblick der Unterschrift nicht klar. Merken tun sie das erst, wenn sie Gas bei einem anderen Lieferanten kaufen wollen.
Also können sie ohne Liefervertrag (nur Mietvertrag) das Gas kaufen, wo sie wollen. Der Trick mit dem Tankbuch ist ein ganz fürchterlicher und mit Sicherheit nicht seriös - eben nur eine Hinhaltetaktik. Freie Händler wollen eben Gewißheit bzgl. der Eigentumsverhältnisse und seher dqaher das Tankbuch gerne als Eigentumsbeweis. Nur der Besitzer (Eigentümer) hat dieses Buch. Ist die Gasfirm Eigentümer und sie nur Nutzer, dann gehört der Tank eben der Firma und ist für den freien Händler ein Fremdtank in den er nicht gerne tanken wird - gerade wegen der im letzten Jahr ergangenen Urteile (siehe Energienetz).
Eine schwierige Angelegenheit!

Die Sache mit dem freien MItarbeiter und seinen Kompetenzen können sie gelassen betrachten. Überschreitet der Mitarbeiter seine Kompetenzen, dann ist das zunächst eine Sache der Vertragsfirma. Das wäre ja noch schöner, wenn diese Außendienstler, sonst ausgestattet mit einer erheblichen Verhandlungskompetenz, hier Beschränkungen erfahren, die sie selbst nicht kennen.

Das Gefühl verschaukelt zu werden, ist eine gute Grundlage um zu handeln.

1.Schritt: kündigen sie alles, was sie an Verträgen haben mit sofortiger Wirkung - egal, was da an Laufzeit draufsteht. Weißen sie darauf hin, dass z.B. gerade mit der Sache Verhandlungskompetenz de Mitarbeiter für sie keine Vertragssicheheit besteht. Irgendwann wird man eine andere Vereinbarung, wegen mangelnder Kompetenzen abstreiten usw. Die Verläßlichkeit der Firma steht so in Frage.

2. Schritt: Fordern sie die Vertragsfirma auf, ihnen ein Angebot fürt den Kauf des Tankes (Restwert) zu unterbreiten (kein Mietkauf!).
Man wird ihnen sagen, dass das nicht geht, weil man keine Tanks verkaufen würde. Sie werden aufgefordert den Tank ausbuddekl zu lassen und zurückzugeben. Das klingt furchtbar, weil sie auch aufgefordert weden, alle dafür anfallenden Kosten zu übernehmen und weil der Tank gar nicht mehr zugänglich ist (Grundstück evtl. verbaut).
Sehen dies alles aber erst einmal mit Ruhe an. Hätten sie bei Vertragsabschluß gewußt, wie die Folgen bei einer Kündigung sind (Tank ausbuddeln etc. Kosten....) hätten sie nie im Leben ihre Unterschrift unter diesen Vertrag gesetzt. Ob diese Forderung der Vertragsfirma vor Gericht bestand haben wird, ist mehr als fraglich. Der Aufwand (Schaden) der dem Nutzer beim Rückbau des Tanks entsteht, steht in keinem Verhältnis zu den anfallenden Kosten. Der Hinweis auf Rückgabe und die Kosten wird nur immer als Druckmittel eingesetzt, den Kunden weiter zu binden.

Bleiben sie stur in den Verhandlungen. Lassen sie sich nicht darauf ein, mit irgendwelchen Außendienstler mündlich zu verhandeln, Alles nur schriftlich. Weißen sie darauf hin, dass sie mit dem Bund für Energieverbraucher in dieser Sache Kontakt aufgenommen haben, das wirkt oft schon allein Wunder.
Der Bund für Ewnergieverbraucher ist natürlich die erste Adresse, wenn es um schwierige Verhandlungen geht. Gerade die Erdtankfälle (Ausbuudeln) wären einen Musterprozeß wert. Dort hat man Kontakt zu Fachanwälten, die es wirklich braucht, um diesem Treiben der  Vertragsfirmen Einhalt zu gebieten.

Nur Mut! Mir scheint ihre Sache steht nicht auf verlorenen Füßen.
Aber es braucht stures Durchhaltevermögen, Härte und Unbeugsamkeit. Ihre Wut kommt da gerade recht.
Und immer daran denken: die Alternative heißt ein Leben lang Gas zu ungünstigen Konditionen kaufen müssen.

Guten Erfolg!
BErichten sie, wie es weiter geht.

H. Watzl

Offline sarahm

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\"Lebenslange Miete\"
« Antwort #3 am: 26. April 2004, 20:05:18 »
Herzlichen Dank für die ausführliche Beratung, besonders an H. Watzl.

Werde die Sache in den nächsten Tagen mal angehen und dann
über den Fortgang hier berichten.
Sollte sich die Angelegenheit tatsächlich so entwickeln wie befürchtet,
werde ich wohl auch Mitglied im \"Bund\" werden.

Gruß,
Reinhard

Offline HARRY POTTER

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\"Lebenslange Miete\"
« Antwort #4 am: 04. August 2004, 20:58:46 »
Gibt es in Ihrem Vertrag keine Klausel \"der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf von einer der beiden Parteien gekündigt wird\" oder so ähnlich?

Vertrag lesen, prüfen und rechtzeitig kündigen. bsp. Vertrag abgeschlossen am 01.01.2000 dann sollten Sie spätestens im September kündigen um zum 01.01. aus dem Vertrag rauszukommen.

Offline Watzl

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\"Lebenslange Miete\"
« Antwort #5 am: 04. August 2004, 23:48:56 »
Wie ist die Sache nun weitergegangen?

Wir alle hier sind sehr gespannt auf den Ausgang.
Bitte berichten sie.

Danke


H. Watzl

 

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