Energiepreis-Protest > ENSO

ENSO Erdgas GmbH

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gerpie:
hat wieder nicht geklappt,

http//fotos.web.de/gerpiewei/Erdgasvario/Erdgasvario1.jpg

gerpie:
Ich gebs vorerest auf.

kohlhaase:
Hallo an Alle Forumsmitglieder,
seit 1 Jahr gehöre ich mit zu den Gasrebellen, wohne zwischen Dresden und Bautzen und gehöre damit zur ENSO. Soweit zu mir.
Da ENSO offensichtlich alle S1-Verträge gekündigt hat und diese durch neue Verträge ersetzen will - ENSO-FIX und ENSO-VARIO - ergibt sich die Frage, wie verhält man sich als Gasrebell.
Wenn man nichts tut, verliert man den S1 status und wird zur Strafe in den teuren "Allgemeinen Tarif" eingeordnet.
Entscheidet man sich für einen der neuen Verträge, verliert man seinen "Billigkeitseinwand".
Wie seht Ihr das ? Wofür entscheidet Ihr Euch?
mit freundlichen Grüßen
Euer neuer Kohlhaase

gerpie:
Hallo, lies Dich ein im Thread
http//forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4087
Gruß Gerhard

RR-E-ft:
In keinem Falle sollte man in einem Vertragsangebot Änderungen vornehmen und den geänderten Vertragstext unterschrieben zurücksenden !!!

Die gilt als Ablehnung des Angebotes des Versorgers zum Vertragsabschluss verbunden mit einem neuen Angebot an diesen, § 150 II BGB.

Das gefährliche liegt nun darin, dass man selbst dem Versorger den neuen Vertrag anbietet, den dieser annehmen kann.

Es handelt sich dann auch schon nicht mehr um ein von diesem vorformuliertes Vertragsformular (AGB), so dass die kundenschützende AGB- Kontrolle (§§ 305 ff , 307) entfällt !

Man kann sich schließlich nicht über Regelungen in einem Vertrag beschweren, deren Abschluss man selbst angeboten hat....


Ehrlich gesagt:

Dümmer könnte es gar nicht laufen!!!

Vorbehaltserklärungen wird man wenn auf einem gesonderten Schreiben zu vermerken haben, wobei die Schwierigkeit darin liegen dürfte, nachzuweisen, dass dieser Vorbehalt zeitgleich oder vor dem unterschriebenen Vertragstext beim Versorger eingegangen ist.

Schon der Vorbehalt selbst könnte § 150 II BGB auf den Plan rufen.

Es ist der Allgemeine Teil des BGB, dort §§ 145 ff., welcher große Probleme bereiten könnte.



@Cremer

Um auf die Nase zu fallen, braucht man sicher keinen anwaltlichen Rat.

Entweder Jurastudium schnell nachholen oder sich ab jetzt und in der Zukunft bitte aller Aussagen zu rein rechtlichen Fragen enthalten.

"Gut gemeint" kann richtigen Schaden stiften.

Darauf kann man nicht jeden Tag neu hinweisen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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