Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: ENSO Erdgas GmbH  (Gelesen 46772 mal)

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Offline gerpie

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #30 am: 27. September 2006, 16:49:23 »
hat wieder nicht geklappt,

http//fotos.web.de/gerpiewei/Erdgasvario/Erdgasvario1.jpg

Offline gerpie

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #31 am: 27. September 2006, 16:50:26 »
Ich gebs vorerest auf.

Offline kohlhaase

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #32 am: 03. Oktober 2006, 13:48:18 »
Hallo an Alle Forumsmitglieder,
seit 1 Jahr gehöre ich mit zu den Gasrebellen, wohne zwischen Dresden und Bautzen und gehöre damit zur ENSO. Soweit zu mir.
Da ENSO offensichtlich alle S1-Verträge gekündigt hat und diese durch neue Verträge ersetzen will - ENSO-FIX und ENSO-VARIO - ergibt sich die Frage, wie verhält man sich als Gasrebell.
Wenn man nichts tut, verliert man den S1 status und wird zur Strafe in den teuren "Allgemeinen Tarif" eingeordnet.
Entscheidet man sich für einen der neuen Verträge, verliert man seinen "Billigkeitseinwand".
Wie seht Ihr das ? Wofür entscheidet Ihr Euch?
mit freundlichen Grüßen
Euer neuer Kohlhaase

Offline gerpie

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #33 am: 03. Oktober 2006, 16:39:49 »
Hallo, lies Dich ein im Thread
http//forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4087
Gruß Gerhard

Offline RR-E-ft

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #34 am: 05. Oktober 2006, 21:00:51 »
In keinem Falle sollte man in einem Vertragsangebot Änderungen vornehmen und den geänderten Vertragstext unterschrieben zurücksenden !!!

Die gilt als Ablehnung des Angebotes des Versorgers zum Vertragsabschluss verbunden mit einem neuen Angebot an diesen, § 150 II BGB.

Das gefährliche liegt nun darin, dass man selbst dem Versorger den neuen Vertrag anbietet, den dieser annehmen kann.

Es handelt sich dann auch schon nicht mehr um ein von diesem vorformuliertes Vertragsformular (AGB), so dass die kundenschützende AGB- Kontrolle (§§ 305 ff , 307) entfällt !

Man kann sich schließlich nicht über Regelungen in einem Vertrag beschweren, deren Abschluss man selbst angeboten hat....


Ehrlich gesagt:

Dümmer könnte es gar nicht laufen!!!


Vorbehaltserklärungen wird man wenn auf einem gesonderten Schreiben zu vermerken haben, wobei die Schwierigkeit darin liegen dürfte, nachzuweisen, dass dieser Vorbehalt zeitgleich oder vor dem unterschriebenen Vertragstext beim Versorger eingegangen ist.

Schon der Vorbehalt selbst könnte § 150 II BGB auf den Plan rufen.

Es ist der Allgemeine Teil des BGB, dort §§ 145 ff., welcher große Probleme bereiten könnte.



@Cremer

Um auf die Nase zu fallen, braucht man sicher keinen anwaltlichen Rat.

Entweder Jurastudium schnell nachholen oder sich ab jetzt und in der Zukunft bitte aller Aussagen zu rein rechtlichen Fragen enthalten.

"Gut gemeint" kann richtigen Schaden stiften.

Darauf kann man nicht jeden Tag neu hinweisen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline DieAdmin

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #35 am: 06. Oktober 2006, 13:45:48 »
Zitat von: \"gerpie\"
Nochmal:
[img]http://fotos.web.de/gerpiewei/Erdgasvario/Erdgasvario1.jpg[/img]


wenn das Bild eingefügt werden soll, entdecke ich 2 Fehler (rot markiert)

Aber bitte darauf achten, dass es nicht so groß und die Forumansicht hier verzerrt, in dem Fall ist ein Link zum Bild besser.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #36 am: 06. Oktober 2006, 18:20:15 »
Erst einmal prüfen, ob die Kündigungen überhaupt formwirksam sind:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4373

Offline gerpie

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #37 am: 07. Oktober 2006, 09:47:29 »
@evitel2004,
hat sich erledigt, an anderer Stelle des Forums wurde näher auf den Vertragsinhalt einegangen.
Gruß Gerhard

Offline RR-E-ft

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #38 am: 14. November 2006, 17:02:58 »

Offline crusterer

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #39 am: 29. November 2006, 19:51:39 »
Hallo, ich benötige dringend einen Expertenrat!!! Heute, am 29.11.2006 habe ich von der Enso-Gasversorgung eine Zahlungserinnerung bekommen zu einer Zahlung die am 01.04.2006 fällig war. Zum Verständnis Wir wehren uns nun auch schon seit über einem Jahr gegen die Gaspreiserhöhung mit den vorliegenden Musterbriefen. Im März haben wir unsere Jahresabrechnung erhalten. Diese haben wir nach den Preisen unserer Musterbriefe entsprechend gekürzt und nur die Differenz sowie den neuen Abschlag pünktlich zum 01.04.2006 überwiesen. Die Aufstellung haben wir per Einschreiben Rückschein an die Enso gesandt. Darauf kam nie eine Reaktion oder Mahnung. Jeden Monat überweise ich den Abschlag weiter unter Vorbehalt, gekürzt nach §315. Nun diese Mahnung, was soll ich tun, muss ich darauf reagieren?!  Übrigens, ich soll bis zum 01.12.06 bezahlen!!! Ich benötige einen Musterbrief zu dieser Zahlungserinnerung?!
Danke für Eure Hilfe im voraus!!!

Offline Cremer

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #40 am: 29. November 2006, 23:42:07 »
@custerer,

nur einen kurzen Zweizeiler an den Versorger:

"Beziehe mich auf mein Schreiben vom xx.yy.zz mit meiner Gegenrechnung, welcher nicht hinzuzufügen wäre. Im Übrigen setzen Sie sich bitte mit Ihrer Kundenabteilung in Verbindung, sofern Ihnen als Rechnungsabteilung nicht alle Informationen vorliegen"
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline crusterer

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #41 am: 30. November 2006, 18:41:19 »
Hallo, gibt es niemanden bei Enso Erdgas der ebenso wie ich eine Zahlungserrinnerung zur Jahresabrechnung erhalten hat, nachdem er die Beträge nach §315 gekürzt hat?! Würde gern mal wissen ob es Gleichgesinnte gibt?! ?  !

Offline RR-E-ft

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #42 am: 30. November 2006, 18:50:20 »
@crusterer

Sie brauchen gar nichts tun. Halten Sie einfach nur die Füße still.

Das Landgericht Dresden hatte bereits mit Urteil vom 30.06.2006 festgestellt, dass die Preiserhöhungen unwirksam sind. Das OLG Dresden sah es - wenn auch mit anderer Begründung - genauso.

Also genießen Sie einfach die besinnliche Adventszeit und machen Sie sich nicht wegen einer lächerlichen Mahnung/ Zahlungsaufforderung verrückt. Der kurzfristige Zahlungstermin braucht Ihnen keine Sorgen bereiten.

Auch Enso und deren Mitarbeiter werden eine Weihnachtsfeier machen wollen.

Nun sieht man eben zu, wo man ggf. noch Geld holen könnte, wenn man auf Verbraucher mit schwachen Nerven trifft.

Eine ganz große Anzahl Gleichgesinnter hatte nämlich erfolgreich gegen Enso geklagt. Die bekommen jetzt alle solche Schreiben und lächeln darüber.

Offline crusterer

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #43 am: 30. November 2006, 20:01:12 »
Vielen Dank für die Antwort. Noch einmal zur Sicherheit, soll ich auf diese Zahlungserrinnerung gar nicht reagieren und diese einfach abheften?
 ?  ? Wir haben auch im September gegen die Sondertarifskündigung mit Einschreiben/Rückschein Widerspruch eingelegt, auf dieses Schreiben haben wir bis heute keine Antwort erhalten. Wir überweisen weiterhin unseren monatlichen Abschlag mit dem Verweis "unter Vorbehalt, gekürzt nach §315". Ist das so in Ordnung oder sollen wir uns anders verhalten?! Meinem Schwiegervater haben Sie nach telefonischer Nachfrage die Auskunft erteilt, sie könnten nicht auf alle Widersprüche reagieren und haben ihn einfach in den Festpreistarif eingestuft?! Ganz schön frech oder????
Danke für eine kurze Info!

Offline RR-E-ft

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #44 am: 30. November 2006, 20:54:06 »
@crusterer

Sie können die Zahlungsanforderung einfach abheften oder in die Rundablage (Papierkorb) tun. Es kommt beides auf das Gleiche raus.

Briefmarken braucht man deshalb nicht weiter verschwenden.
Man sollte statt dessen andere Brieffreundschaften pflegen.

Was manchem frech erscheint, wird oft nur einer Hilflosigkeit geschuldet sein.

Den Fall des Massenwiderspruchs hatte man noch nicht.
Das ist neu.

Was passierte eigentlich mit den am Wochenende 9.- 12.11.1989 massenhaft gestellten Ausreiseanträgen, die formell noch notwendig waren, um die Grenze zu passieren. Die Situation mag manchen daran  erinnern.

 

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