Einstellung der Versorgung ?!
Hintergrund:
Seit Juni letzten Jahres habe ich die Unbilligkeit der Preiserhöhungen und des Gesamtpreises an sich nach § 315 BGB eingewandt.
Die Jahresendabrechnung im April 2006 berücksichtigte nicht meine Einwände, verlangte eine höhere Nachzahlung, erhöhte die Abschläge und verwies auf das "bequemere Abbuchungsverfahren" (seit 1996 liegt aber Einzugsermächtigung vor, die auch mit meiner Begrenzung seit Monaten genutzt wurde).
In meinem Antwortschreiben wies ich erneut auf die Unbilligkeit sowie die Nichtfälligkeit der Ansprüche bei § 315 BGB hin, beschränkte erneut die Einzugsermächtigung und machte eine Gegenrechnung mit einer geringeren Jahresnachzahlung auf. Ich verwies auf die vorliegende Einzugsermächtigung und deren vertragliche Vereinbarung per Gaslieferungsvertrag.
Mit Schreiben vom 10. Mai wurde meine "Kürzung" als nicht rechtens dargestellt und ich aufgefordert, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Auf die Einzugsermächtigung wurde nicht eingegangen.
Danach erhielt ich - außer einer Gaspreisänderung/-senkungnachricht - keine Schreiben mehr von der ENSO.
Abgebucht wurde aber auch nicht mehr.
"Einstellung"-Schreiben:
Am 22.8. kam nun ein Schreiben mit der Überschrift "Einstellung der Versorgung", dass auf eine - angebliche - "Mahnung und mögliche Versorgungseinstellung" verwies (die ich aber nie erhalten habe). Offene Forderungen seien die - erhöhte - Endabrechnung, die Abschläge von Mai bis August sowie die Mahnkosten vom 22. Mai 2006 - insgesamt ca. 600 Euro.
Es heißt weiter: " Sie können die Einstellung der Versorgung abwenden wenn Sie sofort den geforderten Betrag zahlen und die Zahlung nachweisen. Ansonsten ist unser Mitarbeiter angewiesen, den fälligen Betrag zzgl. Inkassokosten ... entgegenzunehmen oder die Versorgung einzustellen.
Sollten Sie zwischenzeitlich überwiesen haben, ... , damit bereits eingeleitete Maßnahmen zurückgestellt werden können.
WIr machen darauf aufmerksam, dass nach Versorgungseinstellung Kosten für die Wiederinbetriebnahme in Höhe von 59,16 Euro zu zahlen sind."
Das Mahnschreiben habe ich jedoch nie erhalten und auch kein mögliches Schreiben mit Fristsetzung für Versorgungseinstellung.
Ich würde jetzt ein Fax an die ENSO und nachrichtlich an das Wirtschaftsministerium schicken, mit folgendem Inhalt:
- Verweis auf meine Unbilligkeitseinwände und damit Nichtfälligkeit der Ansprüche
- Hinweis, dass Sperrandrohungen strafbar sein können,
- schriftliche Rücknahme der Sperrandrohung
- Einzugsermächtigung liegt vor (seit 1996 und bis März/April 2006 genutzt)
- Mahnschreiben nicht erhalten und Aufforderung, mir dieses und mögliche andere umgehend in Kopie zu zusenden
- vorsorglich Hausverbot
- als Entgegenkommen meinerseits einmalig die Überweisung der geminderten Endabrechnung und nicht eingezogenen Abschläge
- weiterhin Einzugsverfahren wie vertraglich vereinbart
Reicht dies oder muss noch an anderes gedacht werden?
Alles Gute!
Wolters