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Autor Thema: ENSO Erdgas GmbH  (Gelesen 46757 mal)

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Offline gerpie

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ENSO Erdgas GmbH
« am: 28. März 2006, 11:13:04 »
Auch die ENSO Erdgas GmbH, ehemals Gasversorgung Sachsen Ost (GASO) erhöht ab 1.4.2006 ihren Heizgaspreis (Sondervertrag S1) um 0,35ct/kWh brutto, um ja nicht aus der Gruppe der drei teuersten Erdgasversorger herauszufallen. Die kWh kostet dann 6,15 ct.
MfG Gerhard

Offline wolters

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #1 am: 24. April 2006, 00:01:55 »
@gerpie

Die ENSO Erdgas / GASO hat nun ihre Jahresendabrechnung verschickt.

Sie wurde mit allen Preiserhöhungen (von 3,78 auf 4,38, 4,49 bis 5,00 ct/kWh netto - ohne die letzte zum 1. April) berechnet. Die Abschläge waren aber auf die ürsprüngliche Höhe nach § 315 BGB-Einwand nach einigem Hin und Her begrenzt und eingezogen worden.

Ich werde jetzt nochmals Musterschreiben § 315 gegen Gesamtpreis und Preiserhöhungen sowie die Gegenrechnung zur Jahresabrechnung an die ENSO schicken (Preisbasis April 2005; die 5 %-Erhöhung im Oktober 2004 hatte ich bisher nicht bemängelt, jedoch den bisherigen Gesamtpreis nur unter Vorbehalt anerkannt).

Auf die Inanspruchnahme der Einzugsermächtigung wurde meinerseits bestanden, da sie Vertragsbestandteil ist, auch wenn - wie jetzt wieder - ich die Rechnung überweisen soll.

Alles Gute!

Wolters

Offline gerpie

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #2 am: 26. April 2006, 10:56:24 »
@wolters
Meine Jahresabrechnung kommt Ende Oktober. Gegen die neue Preiserhöhung habe ich natürlich wieder Widerspruch eingelegt.
Gruß Gerhard

Offline wolters

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #3 am: 26. April 2006, 23:54:07 »
@gerpie

Unser ganzes Wohngebiet bekam die Endabrechnung jetzt im April.

Wahrscheinlich räumlich zu verschiedenen Zeiten.

Alles Gute!

Wolters

Offline wolters

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #4 am: 04. Mai 2006, 00:11:46 »
ENSO Erdgas hat noch nicht auf den Einwand bei der Jahresabrechnung reagiert.

Heute kam ein Schreiben vom 27.4. an, dass sich auf den (erneuten) Widerspruch gegen die Preiserhöhung von Anfang April bezieht:

Argumente:
1) Mitteilung des Vorlieferanten über Gaspreiserhöhung einsehbar, prüfbar und damit nachvollziehbar.
2) § 315 BGB nicht anwendbar, da keine lt. Rechtsprechung geforderte Monopolstellung, da Erdgas auf dem Wärmemarkt im Substitutionswettbewerb, mithin also ein Marktpreis ist.

Alles Gute!
Wolters

P.S.: Das Argument, dass die Kartellbehörde die Gaspreiserhöhung nicht beanstandet hat, wurde bereits im Dezember \'05 gebracht, bei anderen aus der Umgebung erst vor kurzem - zusammen mit Verweis auf die (unwirksame) Preisgleitklausel ("Gaspreisänderung, falls Vorlieferant erhöht") auch bei Reaktion auf deren Einwand zur Jahresabrechnung.

Offline Cremer

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #5 am: 04. Mai 2006, 09:48:44 »
@wolters,

da hinkt die ENSO argumentativ zeitlich nach
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #6 am: 16. Mai 2006, 18:13:51 »

Offline wolters

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #7 am: 29. Mai 2006, 23:25:29 »
Nach dem DREWAG-Urteil gab es nun eine Anhörung vor dem Landgericht in Dresden zu den ENSO-Gas-Sonderverträgen (Sammelklage von 122 Kunden). Dazu gab es einen Pressebericht von letzter oder vorletzter Woche (s.u.), in dem auf eine BGH-Entscheidung vor wenigen Wochen zu "Geschäftsgeheimnissen" verwiesen wird.
Habe dazu leider keinen Thread gefunden.

Alles Gute!

Wolters

Offline Monaco

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #8 am: 30. Mai 2006, 11:38:53 »
@wolters

Wenn das Gericht zur Entscheidung kommen sollte, dass die strittigen Preiserhöhungen auf Grund des Verstoßes gegen das Transparenzgebot nichtig sind, kommt es auf eine Offenlegung der Kalkulation gar nicht mehr an. Schließlich braucht man dann nichts mehr nachzuweisen, was ohnehin keinen Bestand hat.

Ich glaube, dass ihr Versorger möglicherweise von ganz allein die vollständige Preiskalkulation aufdecken wird, um wenigstens der "Höchststrafe" (Nichtigkeit der Preiserhöhungen) zu entgehen.

Daher scheint die Sorge unbegründet. Sorgen sollte sich indess die Gegenseite machen ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #9 am: 30. Mai 2006, 11:46:23 »
@wolters

Mit den Entscheidungen der LG Dresden zu Preisanpassungsklauseln der DREWAG und des LG Bremen haben sich die Gewichte nochmlas verschoben.

Ich bin da ganz optimistisch.

Zudem gibt es die Möglichkeit der Berufung/ Revision.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #10 am: 20. Juni 2006, 14:32:19 »
Zuversichtlich zeigte sich Betz indes bei den noch ausstehenden Urteilen zu den Preiserhöhungen der Energieversorger. Den Prozess gegen die Dresdner Stadtwerke Drewag habe man bereits in erster Instanz gewonnen. Das Urteil im Verfahren gegen die Enso Erdgas GmbH wegen der Preiserhöhungen werde am 30. Juni voraussichtlich ähnlich ausfallen, sagte Betz.

Offline different-thinking

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #11 am: 25. Juni 2006, 08:08:40 »
Einen wunderschönen Sonntag allen,

ich lese hier gerade von einer Sammelklage gegen ENSO. Wo kann ich mich über diese Klage informieren?

Vielen Dank!

Robert

PS: Gestern war ein Brief von Enso im Kasten und die befürchtete weitere Erhöhung der Preise entpuppte sich dann als eine Preisenkung ...

Offline wolters

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #12 am: 29. Juni 2006, 22:08:18 »
@different thinking

Infos über die Klagen gegen DREWAG, ENSO (ehem. GASO) und Erdgas Südsachsen sind bei der Verbraucherzentrale Sachsen zu finden:

http://www.vzs.de/UNIQ115161125708066/link226382A.html


Alles Gute!

Wolters

Offline different-thinking

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #13 am: 30. Juni 2006, 14:31:38 »
Vielen Dank wolters!

Dazu dann gleich die Auflösung: http://www.vzs.de/UNIQ115166969918582/link240442A.html

Was bedeutet das Urteil jetzt für diejenigen, die nicht an der Sammelklage teilgenommen haben?

Bisher habe ich auch die Preiserhöhung zum 1.10.2004 als nicht billig zurückgewiesen. Wie verhält es sich damit?

Wo werden die Urteile und die zugehörigen -sbegründungen veröffentlicht?

Vielen Dank schon jetzt für die Antworten!

Robert

Offline RR-E-ft

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ENSO Erdgas GmbH
« Antwort #14 am: 30. Juni 2006, 17:14:07 »

 

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