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Autor Thema: Hauskauf mit Gas-Knebelvertrag?  (Gelesen 6688 mal)

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Offline hjh1647

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Hauskauf mit Gas-Knebelvertrag?
« am: 05. April 2006, 19:32:12 »
Habe ein Haus gekauft, in dem ich vorher 3 Jahre zur Miete gewohnt habe.
In der Mietzeit wurden die Kosten für einen Miettank und die Befüllung von mir direkt an den Lieferanten beglichen.
Nach Kauf des Hauses legte mir der Lieferant einen Übernahmevertrag vor, den ich jedoch nie unterschrieben habe.
Ich habe die Zahlungen als Besitzer weitergeführt.
Nun möchte ich einen freien Tank kaufen und habe auch Angebote vorliegen, die die Bereitstellung zur Abholung des alten Tanks beinhalten.
(Zahle z.Zt. 360€/Jahr für Miete incl. Wartung und einen Gaspreis, der
20 Cent über dem Marktpreis liegt)

Nun meine Frage(n):
Wie komme ich aus dem Vertrag raus, bzw. bin ich überhaupt daran gebunden?
Gibt es Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen?

Ich werde dem bisherigen Lieferanten anbieten, den alten Tank zum Zeitwert zu übernehmen, rechne aber mit keinem Entgegenkommen.

Der mir vorliegende (nicht unterschriebene) Vertrag hat eine 5jährige Laufzeit bis 01.01.2007 und müsste 6 Monate vorher gekündigt werden.
Welche Kosten können bei einer Kündigung noch auf mich zu kommen?

Während dieser 5 Jahre habe ich 1800 € an Mietkosten gezahlt, die den Neuwert des 2200 Ltr-Tanks schon überschreiten.
Dazu kommen noch die Mehrkosten für die überteuerten Gaslieferungen
i.H.v. ca 1700 €.
Ich müsste also mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn ich nicht alles versuchen würde, schnellstens aus dieser Bindung herauszukommen.
Wäre für Tipps sehr dankbar.
Gruß
Jörg

Offline Freund

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Hauskauf mit Gas-Knebelvertrag?
« Antwort #1 am: 06. April 2006, 22:58:18 »
Hallo,
ob ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist oder nicht, kann ich nicht beantworten. Was mir aber aufgefallen ist, wenn der Vertrag fristgerecht gekündigt wird, stehen Sie in der Heizperiode ohne Tank da. Wenn ihr Händler sich nicht auf einen Verkauf einlässt, sollten sie sich vielleicht folgendes überlegen, was ich auch schon einmal angedacht hatte: Kaufen Sie sich z.B. in einer heizfreien Zeit einen neuen Tank. Den alten Tank würde ich vom Lieferanten des neuen Tanks abmontieren lassen und dafür den neuen Tank an den Platz aufstellen lassen. Das Gas aus dem Miettank, den sie zwischenlagern müssten, kann dann der Lieferant in den neuen Tank umfüllen (vorausgesetzt, es ist machbar). Kündigen Sie dann Ihren Vertrag. Sie müssten dann noch einmal für die Kosten des Abtransportes aufkommen.  Aus eigenen Erfahrungen kann ich Ihnen empfehlen, deren Kosten (bei mir beliefen die sich über 300€) anzuzweifeln. Nutzen Sie dafür den § 315 BGB, d.h. dass ihr jetziger Gaslieferant und Besitzer des Tanks diese Abtransportkosten Ihnen nachweisen müsste. Bei mir hat es auch geklappt. Ich habe nach kurzem Schriftwechsel weniger als 100 € dafür bezahlt.
Siehe auch:
Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.
Freund

Offline Cremer

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Hauskauf mit Gas-Knebelvertrag?
« Antwort #2 am: 07. April 2006, 12:10:58 »
@hjh1647

es wäre interessant, wie der damalige Vertrag des Hausvorbesitzers mit der Firma aussieht, nicht Übernahmevertrag.

Der Übernahmevertrag bezieht sich doch auf Sie als neuen Hausbesitzer?
Wielange war denn die Vertragslaufzeit des alten Gastankvertrages?
MFG
Gerd Cremer
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Offline hjh1647

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Hauskauf mit Gas-Knebelvertrag?
« Antwort #3 am: 11. April 2006, 12:04:44 »
Hallo Herr Cremer,
den ursprünglichen Vertrag mit dem Vorbesitzer habe ich nie gesehen.
Als Mieter hatte ich einen neuen Vertrag unterschrieben mit der Beendigungsklausel: \"Beendigung des Mietverhältnisses\".
Dieser Vertrag lief 4,5 Jahre.

MfG
JH

Offline Cremer

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Hauskauf mit Gas-Knebelvertrag?
« Antwort #4 am: 11. April 2006, 12:51:26 »
@hjh1647

m.E. besagt ja der jetzige Vertrag, dass dieser nur solange gilt, wie der Mietvertrag läuft.

Als jetziger Hausbesitzer ist ein neuer Vertrag zu vereinbaren.

da Sie diesen nicht unterschireben haben, den alten Vertrag als neuer Hausbesitzer nicht kennen, das bestehende nichtvertragsmäßige Verhältnis einfach beenden. Nicht umsonst ist Ihenn ein neuer Vertrag ja vorgelegt worden.

Da die Heizperiode nun beendet ist, schlage ich vor, schreiben Sie dem Versorger, dass Sie an einem Fortsetzungs-/Neu-vertrag nicht interessiert sind und der Tank bis 1.5.06 abgeholt werden kann, anderenfalls von Ihrem Grundstück kostenpflichtig entfernt wird.
MFG
Gerd Cremer
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Offline hjh1647

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Hauskauf mit Gas-Knebelvertrag?
« Antwort #5 am: 11. April 2006, 18:17:19 »
@cremer

Vielen Dank.

Ich habe folgendes Schreiben an den Versorger geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Als Mieter des Hauses xxx hatte ich o.a. Vertrag, befristet auf den Zeitraum des Mietverhältnisses, geschlossen. Das Mietverhältnis endete zum 31.12.2001 durch Kauf des Hauses, ein Anschlussvertrag mit Ihnen besteht nicht. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe ich die Miet- und Wartungskosten bis Ende 2006 bezahlt und bis dato die Flüssiggasversorgung durch Sie durchführen lassen.
Ich  möchte künftig das Flüssiggas auf dem freien Markt beziehen und bitte daher um ein Angebot für
a) Kauf des 2750 Ltr.-Tanks zum Restwert mit Wartung, ohne Lieferbindung
b) Kauf ohne Wartung und Lieferbindung
Alternativ:
Kosten für die Abholung des Tanks.

Mit freundlichen Grüßen,


Je nach Reaktion erfolgt Kündigung i.S. Ihrer Antwort.

 

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