Hallo,
ob ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist oder nicht, kann ich nicht beantworten. Was mir aber aufgefallen ist, wenn der Vertrag fristgerecht gekündigt wird, stehen Sie in der Heizperiode ohne Tank da. Wenn ihr Händler sich nicht auf einen Verkauf einlässt, sollten sie sich vielleicht folgendes überlegen, was ich auch schon einmal angedacht hatte: Kaufen Sie sich z.B. in einer heizfreien Zeit einen neuen Tank. Den alten Tank würde ich vom Lieferanten des neuen Tanks abmontieren lassen und dafür den neuen Tank an den Platz aufstellen lassen. Das Gas aus dem Miettank, den sie zwischenlagern müssten, kann dann der Lieferant in den neuen Tank umfüllen (vorausgesetzt, es ist machbar). Kündigen Sie dann Ihren Vertrag. Sie müssten dann noch einmal für die Kosten des Abtransportes aufkommen. Aus eigenen Erfahrungen kann ich Ihnen empfehlen, deren Kosten (bei mir beliefen die sich über 300€) anzuzweifeln. Nutzen Sie dafür den § 315 BGB, d.h. dass ihr jetziger Gaslieferant und Besitzer des Tanks diese Abtransportkosten Ihnen nachweisen müsste. Bei mir hat es auch geklappt. Ich habe nach kurzem Schriftwechsel weniger als 100 € dafür bezahlt.
Siehe auch:
Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.
Freund